Hund beisst Tierarzt nach Narkose, Halterin bekommt Schuld.
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ZitatHundehalterin muss haften, obwohl sie nicht anwesend war
Die Hundehalterin lehnte die Forderungen des Tierarztes ab. Sie habe keine Möglichkeit gehabt auf den Hund einzuwirken, weil dieser sich in der Obhut des Arztes befand und sie zum Zeitpunkt des Bisses gar nicht anwesend war. Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht aber nicht. Die Richter entschieden, dass ein Tierhalter für die Gefahr, die von seinem Tier ausgeht, jederzeit haftbar zu machen ist: Die Haftung des Tierhalters bestehe unabhängig von seiner Einflussnahme. Sie könne höchstens beschränkt werden, wenn ein Dritter oder der Geschädigte selbst durch inadäquates Verhalten zu einer Verletzung beiträgt. Die Hundehalterin hat gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.war der zweite Block des Textes.
Und damit ist das Urteil vom Oberlandesgericht erstmal Out of order.
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Das las ich schon auch, allerdings bevor Fluffy die Urteilsbegründung postete

Die haben sich ja ganz schön dicht gemacht die Damen & Herren urteilenden, Revision wird nicht zugelassen, überhaupt wurde Erstinstanzlich rechtsfehlerfrei entschieden ... aber immerhin wurde bei dem TA fahrlässiges Handeln in hohem Maße erkannt ...
Es bleibt also spannend :|
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Ich würde gerne erfahren, wie die Sache ausgegangen ist. Kann mir jemand einen Tip geben?
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Zitat
Ich würde gerne erfahren, wie die Sache ausgegangen ist. Kann mir jemand einen Tip geben?
Scheinbar wurde der Fall bisher noch nicht in Karlsruhe verhandelt.
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