Impfung Welpe - Urlaub
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Hallo alle zusammen,
ich brauche mal eure Hilfe & zwar geht es darum dass bei uns ein 2. Hund einziehen soll.
Die Kleine würde aus dem Tierschutz in Spanien kommen & ist im Feburar 2013 geboren.
Frühste Ausreise ist mit ca. 4 Monaten möglich da davor noch gemimpft werden muss.
D.h. Mittge Juni könnten wir die Kleine übernehmen.
Nun mein Problem (vielleicht ist es ja auch keins) wir wollen Mitte August nach Schweden in Urlaub.
Wie sieht das mit den Impfungen aus? Welche Impfungen braucht die Kleine bis sie verreisen darf & ist das in diesem Zeitraum überhaupt machbar?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann schon etwas sagen, ansonsten bin ich eh morgen mit meiner 1. Hündin beim Tierarzt, der müsste mir das ja aufjedenfall sagen können.Danke euch & einen schönen Sonntag
Sam & Emma - Vor einem Moment
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Hier mal die offizielle Aussage des auswärtigen Amts:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinfo…Sicherheit.htmlVorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis (Pass) haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einemEU-Land:
ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist. Grundimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.
Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Zollanmeldung -
Ein Hund muss keine anderen Bedingungen erfüllen, wenn er von Deutschland nach Schweden reist, wie ein Hund der von Spanien nach Deutschland reist.
Das einzige Problem, was du haben könntest, ist wenn die Impfung nur für 4 Wochen gültig eingetragen wird. Dann müsst innerhalb der Frist nochmal nachgeimpft werden. Normalerweise wird die erste Tollwutimpfung aber für mindestens 1 Jahr (besser 3 Jahre) eingetragen.
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