Welpenkauf - Kaufvertrag
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Was bei der Übergabe ausgehändigt werden kann, hängt vom Zuchtverband ab. Ich kann zum Beispiel zum Abgabetag die Ahnentafel noch nicht übergeben, die gibt es erst später
Ist im KfT auch so!
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Kopie des Kaufvertrags und einen EU-Impfausweis solltest du bekommen.
Kopie des Abnahmeprotokolls gibt es auch sehr häufig.Ahnentafeln werden in den VDH und FCI Verbänden die ich kenne erst später direkt vom Verband zugeschickt. Auf die von Ekko habe ich Monate gewartet, die von Cardassia ist auch noch nicht da.
Meist gibt es auch noch ein Welpenpaket, mit Spielzeug und dem gewohnten Futter.
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Die Frage war doch ursprünglich, was im Kaufvertrag steht, bzw. stehen sollte... und nicht was alles mit abgegeben wird, oder...?
Das kommt auf die Variante vom Kaufvertrag an, isses nen total schlichter oder isses eher nen aufwändiger. Was, wie ich finde, auf jeden Fall drin stehen sollte, Name, Geschlecht vor allem aber Chipnummer des Hundes, Namen von Verkäufer und Käufer, Tag des entgültigen Kaufes und Tag und Betrag der Anzahlung und was an Papieren mit übergeben (oder noch nachgeliefert) wird, sowie eine Auflistung der Untersuchungen samt Ergebnis und Impfungen die bereits gemacht wurden.
Wer zahlt eigentlich die HD Unterschung wenn die im Vertrag steht...? Die Fängt immerhin bei 'läppischen' 50 Euro an und ist beliebig steigerbar, je nach Wohnort und Stadtlage o.ô
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Wer zahlt eigentlich die HD Unterschung wenn die im Vertrag steht...? Die Fängt immerhin bei 'läppischen' 50 Euro an und ist beliebig steigerbar, je nach Wohnort und Stadtlage o.ôDas ist in der Regel im Vertrag geregelt.
Manche Züchter behalten einen Art Pfand, der zurückbezahlt wird, wenn geröngt wurde, andere Züchter bieten für Röntgen eine Prämie.Aber in der Regel liegen die Kosten beim Welpenkäufer und für ne Anständige HD Aufnahe mit Überbewertung duech den Zuchtverein brauchst mit nem Fuffi nicht anfangen
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Was im Vertrag drin stehen sollte....
Adresse und Name beider beteiligten, Kaufpreis, gerichststandort, zugesicherte Eigenschaften, festgestellte "Mängel", Regelungen für den Fall einer Rückgabe des Welpen und je nach Rasse noch bestimmte Sonderpunkte.
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Wieso denn Gerichtsstand?
Warum sollte man eine explizite Vereinbarung abweichend der ZPO dazu treffen?
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Hier ist ein Musterkaufvertrag, der alles wesentliche enthält:
http://www.mayi-shou.de/files/Musterkaufvertrag%20Hunde.pdf
Gaby und ihre schweren Jungs
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Zitat
Hier ist ein Musterkaufvertrag, der alles wesentliche enthält:
http://www.mayi-shou.de/files/Musterkaufvertrag%20Hunde.pdf
Gaby und ihre schweren Jungs
Na, ob das vor Gericht so Bestand hätte? Welcher Hundehalter, der nicht züchten will, informiert denn den Züchter, bevor er den Hund kastrieren lässt? Auch die Deckanforderung finde ich fragwürdig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser 17!-seitige Vertrag so vor Gericht durchkommen würde. Einerseits kann ja der Züchter eh nicht jeden Rüden verwenden, andererseits kann er nicht MEIN Eigentum nach vielleicht 3 Jahren zurückhaben wollen zum züchten. Nene, so geht das ja gar nicht.
Bei uns hat sich der Vertrag auf eine Seite beschränkt: Namen und Anschrift von Züchter und uns, Name/ZBN/Täto-Nr. des Hundes, Kaufpreis, Übergabedatum des Hundes und Geldes sowie die Bitte, sich bei Problemen an den Züchter zu wenden - fertig.
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Ich hab den Vertrag jetzt nicht durchgelesen, aber sonderlonditionen, wie dass sich der Züchter das recht eines Deckakts vorbehält etc. sind durchaus zulässig.
Allerdings ohne festgelegte Vertragsstrafe im Ernstfall nicht durchsetzbar. -
Ich hab schon vor dem Besuch der Züchterin einen blanko Kaufvertrag und einen blanko REservierungsvertrag zugeschickt bekommen. Damit ich mir alles in Ruhe schon vorher durchlesen kann und mir Fragen dazu notieren kann die ich dann im Gesprüch abklären sollte
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