Zahlt die Versicherung in diesem Fall?
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Hallo zusammen,
heute morgen hat sich unser Max unbemerkt die Brille meiner Tochter geschnappt und so bearbeitet dass sowol Gläser als auch Rahmen und Bügel totaler Schrott sind
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Er hat ne Haftpflichtversicherung bei der Agila. Wisst ihr ob der Schaden von der Agila bezahlt wird, auch wenn die Brille ja unser Eigentum war? Ich finde auf die Schnelle die Unterlagen nicht.Genervte Grüße

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31. Juli 2013 um 07:44
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Zahlt die Versicherung in diesem Fall? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Also Nala, der Hund meiner Schwiema, hat mal die Brille von meinem Freund geschrottet. Sie hat das der Haftpflicht gemeldet und mein Freund bekam den Schaden ersetzt, obwohl es ja "innerhalb der Familie" passiert ist.
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Ruf einfach an und frag nach

Viele Grüße
Frank -
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, für die ihr gemäß gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten in Anspruch genommen werdet. Die Brille Deiner Tochter ist euer Eigentum und somit nicht versichert.
Der Fall, dass der Freund betroffen ist, liegt anders, denn er zählt als Dritter, außer alle wären im gleichen Versicherungsvertrag mitversichert, das ist bei der Konstellation aber nicht möglich.
Grüßle
Marion -
Zitat
Der Fall, dass der Freund betroffen ist, liegt anders, denn er zählt als Dritter, außer alle wären im gleichen Versicherungsvertrag mitversichert, das ist bei der Konstellation aber nicht möglich.
Grüßle
MarionAber er ist doch auch ihr Sohn? Also somit ein Schaden innerhalb der Familie. Und es wurde auch nur über die Hundehaftpflicht abgewickelt, mein Freund musste nichts an seine private Haftpflicht melden.

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Ähhh ...
also Deine Schwiegermama ist die Mutter Deines Freundes ? Sorry, das war für mich so nicht erkenntlich
Weil Schwiegermütter sind für mich immer die Mütter des Ehemannes 
Lebt er im gleichen Haushalt ? Hat er eigenes Einkommen ?
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Ich wuerd auch die Versicherung anrufen, mir aber keine Hoffnung machen.
Ich hab meinen Versicherungsmenschen mal gefragt, weil Fin so gern meine Brille verschleppt und ich die dann blind tapsend auf dem Fussboden suche
Er wollte die nicht bezahlen, falls sie dabei mal zu Bruch geht. Verstaendlich, aber schade. -
Zitat
Ähhh ...
also Deine Schwiegermama ist die Mutter Deines Freundes ? Sorry, das war für mich so nicht erkenntlich
Weil Schwiegermütter sind für mich immer die Mütter des Ehemannes 
Lebt er im gleichen Haushalt ? Hat er eigenes Einkommen ?
Vielleicht hätte ich "zukünftige Schwiema" schreiben sollen

Also er hat ein eigenes Einkommen, hat im Haus seiner Mama zum Zeitpunkt des Schadens den Zweitwohnsitz angemeldet gehabt.
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Nun, dann zählt er als Dritter, weil er nicht bei Mama mitversichert ist...
Zweitwohnsitz ist nicht häusliche Gemeinschaft, wobei da sicher Spielraum in der Regulierung wäre....Hier mal ein Auszug aus den Bedingungen in Bezug auf Ausschluß:
Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören.
Übrigens gilt das nicht für Schäden, die in eheähnlicher Gemeinschaft (kein Angehöriger) passieren, wenn jeder eine eigene Privathaftpflichtversicherung hat.
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Okay, danke für die Info, das werde ich mir mal notieren. :)

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