Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hundeomi darf bei Schwiegereltern nicht mehr betreut werden
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Ja stimmt, upsi
War ja nur ein Vorschlag, vllt übernimmst du einiges davon für dich und das andere bleibt halt so wies war.. oder so
Ich wünsch euch viel Glück! -
22. September 2012 um 13:49
schau mal hier:
Hundeomi darf bei Schwiegereltern nicht mehr betreut werden - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Ich finde den Brief gut, ich denke du solltest ihn abschicken.
Wenn alles nicht klappt, wie sieht es denn aus, könnten die Schwiegereltern zur Zeit der Betreuung nicht zu euch nach Hause kommen und sie dort betreuen?Grundsätzlich schon, das würden sie auch machen. Nur da es bei uns ja jede Woche fast täglich ist, würde das heißen, sie sind dran gebunden, den ganzen Vormittag bei uns zu verbringen und können ihrem Kram nicht nachgehen. Das möchten wir also nur für Ausnahmen mal nutzen, z. B. wenn wir sie an Wochenenden mal nicht mitnehmen können oder es zu stressig für sie wird.
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"Nun habe ich leider erfahren, dass sie anscheinend den Hund nicht mehr halten dürfen, wegen einigen Ereignissen?"
Statt "halten" eher "betreuen"?
Ich meine, irgendwie müsste man doch super freundlich verpacken können, dass diese Betreuung eigentlich nicht verwehrt werden kann, aber ich finde im Moment dafür keine Formulierung.
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Tja, wie verpackt man freundlich, dass der Vermieter auf dem Holzweg ist?
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Vielleicht kannst Du hier mal nachfragen?
http://www.omihunde-netzwerk.de/Ich kenne die Situation, hatte selbst schon 'undichte' Senioren
und jetzt eine demente Hündin.
Es ist nicht einfach, aber in meinem Freundeskreis hab ich sie
bis jetzt immer untergebracht.LG
und viel Erfolg!!
Chrissi - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Tja, wie verpackt man freundlich, dass der Vermieter auf dem Holzweg ist?
Da will ich nur interessehalber mal nachfragen - ist er das denn tatsächlich? Auf dem Holzweg?
Mir sind Urteile vage bekannt, nach denen z. B. ein "Besuchshund" nur eine bestimmte Zeit lang in einer eigentlich hundelosen Wohnung vom Vermieter geduldet werden musste. Wie sieht es denn mit einer privaten Tagesbetreuung aus, gibt es da Urteile zu?LG, Chris
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Zitat
Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/mietrech…m#ixzz27ClY7rl7

Darüber habe ich mich auch informiert, weil Paulchen öfter mal länger mit zu meiner Freundin in die Wohnung kommt.
Ich würde es auch eher über Verständnis/Mitgefühl versuchen. -
Im Mietvertrag ist nicht ausdrücklich die Hundehaltung verboten, Tierhaltung ist generell untersagt. Aber auch da zählen z. B. ja Nager und Vögel nicht zu, trotzdem meinen Schwiegereltern, sie dürften gar kein Tier halten.
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Die "gar-kein-Tier"-Klausel ist unzulässig und unwirksam.
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ja, dann sieht die Sache anders aus. Denn, wie gerade gesagt, die Klausel ist dann unwirksam. Wenn der Vermieter Hundehaltung stillschweigend über längeren Zeitraum hinnimmt, kann das als Zustimmung gewertet werden.
Aber ganz davon abgesehen - deine Schwiegereltern haben wohl keinen Bock auf großen Stress mit dem Vermieter. Das kann ich gut verstehen, denn wenns hart kommt, geht der zum Anwalt und das gibt Kuddelmuddel. Oder die Ratenzahlung wird nicht mehr akzeptiert...
Also wohl echt besser auf Verständnis hoffen :/ - Vor einem Moment
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