Was, wenn der Hund zum Schutz beißt?
-
-
Und etwas aus NRW gilt in ganz DE? Wohl kaum
In BW gilt dieses:Zitat§ 2 Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1. bissig sind,
2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
http://www.vdh-donaueschingen.…w=article&id=21&Itemid=35
Und da steht z.B. diese Ausnahme nicht drin..Nennst du mir bitte die Quelle, wo der Text herstammt? Man gibt Quellen bei Zitaten an
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Hab mal eben schnell gegoogelt. Hier das Landeshundegesetz NRW:
http://www.umwelt.nrw.de/verbr…undegesetz/index.php#drei -
Zitat
Reizstoffsprühgeräte mit diesem Wirkstoff werden als Tierabwehrmittel verkauft und dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden.
das stimmt so auch nicht, zumindest aus strafrechtlicher Sicht. Wenn mir einer wirklich was will, darf ich gegen ihn alles einsetzen, was erforderlich ist, um mir die Type vom Leib zu halten, egal ob Axt, Pfefferspray, eine illegal angeschaffte Schußwaffe, egal. Ob ich mich dann eventuell wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss, ist dann ne andere Frage, aber da geht's ums Haben und Beisichführen, NICHT dagegen darum, ob ich den Gegenstand gegen Menschen einsetzen darf, denn DAS wurde bereits geklärt.
Hier wird gerne über die Rechtslange diskutiert und Dinge als Tatsachen dargestellt, die man "irgendwo mal gehört hat". Man darf nicht alles glauben, was man hört oder liest. -
Zitat
das stimmt so auch nicht, zumindest aus strafrechtlicher Sicht. Wenn mir einer wirklich was will, darf ich gegen ihn alles einsetzen, was erforderlich ist, um mir die Type vom Leib zu halten, egal ob Axt, Pfefferspray, eine illegal angeschaffte Schußwaffe, egal. Ob ich mich dann eventuell wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss, ist dann ne andere Frage, aber da geht's ums Haben und Beisichführen, NICHT dagegen darum, ob ich den Gegenstand gegen Menschen einsetzen darf, denn DAS wurde bereits geklärt.
Hier wird gerne über die Rechtslange diskutiert und Dinge als Tatsachen dargestellt, die man "irgendwo mal gehört hat". Man darf nicht alles glauben, was man hört oder liest.Du solltest nicht nur einen Satz von meinem Beitrag zitieren, der aus dem Zusammenhang gerissen, natürlich eine andere Bedeutung bekommt.
Natürlich kann ich in einer Gefahrensituation alles in die Hand nehmen, was ich für eine Notwehr brauche und auch anwenden. Gehe ich mit Hund spazieren, habe das nur zur Tierabwehr bestimmte Pfefferspray bei mir, werde angegriffen, darf ich mich auch damit wehren.
Ganz anders sieht es aber aus, wenn ich ohne Hund unterwegs bin und das Zeug zu meinem Schutz bei mir trage. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz das in der Anlage II zu § 2 Absatz 2-4 unter 1.3.5 die Bestandteile eines Reizstoffgerätes regelt. Danach müssen die Wirkstoffe gesundheitlich unbedenklich sein und die Geräte ein amtliches Prüfkennzeichen, welches das bescheinigt, tragen.Es gibt dazu übrigens auch Gerichtsurteile. Da wurden Teilnehmer von Massenveranstaltungen wegen des Beisichführens von nicht zugelassenen Reizstoffgeräten verurteilt.
Aber, das war ja nicht das Thema. Thema war, es sei generell verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten. Und darauf habe ich geantwortet.
ZitatDas stimmt nicht.
Pfefferspray oder genauer Reizstoffsprühgeräte sind in Deutschland zugelassen, wenn der Reizstoff gesundheitlich unbedenklich ist. Die Sprühdosen müssen ein entsprechendes Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.
Verboten sind die Sprühgeräte mit dem Wirkstoff Oleoresin capsicum, da dieser Wirkstoff keine Zulassung besitzt. Reizstoffsprühgeräte mit diesem Wirkstoff werden als Tierabwehrmittel verkauft und dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden.
Wie jede Maßnahme, die zur Verletzung eines anderen Menschen führt, ist auch der Einsatz dieses Mittels, Körperverletzung.
