• Nein noch keine Forderungen gemacht weil die behandlung noch nicht abgeschlossen ist und wir noch keinen Betrag nennen können. Die Behandlung vom kind ist abgeschlossen und wird geklagt falls strafrechtlich nix weiter dann zivilrechtlichen. Natürlich werden wir noch warten und beides aufeinmal klagen

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    • Neu

    Hi


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    • folgende Situation gestern : grillen mit Frau , schwiegermutter und Kind. Unser hund war angeleint im Garten einen meter neben uns und zirka 6 Meter weg vom Zaun. Aufeinmal kam der nachbarshund angerannt mit fletschenden zaehnen und versuchte mehrmals drueber zu springen und den sehr morschen Zaun umzureissen. war dann heute beim Amt und habe erfahren dass sie bereits auflagen haben. Spazieren gehen nur mit maulkorb. Am Grundstück nur freilauf wenn ein sicherer Zaun ist. Der zaun wird jetzt begutachtet und muss sicher erneuert werden. Mit dem hund wurde ein wesenstest gemacht und nix auffaelliges festgestellt. Er ist mittelgefaehrlich eingestuft.

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    • So nach 3 monaten sind wir zufrieden soweit

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      Und ja der deckt sich immer alleine zu :grin:

    • Schön, daß Du weiter berichtest ;-) und danke für die Fotos! Das sieht immer noch ganz schön heftig aus, wenn man bedenkt, daß das schon ein Weilchen her ist...... Armes Zwergerl..... Hat er jetzt Probleme (Angst) bei anderen Hunden, oder kann er wieder unbeschwert spazierengehen?

      Wegen Geltendmachung der finanziellen Schäden: mußt mal aufpassen, nicht, daß es da Verjährungsfristen o.ä. gibt - die Haftpflicht dessen, der zahlen muß, sollte normalerweise innerhalb der erste 24/48 Stunden nach einem Schadenfalle benachrichtigt werden lt. Vertragsbedingungen, wenn die zahlen sollen (so kenn ichs zumindest!). Will heißen, wenn Du zu lange wartest mit der Geltendmachung der Ansprüche, kann es sein, daß da nix kommt. Insofern auf alle Fälle mal anschreiben, den Fall zumindest melden, und darauf hinweisen, daß da Forderungen auf die zukommen, in der Höhe jetzt noch nicht bestimmbar, bisher aber ca... Euro (was Ihr halt schon an Rechnungen habt bzw. evtl. grobe Peilung des Tierarztes für diese Angabe erbitten, oder aber aufzählen, wie oft Ihr beim Doc wart, was für ne OP etc., damit die das einschätzen können) mit Angabe "Genauer Betrag folgt dann bei Endabrechnung" oder so.

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