Kurzhaar Hundehaltung in Zwinger?

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    Das ist was anderes. Das sind die Hundehalterverordnungen und da kann jedes Bundesland seine eigene Verordnung haben. Bestimmte Rassen erlauben verbieten oder als gefährlich einstufen und die Art der Haltung - Maulkorb und leine - vorgeben.

    Gaby und ihre schweren Jungs

    Schon klar, ist was anderes. Ich hatte nur grad im Kopf, dass es ja Bundesländer gibt, in denen man sich keinen SoKa ohne Nachweis des besonderen Interesses anschaffen darf - oder lieg ich da falsch.
    Denn, sollte das in dem Bundesland der TS so sein, dann muss sie ja davon ausgehen, dass dem Nachbar der Hund weggenommen wird, wenn die vom Vet.-Amt kommen, Zwinger kontrollieren.

  • Zitat

    Schon klar, ist was anderes. Ich hatte nur grad im Kopf, dass es ja Bundesländer gibt, in denen man sich keinen SoKa ohne Nachweis des besonderen Interesses anschaffen darf - oder lieg ich da falsch.
    Denn, sollte das in dem Bundesland der TS so sein, dann muss sie ja davon ausgehen, dass dem Nachbar der Hund weggenommen wird, wenn die vom Vet.-Amt kommen, Zwinger kontrollieren.

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Berechtigtes Interesse bedeutet nicht, dass ich den Hund 24 Stunden auf der Couch sitzen haben muss.
    Und so lang die Zwingerhaltung in D erlaubt ist, darf ich alles da drin halten, was ich rechtlich haben darf egal ob Chihuahua, Pitbull oder Neufundländer

  • Zitat

    das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Berechtigtes Interesse bedeutet nicht, dass ich den Hund 24 Stunden auf der Couch sitzen haben muss.
    Und so lang die Zwingerhaltung in D erlaubt ist, darf ich alles da drin halten, was ich rechtlich haben darf egal ob Chihuahua, Pitbull oder Neufundländer

    Hmm, angenommen, das Vet.-Amt kommt kontrollieren, ob die Zwingerhaltung in Ordnung ist - und da sitzt ein SoKa drin, den man in dem BL nicht so einfach bekommt/bekommen darf...das wird die doch auch interessieren, oder nicht? Oder sagen die "Heute sind wir nur zwecks Zwinger da"? Denn um das genannte "rechtlich haben dürfen" gehts ja je nach Bundesland auch...

  • Der AmtsVet wird vielleicht nachfragen bzw prüfen ob ich eine Haltergenehmigung für den AmStaff hab.
    Habe ich die, ist die Sache damit gegessen.

    Ist der Zwinger nicht vorschriftskonform bekomme ich Auflagen dies zu ändern, es wird nochmal überprüft und wenn ich geändert hab bzw der Zwinger von Anfang an den gesetzlichen Anforderungen entspricht ist auch gut.

    Sind zwei paar Schuhe, kann zwar beide der Amtsvet prüfen, aber es gibt keine Sonderbestimmungen in Sachen Zwinger für Listenhunde

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