Wird aber jemand aus Gründen der Notwehr oder Nothilfe verletzt, ist keine Strafbarkeit gegeben.
Gaby und ihre schweren Jungs
-
Berlin schränkt auch ein:
Gefährliche Hunde
§4
2. Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein....Quelle: http://www.berlin.de/imperia/m…esefassunghundegesetz.pdf
Gaby und ihre schweren Jungs
-
-
-
Ganz ehrlich, Leute. Diese Einschränkungen, wonach ein provozierter Hund auch mal abdrehen darf, gibt es bundesweit. Ob sie nun ausdrücklich in den einschlägigen Gesetzen stehen oder im Wege der Auslegung des Gesetzes zur Anwendung kommen. Dieses Dogma: "Hund darf nicht beissen, egal was" stimmt so pauschal nicht.
-
Zitat
Du solltest nicht nur einen Satz von meinem Beitrag zitieren, der aus dem Zusammenhang gerissen, natürlich eine andere Bedeutung bekommt.
Natürlich kann ich in einer Gefahrensituation alles in die Hand nehmen, was ich für eine Notwehr brauche und auch anwenden. Gehe ich mit Hund spazieren, habe das nur zur Tierabwehr bestimmte Pfefferspray bei mir, werde angegriffen, darf ich mich auch damit wehren.
Ganz anders sieht es aber aus, wenn ich ohne Hund unterwegs bin und das Zeug zu meinem Schutz bei mir trage. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz das in der Anlage II zu § 2 Absatz 2-4 unter 1.3.5 die Bestandteile eines Reizstoffgerätes regelt. Danach müssen die Wirkstoffe gesundheitlich unbedenklich sein und die Geräte ein amtliches Prüfkennzeichen, welches das bescheinigt, tragen.Es gibt dazu übrigens auch Gerichtsurteile. Da wurden Teilnehmer von Massenveranstaltungen wegen des Beisichführens von nicht zugelassenen Reizstoffgeräten verurteilt.
Aber, das war ja nicht das Thema. Thema war, es sei generell verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten. Und darauf habe ich geantwortet.
Du darfst dich auch ohne Hund damit wehren! Nochmal: Möglicherweise gibt's dann eins aufn Deckel, wenn du was Unerlaubtes bei dir hattest, aber der Einsatz ist durch die Notwehr gedeckt.
-
Zitat
Ganz ehrlich, Leute. Diese Einschränkungen, wonach ein provozierter Hund auch mal abdrehen darf, gibt es bundesweit. Ob sie nun ausdrücklich in den einschlägigen Gesetzen stehen oder im Wege der Auslegung des Gesetzes zur Anwendung kommen. Dieses Dogma: "Hund darf nicht beissen, egal was" stimmt so pauschal nicht.
Und dennoch hat man u.U. erstmal Theater. Die Goldie-Hündin eines Freundes hat es gewagt den Weg eines Menschen zu kreuzen (in zig Meter Abstand).. Der Held hat den HH angezeigt und das Theater ging los...
Ich werde einen Teufel tun und meinen Hunden erklären 'Mäuse, ihr rennt bitte weg oder steht nur rum, wenn mich jemand überfällt o.ä.'. Lee hat auch schon gebissen und die Polizeibeamten meinten danach 'Joa..war halt Nothilfe. Machen Sie mal die BH, damit man weiß, es ist ne Ausnahme, falls sowas nochmal passiert.'
Aber ich werde ebenso wenig meinen Hunden erklären, dass sie doch bitte jeden betrunkenen oder komischen Menschen tackern. Das ist schlicht nicht ihre Aufgabe! Und ich werde auch nicht die Leine loslassen, 'nur' weil einer auf Drogen meint, mich anmachen zu müssen.. -
Zitat
Du darfst dich auch ohne Hund damit wehren! Nochmal: Möglicherweise gibt's dann eins aufn Deckel, wenn du was Unerlaubtes bei dir hattest, aber der Einsatz ist durch die Notwehr gedeckt.Du verstehst immer noch nicht, es ging in meinem ersten Beitrag ausschließlich um diesen Satz:
ZitatEs ist verboten Pfefferspray gegen Menschen zu richten, auch wenn man angegriffen wird!
Und das stimmt eben so pauschal nicht.
Gaby und ihre schweren Jungs
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!