Sachkundenachweis Niedersachsen

  • Zitat

    Wenn die Behörde nicht VORHER anmahnt oder entdeckt,
    passiert gar nix.
    Wenn du nach 10 Jahren sagst "oh - Hundesteuer? Ich habe
    seit einer Woche einen Hund!", dann bezahlst du für eine
    Woche.
    Entspannt euch mal :D


    Damit wäre ich aber vorsichtig..... meist kommt die Behörde nicht alleine drauf, sondern "liebe Nachbarn" informieren die Gemeinde....

  • Zitat

    Wenn die Behörde nicht VORHER anmahnt oder entdeckt,
    passiert gar nix.
    Wenn du nach 10 Jahren sagst "oh - Hundesteuer? Ich habe
    seit einer Woche einen Hund!", dann bezahlst du für eine
    Woche.
    Entspannt euch mal :D


    Damit kannst du aber ganz fix auch mal daneben liegen und die berühmte A-Karte gezogen haben. Denn die Leute vom Ordnungsamt sind auch keine Deppen. Wenn die von sich aus entdecken, oder von irgend jemanden gemeldet bekommen, daß bei dir ein Hund lebt den du nicht angemeldet hast und die stellen dann fest, daß dieser Hund bereits 10 Jahre alt ist, du aber behauptest er lebt erst seit einer Woche bei dir... Glaubst du allen Ernstes die haken da nicht mal nach und kontrollieren deine Aussage? (Du müsstest dann ja einen Vorbesitzer angeben können, bei dem der Hund noch bis vor einer Woche gelebt hat. Eventuell Übergabevertrag etc. Solltest du jetzt daran denken, daß denn eben ein Freund für dich aussagt, der Hund hätte bei ihm gelebt, kannst du das vermutlich getrost vergessen. Jeden Falls wenn dieser Freund nicht g a n z dämlich ist. Denn der würde ja selbst mächtigen Ärger bekommen, weil er nicht nachweisen kann, daß er den Hund die letzten 10 Jahre ordnungsgemäß angemeldet und Hundesteuer bezahlt hat.
    Natürlich kannst du Glück haben, daß du auf Beamte triffst die nicht weiter nachfragen, weil sie möglicherweise momentan überlastet sind.
    Aber die Leute vom Ordnungsamt machen sich die Hose sicherlich auch nicht mit der Kneifzange zu. Von daher finde ich es schon recht naiv hier in einem öffentlichem Forum einfach so salopp zu schreiben: "Entspannt euch mal. Im Ernstfall lügt ihr die Leute halt an."
    Als ich meinen ersten Hund umgemeldet habe, weil ich mit ihm aus meinem Elternhaus mit meinem Mann zusammen gezogen bin, musste ich bei der Anmeldung am neuen Wohnort z.B. genau angeben wo wir bisher gewohnt haben oder, bei Übernahme, wer sein bisheriger Halter wäre.


    LG


    Franziska mit Till

  • Zitat

    http://www.wdr.de/tv/tieresucheneinzuhause/
    Ab Minute 31,50.
    Null Informationen, Kosten nur 85€ (!!!), und die praktische Prüfung ist anders - nicht wie viele Leute im Internet darüber berichten.
    Da wird nichts gesagt, dass man das mit einem anderen Hund machen darf etc pp. NICHTS!
    Also nichts, worüber hier geschrieben und diskutiert wird.


    Was ist da an der praktischen Prüfung anders? :???:
    Gut, manche Prüfer sehen das mit den Kommandos nicht ganz so eng. Aber generell war das alles richtig.


    Und dass es den Leuten nicht unbedingt auf die Nase gebunden wird, dass man das auch mit nem anderen Hund machen darf, ist irgendwie auch verständlich

  • Zitat

    Und dass es den Leuten nicht unbedingt auf die Nase gebunden wird, dass man das auch mit nem anderen Hund machen darf, ist irgendwie auch verständlich


    Miri, das seh ich anders. Wenn es offiziell die Möglichkeit gibt, sollte diese auch kommuniziert werden. Die nicht optimale Informationspolitik wird ja auch von der Prüferin in dem Beitrag bemängelt.


    BTW: Der Landkreis, von dem sie sagt, dass es dort noch keinen Prüfer gibt, ist meine alte Heimat, und ich frag mich jetzt, wie die Leute dann dort die Sachkunde überhaupt machen wollen. Es gibt im Umkreis keinen Prüfer, wie weit ist der Anfahrtsweg, den man den Hundehaltern zumuten darf? Darüber hat sich offenbar auch noch keiner Gedanken gemacht. Es gibt in Niedersachsen offensichtlich Orte, wo man einfach keine Möglichkeit hat, die Prüfung abzulegen.


    Was mich an dem Beitrag des WDR noch stört:


    - In der Anmoderation wird gesagt, die Neuhundehalter müssten einen Kurs machen. Das ist faktisch nicht richtig. Es gibt keine Pflicht, irgend einen Kurs zu besuchen.
    - Es klingt an, dass nur bei Bestehen der Prüfungen der Hund behalten werden darf. Ebenfalls nicht richtig. Die Prüfung darf so oft wiederholt werden wie nötig, währenddessen verbleibt der Hund beim Halter. So zumindest die wenigen offiziellen Aussagen, die man findet. Auch hier ist die Informationspolitik noch ziemlich dürftig.
    - Grundkommandos sind eben NICHT Teil der Prüfungsordnung. Hier nehmen sich die Prüfer mitunter ziemlich viele Freiheiten. Mich würde mal interessieren, ob es Leute gibt, die dagegen vorgehen.
    - Es wird immer der Preis von 85€ genannt. Dieser ist ja offenbar (den Erfahrungen der hier anwesenden Usern nach) nicht einheitlich geregelt.


    Was mir an dem Beitrag gut gefallen hat ist, dass kritische Stimmen zu Wort kamen. Die Tierheimmitarbeiterin, die noch Bedarf zum Nachbessern sieht, die Prüferin, die über die z.T. desolate Prüfersituation spricht. Diese Stimmen sollten mehr Gehör finden, damit man am Ende vielleicht eine Umsetzung erreicht, die wirklich das bewirkt, was angedacht war.

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