Nachbarshund gefährdet auf besondere Weise unser Baby


  • Wenn du das Problem lösen willst, muss der Hund aus dem Zwinger raus und ins Haus, zumindest in den Ruhezeiten. Dazu ist der Besitzer verpflichtet. Hier haben sie mal wegen andauerndem Bellen im Freien die Polizei geschickt. Das geht gar nicht. Oder er muss einen Schallschutzzwinger bauen. Gibts zwar nicht, aber dennoch. Der Hund hat Zwingerkoller, dem kann man das Kläffen nicht abgewöhnen.

  • Gab es einen Baugenehmigung für den Zwinger? Ich meine, dass er direkt an euer Haus drangebaut werden durfte?


    Ich kann mich erinnern, dass es damals mal Probleme an Haus unserer Tante gab.
    Da hat der Nachbar sein ganzes Holz an die Tantes Aussenmauer aufgestapelt. Dadurch staute sich Nässe und der Schimmel blühte in Tante Wohnung an dieser Seite.
    Damals hieß es, dass die Aussenmauern nicht so ohne weiteres zugebaut werden dürfen.


    Auch wenn der Zwinger da schon Jahre steht, ist nicht gesagt, dass er dort gebaut werden durfte.
    Ich würde mal einen Anwalt befragen.


    Gute Besserung für euer Baby ... :)

  • Das vermute ich ja auch die ganze Zeit schon. Um direkt an ein Haus anzubauen, braucht es die
    schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
    So müßte also der Vorbesitzer die Erlaubnis erteilt haben und die müßte wiederum dem Bauamt
    vorliegen.
    Ich würde einfach mal beim Bauamt nachfragen ob das alles so ist. Dazu braucht es keinen
    Anwalt.
    Vielleicht stand das Haus vorher schon längere Zeit leer und der Nachbar hat den Zwinger einfach
    angebaut? Die Baubestimmungen in Deutschland sind sehr streng, schließlich leben wir ja nicht in
    Chinatown.
    Vor ein paar Jahren wollte unser Nachbar an seinem Mehrfamilienhaus Balkone anbauen lassen.
    Nur leider hat er dazu nicht unsere Erlaubnis bekommen.
    Man kann nicht irgendwo einen Hundezwinger an ein anderes Haus anbauen. Mich würde nicht
    wundern, wenn die ganze Zwingeranlage illegal gebaut wurde.

  • Es gibt Bauvorhaben, die keiner Genehmigung bedürfen, und die auch als Grenzbebauung zulässig sind. Näheres regeln die Landesbauverordnungen. In welchem Bundesland lebt Ihr denn?

  • Nein Lisa, an ein fremdes Haus direkt anzubauen ist in D nicht gestattet. Es bedarf immer
    der Erlaubnis des Eigentümers.

  • Zitat


    Aber wen der Voreigentümer das ok gab was ist dann ?



    Das kann ich mir eben nicht vorstellen. Niemand läßt einen Hundezwinger an seine Hauswand
    dranbauen. Eben wegen Geruch und Krach.
    Ich würde wirklich mal beim Bauamt nachfragen.

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