Kampfhund in der Neubauwohnung ?!



  • Hallo,
    ich muss Silke recht geben.Ich finde das,auch alles sehr merkwürdig.


    Petra

  • Zitat

    Wenn man schon wen anzeigt, dann sollte man es aber mit seinem Namen tun. Anonym ist sowas von feige...


    Sorry für das Off topic, aber das muss ich jetzt mal sagen...
    Ich finde, diesen Satz kann man nicht so pauschalisieren. Wenn jemand beispielsweise wirklich Angst um sein Leben haben muss wegen einer Anzeige, finde ich es absolut nicht feige, eine anonyme Anzeige zu erstatten. Man muss da immer differenzieren meiner Meinung nach. Und bevor es wieder los geht, mit "um sein Leben Angst haben muss" meine ich jetzt nicht speziell diesen Fall, sondern meine es eben mal allgemein, weil mir dieser Satz eben ein wenig aufgestoßen ist.


    Zitat


    Und genau aus diesem grund finde ich es nicht ok, pauschal zu sagen :er ist vorbestraft (aus welchem Grund auch immer) = daher darf er keine Listenhunde halten. Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine.


    Mmh, ehrlich gesagt, bin ich mir nicht sicher, ob ich verstehe was du meinst.
    Meinst du das so, dass die Behörden nachforschen sollten, wieso jemand vorbestraft ist, bevor sie die Haltung eines "Kampfhundes" untersagen?


    Falls du das nicht so meinst, möchte ich sagen, dass es nun mal so ist, dass man keine "Kampfhunde" halten darf mit einer Vorstrafe, das ist nun mal egal, weswegen. Bei Badboy gut, er hat eben vorher auch schon Listenhunde gehalten ohne besondere Vorkomnisse. Da wird es anders geregelt sein. Aber jeder, der sich jetzt und heute einen Listenhund holen will, muss den Behörden ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen und wenn man eben vorbestraft ist, bekommt man keine Erlaubnis, egal weswegen. Das behauptet hier keiner, sondern ist Gesetz. :)


    Liebe Grüße

  • Meinst du das so, dass die Behörden nachforschen sollten, wieso jemand vorbestraft ist, bevor sie die Haltung eines "Kampfhundes" untersagen?


    [/quote]


    jab genau so meinte ich es. Das es gesetztlich vorgeschrieben ist, kann ich auch nachvollziehen.
    Was mich an der Sache gestört hat, zb. jemand ist wegem jugendlichem Leichtsinn der Urkundenfälschung vorbestraft, warum ist das ein Grund keinen Listenhund zu halten.
    Evt. weil man jemanden mit dfem Hund drohen kann? Oder weil es evt. möglich ist weitere Straftaten zu begehen?


    Ich weiß mich grad leider nicht anders auszudrücken....

  • Ich denke, die Behörden sagen, dass es egal ist, weshalb man vorbestraft ist, weil eine Straftat, die zu einer in der Akte eingetragenen Vorstrafte führt, die charakterliche Eignung zum Halten und Führens eines Listenhundes in Frage stellt. Puh langer Satz, ich hoffe er ist verständlich. :D


    Insofern verstehst du das denke ich richtig- die Behörden haben Angst, dass jemand vielleicht wieder eine Straftat begeht, vielleicht sogar in irgendeiner Weise mit dem Hund. Und das soll natürlich vermieden werden.


    Klar- auf einer Seite schon unfair. Ich meine, wenn ich jemandem durch einen versehentlichen Verkehrsunfall umbringe, heißt das nicht, dass ich später zum Massenmörder mutiere. Aber- wenn jemand im Straßenverkehr nicht richtig Acht geben kann, dass nichts passiert, kann er das dann bei einem Hund? So sehen die das denke ich.


    Und wahrscheinlich so in der Art "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr", also, wer einmal jemandem Körperverletzung zugefügt hat, egal weswegen, auch wenns nur ein Ausrutscher war, wer garantiert, dass nicht vielleicht doch mal wieder die Faust ausrutscht, oder vielleicht sogar diesmal der Hund "eingesetzt" wird, vor lauter Wut. Man sagt ja auch so schön "Wer einmal die Hemmschwelle zum Schlagen überwunden hat, schreckt auch beim nächsten Mal nicht zurück, wenns nicht sogar schlimmer wird".


    Ich möchte betonen, dass ich damit jetzt nicht meine Sichtweise widergebe, sondern einfach mal vermute, dass die Behörden dass so sehen und sich deswegen sagen, dass der Grund für die Vorstrafe egal ist.


    Liebe Grüße

  • Mal zu dieser Geschichte mit der Polizeiakte....
    Mein Onkel war auch bei der Polizei und als ich vor vielen vielen Jahren mal einen ziemlich dubiosen Freund hatte (was ich aber naiverweise nicht wahrnahm) hat mein Onkel auch mal in seine Akte geguckt und auch ein ziemliches Portfolio an Delikten festgestellt und dann Angst um mich bekommen und mir das erzählt. Ich habe mich sofort getrennt (ohne zu sagen was ich wusste) und noch heute bin ich dankbar, dass er es mir erzählt hat...ich wüsste nicht was sonst passiert wäre, hätte ich nicht die Notbremse gezogen. Dass er mich danach jahrelang massiv gestalkt hat war nur das geringere Übel als das was mit Exfreundinnen vor mir passiert ist.....


    Die Nici wohnt in Thüringen und wie bereits geschrieben geht es in der Hundeverordnung dort nicht um bestimmte Listenhunderassen sondern allgemein um gefährliche Hunde, egal welcher Rasse. Das heisst für den Halter, sollte sie ihn anzeigen, würde es eh nur Konsequenzen geben, falls seine Hunde als gefährlich eingestuft werden.


    Ansonsten zieh ich mich auch zurück aus diesem Thread, irgendwie weiß man auch nicht mehr was man sagen soll. Sollte die Geschichte wahr sein, wurden genug Tipps gegeben....mehr ist nicht hinzuzufügen, denn was sie tut, steht allein in ihrer Verantwortung.

  • @ Lady Aussie
    Für mich ist es ein Unterschied ob dein Onkel in die Akte deines Freundes schaut um dich vor ihm zu warnen oder in die Akte deines Nachbarn!



    @ renchen
    Ich weiß nicht ob die Ordnungsämter verschieden arbeiten aber in Bochum ist es so das du die Haltergenehmigung nur dann nicht bekommst wenn du wegen Gewaltstraftaten Vorbestraft bist, Körperverletzung, Bewaffneter Raubüberfall usw.
    Urkundenfälschung mit 18 oder 19 oder Ladendiebstahl und solche Dinge tun da nichts zur Sache.

  • Sorry aber ich finds net so nett wie ihr hier umspringt...aber ich wollt nur mal was nebenbei erwähnen...


    Meine Mom war auch bei der Polizei, und sie dürfen sich sehr wohl in den Akten anderer Leute umsehn und es weitergeben, solang sies nicht veröffentlichen. Sie sollten es nur nicht an die halbe Nachbarschaft weitergeben - da gäbs dann probleme.


    Naja...das wars auch schon.

  • Zitat

    Meine Mom war auch bei der Polizei, und sie dürfen sich sehr wohl in den Akten anderer Leute umsehn und es weitergeben, solang sies nicht veröffentlichen. Sie sollten es nur nicht an die halbe Nachbarschaft weitergeben - da gäbs dann probleme.


    Genau dies ist hier geschehen.
    Die Leser im Forum sind einiges mehr als die halbe Nachbarschaft.

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