Hundeeinsteiger - Westi Welpe - Wurmkuren - Krankheiten?
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Auf welcher Rechtsgrundlage konkret sollte sie den Hund zurücknehmen? Es gibt keine, zumindest bezweifle ich, dass deine Tierarztkosten etc. den Kaufpreis um so vieles übersteigen. ICH bezweifle, dass du rechtlich was machen kannst.
Solltest du eine Allergie haben würde ich mich an eine Nothilfe wenden und versuchen ihn gut weiter zu vermitteln. Und die Kosten, die übrigbleiben als Lehrgeld ansehen.
Bei Handel, egal welche Ware, kommt ein Kaufvertrag zustande. Da ist es auch egal ob schriftlich oder mündlich. Der handelspartner hat dabei immer sorge dafür zu tragen, dass die Ware im Vereinbarten und Ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird und muss auch folgemängel nachbessern. Aktuelle Rechtssprechungen dazu sagen:ZitatDie neue Tiermängelgewährleistung
Erhebliche Änderungen durch die Schuldrechtsreform haben sich hier im Jahr 2002 ergeben. Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt. Ob ein Auto, ein Hundekorb, eine Hundeleine oder ein Hund verkauft werden, wird vom Gesetz gleich behandelt.
Der Hund als KaufgegenstandFür den Hundekauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als Ver-tragsgrundlage. Nach dieser Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer den Hund zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Tier zu verschaf-fen, wobei der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im Gegenzug muss der Hundekäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den Hund abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich geschlossen worden ist, problema-tisch ist hier jedoch die Beweisbarkeit der einzelnen Abmachungen, daher sollte stets eine schriftlich fixierte Vereinbarung vorliegen.
ZitatSchadenersatz beim Tierkauf
Nach der gesetzlichen Regelung muss auch der Käufer eines kranken Hundes (Welpe) den Verkäufer zunächst auffordern, diesen Mangel nachzubessern. Lässt aber der Zustand des Tieres eine unverzügliche tierärztliche Behandlung als Notmaßnahme erforderlich erscheinen, die vom Tierverkäufer nicht rechtzeitig veranlasst werden kann, so kann der Käufer für die tierärztlichen Behandlungen Schadenersatz fordern. Der Welpenkäufer ist in einer solchen Ausnahmesituation nicht verpflichtet, dem Verkäufer zunächst eine Nachfrist zur Behebung der Krankheit zu setzen.
Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 1/05
Dies als beispiel. Es gibt aber viel mehr Rechtssprechungen. Und soweit ich mich bisher informiert habe gilt dies auch alles solange, wie nicht eindeutig Mängel vereinbart sind. Beim Hundeverkauf muss also auf Krankheiten hingewiesen werden.Das wo ich einigen hier aber recht gebe. Das ist aktuelles recht, dass durchzusetzen ist natürlich letztlich etwas schwerer... Allerdings hab ich keine Angst davor da ich in letzter Zeit eh öfters beim Anwalt war um ein paar andere Dinge zu klären...
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Hi,
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Und wer bleibt mal wieder auf der Strecke? Der Hund. Man kann nur immer wieder gebetsmühlenartig davor warnen, einen Hund wie einen Gebrauchsgegenstand zu erwerben. Ich fasse es nicht wie viele Leute immer noch auf Vermehrer hereinfallen...
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Ich möchte eigentlich nicht nicht mit Vorwürfen kommen, weil die jetzt eh niemandem mehr helfen, aber ein wenig stutzig macht es mich nun leider schon, dass die Gesetzestexte schnell gezückt und zitiert werden, Du aber vor der Anschaffung nicht recherchiert hast um das Risiko "Züchter vs. Vermehrer" besser abschätzen zu können.
Schade. Dennoch gute Besserung für Pikachu und für Deine Allergie.
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Ich möchte eigentlich nicht nicht mit Vorwürfen kommen, weil die jetzt eh niemandem mehr helfen, aber ein wenig stutzig macht es mich nun leider schon, dass die Gesetzestexte schnell gezückt und zitiert werden, Du aber vor der Anschaffung nicht recherchiert hast um das Risiko "Züchter vs. Vermehrer" besser abschätzen zu können.
Schade. Dennoch gute Besserung für Pikachu und für Deine Allergie.
Dem stimme ich zu.
Der Leidtragende ist wieder mal der Hund der ja nun auch noch krank ist und und anscheinend evtl wieder weg muss.
Ein Bisschen mehr Vorarbeit haette viel Leid und Kosten verhindern koennen.
