• Hab mal ne Frage zur Leinenpflicht in NRW (Wohnort Dortmund, unterwegs im Ruhrgebiet):
    Bislang bin ich davon ausgegangen, dass außer auf ausgewiesen Plätzen - wobei ich die noch nicht bewusst wahrgenommen hab (!?!?!) - überall Leinenpflicht herrscht.
    Stimmt das oder ist es Rassebezogen/Größe / Gewicht (40/20)?
    Hab grad mal im Landeshundegesetzt NRW gelesen - versteh nur Bahnhof... :hilfe:
    Was ist mit Wäldern/Stadtwald?
    Kann eine BH von der Leinenpflicht befreien?
    Lg

  • Das stimmt so nicht.

    §2, (2) des LAndeshundegesetzes für NRW:

    Zitat

    Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
    1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
    2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
    3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
    4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.


    Quelle: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lhg1_06.pdf

    Heißt, dass innerorts quasi überall Leinenpflicht herrscht (man könnte sicherlich diskutieren, ob das so zu verstehen ist bei der Formulierung "vergleichbarem Publikumsverkehr", aber das wäre die engste Lesart), außer in den ausgewiesenen Bereichen. Außerhalb der Ortschaften herrscht keine generelle Leinenpflicht. Du kannst also durchaus in den Bauernschaften etc. mit dem Hund ohne Leine spazieren gehen. Im Wald greift das Landesforstgesetz, das besagt, dass du den Hund nur auf den WEgen abgeleint mitführen darfst, außerhalb der Wege ist der Hund anzuleinen.

  • Zitat

    Das stimmt so nicht.

    §2, (2) des LAndeshundegesetzes für NRW:


    Quelle: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lhg1_06.pdf

    Heißt, dass innerorts quasi überall Leinenpflicht herrscht (man könnte sicherlich diskutieren, ob das so zu verstehen ist bei der Formulierung "vergleichbarem Publikumsverkehr", aber das wäre die engste Lesart), außer in den ausgewiesenen Bereichen. Außerhalb der Ortschaften herrscht keine generelle Leinenpflicht. Du kannst also durchaus in den Bauernschaften etc. mit dem Hund ohne Leine spazieren gehen.
    Im Wald greift das Landesforstgesetz, das besagt,
    dass du den Hund nur auf den WEgen abgeleint mitführen darfst, außerhalb der Wege ist der Hund anzuleinen.


    Stimmt auch nur teilweise.
    Bei uns sind die Wälder größtenteils an private Jagdpächter verpachtet. Da kommts dann drauf an, was derjenige erlaubt oder verbietet.
    Ist alles nicht so einfach. :lol:

  • Zitat

    Echt?Ist ja furchtbar.Gut,dass ich da nicht wohne....

    Ne, so schlimm ist nicht ;) Mit gegenseitiger Rücksichnahme gibt es hier super schöne Gebiete, auch direkt vor der Haustüre :)

  • Danke für die superschnellen Antworten! Die links sind tatsächlich sehr hilfreich und die Orte werden wir jetzt mal ausprobieren. Bislang sind wir immer weiter weg (Hattingen/Witten) gefahren, da wir erst vor kurzem nach Do gezogen sind und auch erst 3 Monate unseren Hund haben.
    Nochmals vielen Dank!!!

  • Ich kann dir empfehlen mal mit der S1 nach Angermund zu fahren,ist echt super schön dort!
    Da gibts nen tollen See mit kleinem Strand sogar, ganz viele Felder,und Pferdekoppeln.
    Bisher hatte sich keiner beschwert als ich da laufen war und die Hunde zu Wasser gelassen hab,
    wenn zu viele Leute da waren,hab ich sie halt an einer anderen Stelle ins Wasser gelassen,aber soo viel ist da eigentlich nicht los.Abgesehen von ein paar Flugzeugen die aber finde ich nicht weiter stören,ist es wahnsinnig idyllisch da.

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