Ich hoffe ihr holt den Parvo Test noch nach, ich bin naemlich nicht davon ueberzeugt dass die Wuermer der alleiige Grund fuer das blut im Kot sind. -
Danke, ich studiere Jura und bin darüber glaube ich gut informiert. Probiere es ruhig, beweis das mal, etc. Aber nochmal vielen Dank für die Grundlagen
probier's halt, wenn du denkst, dass es klappt 
Und gerade beim mündlichen Kaufvertrag gilt das Problem der Beweislage. Kannste auch gerne wieder Rechtsprechung googlen. Die Theorie, dass durch zwei korrespondierende Willenserklärungen ein Kaufvertrag zustande kommt und der Grundsatz der Privatautonomie ändern daran nichts.
Wie gesagt ich bin über Jura denke ich im Bilde. Und ich glaube wir müssen das nicht diskutieren. Und wenn du wirklich Ahnung von Jura hättest und nicht wahllos was zusammengooglen würdest, dann wüsstest du, das Nachbesserung eigentlich nur bis zu einem bestimmten Betrag gilt.
Ich kann nur sagen armer Hund.
EDIT: wenn dir was hilft, dann sicherlich nur ein guter Anwalt und ob der was ausrichten kann steht in den Sternen. Ich bezweifle es ehrlich gesagt, lasse mich aber gerne überraschen.
Und ich hoffe du weist wie lange so ein Verfahren gehen kann.
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das läuft hier in ne völlig falsche richtung... mir ist klar das der hund ein lebewesen ist und er soll difinitiv nicht weiter leiden. ich mache hier zur zeit alles ihn hier behalten zu können und gesund bekommen dafür sorge ich sowieso.
aber wenn man dann mal in bedrängnis kommt versucht man halt sämtliche Dinge zu finden die es irgendwie gibt. @AnnaAimee ich sag ja nicht dass es klappt oder sonstwas... ich habe nun halt nur ein wenig gelesen ... ahnung von jura habe ich nicht, zumindest nicht wirklich.
So hoffe damit ein paar Dinge nochmal ins richtige licht gerückt zu haben und werde euch gerne noch die Tage berichten was die Tierärtin noch zu pikachu findet und wie es sich bei dem kleinen entwickelt. hoffen wir einfach das beste...
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Das googlen ist ja prinzipiell nicht schlechtes. Leider ist Jura komplexer als das (sonst wäre es nicht so schwer) und ich kann es nicht mehr sehen, dass wahllos irgendwas zusammengestückelt wird. Das kann tatsächlich nur ein Anwalt mit vollständiger (!) Ausbildung.
Und wenn du ihn nicht behalten kannst, würde ich mich eben an eine Nothilfe wenden, damit er in gute Hände kommt und nicht zurück in das Loch kommt. Mit ist klar, dass das hohe finanzielle Einbußen sind, aber ich finde es fair dem Hund gegenüber.
Zudem ich eben, sollte es zu einem Prozess kommen, wenige Chancen ausrechne, selbst wenn (einfach mal angenommen) du würdest gewinnen, dann ist eine lange, lange Zeit vergangen. Solltest du den Hund abgeben müssen (aufgrund der Allergie) schätze ich, dass es ein viel zu langer Zeitraum ist.
Das ist einfach meine Meinung, eine Lehre draus ziehen, schauen, dass es dem Hund gut geht und es nächstes mal besser machen!
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Zwischengefragt: hast Du einen Kaufvertrag für Pikachu?
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Zwischengefragt: hast Du einen Kaufvertrag für Pikachu?
Selbst wenn sie einen hat, was soll das bringen?

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ich hab mich mittlerweile etwas schlau gemacht. beim welpenverkauf besteht wohl gewährleistungspflicht. bedeutet die züchterin oder hundeverkäuferin muss Dinge wie krankheiten etc "nachbessern". allerdings kann die verkäuferin/züchterin wohl selbst entscheiden ob sie den welpen zurück haben möchte und den geldbetrag ausbezahlt oder für "reperatur" sorgt... was bedeutet dafür sorgt dass der hund in einen "ordnungsgemäßen" zustand übergeben wird.
ist natürlich doof über einen hund wie über ware zu reden. aber rein rechtlich ist das wohl so... ich habe heute ein größeres schreiben aufgesetzt und sie zu dieser nachbesserung aufgefordert. sollte sie dem nicht nachkommen werde ich nach ende der frist zu einem anwalt gehen, wenn sich freitag herausstellen sollte, dass da noch deutlich mehr ist.
aber ich hoffe nun einfach das beste, dass pikachu schnell wieder gesund wird und es nach diversen wurmkuren und dem ausheulen der erkältung getan ist...
Hmm...also ich habe das mit dem Anzeigen und melden eigentlich nicht in der Intention geschrieben dass man sein Geld zurück bekommen oder den Welpen umtauschen soll. Ich dachte eigentlich eher daran dass man versucht der Frau das Handwerk zu legen, so dass sie keinen Welpenhandel mehr betreiben kann.

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