Jagdhund erschießen, wenn es soweit ist?

  • Zitat

    Ich glaube allerdings, das mein Hund, bei einem letzten Spaziergang mit Sicherheit einen schöneren Tod erleiden würde, als beim Arzt, vor dem er eh Angst hat..... allein der Geruch von Tierarztpraxen, mein persönliches Empfinden in dem Moment, meine spürbare emotionale Anspannung, mein Weinen - auf der Fahrt dorthin macht ihm, wenn er nicht schon halbtod ist, mit Sicherheit mehr Angst, als ein "Komm Süßer, machen wir unseren letzten Spaziergang, Du und ich....." Oder ist hier jemand, der freudigen Sinnes zu dem TA fährt - das will doch jeder nur hinter sich haben und das so schnell als möglich


    Sundri, du würdest nicht wirklich losgehen mit "Komm süßer, wir machen einen Spaziergang.... (und dabei erschieß ich Dich dann)" Du würdest in der gleichen emotionalen Verfassung losgehen wie du auch zum TA fahren würdest, Rotz und Wasser heulend und mit zittrigen Händen.


    Meine eine Hündin wurde in der Praxis eingeschläfert, es war vorausszusehen, ich hatte den nötigen Termin gemacht, morgens angerufen, zwei Stunden später dort gewesen. Sie ist in diese Praxis reingelaufen als wenn nichts wäre. Sie war oft dort und kannte alles. Sie freute sich alle wieder zusehen (auch wenn sie es nicht mehr so rumhüpfte). Wir haben alles vorbereitet, die TA gab ihr die erste Injektion wie vor einer OP, sie sackte in meinen Arm und schlief ruhig atmend, dann bekam sie die zweite Spritze in die gleiche Kanüle und ich streichelte sie. Meine TA stand die ganze Zeit dabei und berührte sie. Dann hörte sie sie ab und sagte das sie es geschafft hätte. Wir haben beide geweint. Wir legten sie in den Korb den ich mitgebracht hatte, sie ging in ihren Garten raus und holte eine weiße Pfingsrosenblüte und legte sie meiner Hündin zwischen die Pfoten mit den Worten "Die passt zu Dir, kleine Maus!" und dann haben wir sie zugedeckt und ich habe sie mit nach Hause genommen und mit meinem Mann im Garten beerdigt. Und dann habe ich eine weiße Pfingstrose auf diese Stelle gepflanzt. Sie durfte ebenso sanft gehen wie sie ihr ganzes Leben war!

  • Zitat

    Nur innerhalb eines Wasserschutzgebietes und ab einer bestimmten Größe. (jedenfalls bei uns)


    Jupp, hier ist es auch nicht verboten.

  • Ist nicht generell verboten den Hund im Garten zu beerdigen, unter Einhaltung bestimmter Auflagen darf man das.
    Auskunft darüber gib einem jeder Amts-Vet.


    LG Tina

  • Hier ein Auszug aus dem entsprechende Bundesgesetz:


    Zitat

    1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
    1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,
    2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
    3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von frei lebendem Wild.
    Dies gilt auch für Körper anderer Tiere, einschließlich solcher von frei lebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.


    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.

  • Zitat

    Ist nicht generell verboten den Hund im Garten zu beerdigen, unter Einhaltung bestimmter Auflagen darf man das.
    Auskunft darüber gib einem jeder Amts-Vet.


    LG Tina


    So ist es. Wir dürfen, müssen einen bestimmten Abstand zum Nachbarn und eine gewisse Tiefe einhalten.


    Meine Hunde und Katzen sind bei mir im Garten.


    Gaby und ihre schweren Jungs

  • Moin,


    Zitat

    Sundri, du würdest nicht wirklich losgehen mit "Komm Süßer, wir machen einen Spaziergang.... (und dabei erschieß ich Dich dann)" Du würdest in der gleichen emotionalen Verfassung losgehen wie du auch zum TA fahren würdest, Rotz und Wasser heulend und mit zittrigen Händen.


    natürlich und dann würden mein Jagdkumpel und ich uns austauschen, allein aus Sicherheit, damit ich nicht daneben zittere..... und versehentlich daneben treffe.


    Ich mag solche Worte wie Hinrichtung nicht.... hingerichtet wird in den USA auch mit Spritzen - da sehe ich nun gar keinen Unterschied. Sterbehilfe liegt mir da schon näher, solche Dinge sind nur für den Fall, das es eine Erlösung für den Hund ist, kein Loswerden meinerseits.


    Und verboten ist das Ganze ebenso wie seinen Hund im Garten zu begraben - Na und..... wäre mir auch schnuppe, ist mein Garten. Ich kann mir schon überlegen, in welchem Rahmen ich mich an Gesetze und Vorschriften halte, wenn ich niemanden gefährde. Tierkörperbeseitigung find ich echt grausig und meinen Hund einer TiHo zu spenden noch mehr.... :mute:


    Sundri

  • Siehst du und so sieht es jeder anders. Wir haben sogar meinen Vater der Medi gespendet, der verstarb nämlich an einer sehr seltenen unerforschten Krankheit und wenn sein Körper/Organe dazu betragen konnten anderen Patienten das gleiche Schicksal zu ersparen, dann war es richtig was wir getan haben!


    Und wie oben schon geschrieben: es ist nicht evrboten seinen Hund im Garten zu vergraben!

  • Für mich ist diese Frage eine unglaublich persönliche.
    Am Ende ist doch schon die Entscheidung, mein Tier einschläfern zu lassen, eine die ich auch zu einem Gutteil deshalb treffe, weil ich mich nicht eines verlängerten Leidens meines Freundes und partners schuldig machen will. Ich bin diejenige, die die Entscheidung trifft, wann es so weit sein soll, wen ich es machen lasse, welcher Weg dafür der richtige ist.


    Und ich glaube je nach Lebensart und Erfahrung wird hier jeder seine eigene Antwort finden - ich verstehe wie so oft nicht, warum hier eine richtig-oder-falsch Diskussion daraus gemacht wird. Je nach Hintergrund und Erfahrungen wird jeder sein eigenes Bild haben von beiden Arten der Euthanasie - und von allen anderen, die vielleicht noch exitsieren mögen.


    Ich sehe es wie einige der Vorschreiberinnen hier (Lotuselises Beitrag mit der Auflistung von 1-4 fällt mir grad wieder ein): hauptsache, es geht schnell und sauber - garantieren kann das vorher niemand, aber man kann sich Gedanken machen und die bestmögliche Wahl treffen, damit es höchstwahrscheinlich am Ende gut geht.
    (Man möge mir die Sachlichkeit verzeihen, ich weiß, dass das ein sehr emotionales Thema ist) Egal welchen Weg man geht: Am Ende ist der Hund tot, und ich mussmit meiner Entscheidung leben. Ich weiß auch nicht ob die Frage "Habe ich es den/die Richtige zu Ende bringen lassen" schlimmer ist als die so oft gestellte Frage "War dies der richtige Zeitpunkt?"


    Am Ende steht der ehemalige Halter mit seinem Gewissen - und wenn er es für sich selbst besser verkraften kann, dass der Hund von einem Jäger kurz und schmerzlos erschossen wurde während er tat, was er liebte, dann ist das denke ich eine genau so nachvollziehbare Wahl wie die desjenigen, der den Hund lieber friedlich in gewohnter Umgebung stressfrei einschlafen sieht.


    Was nun von beidem schmerzfreier ist (immer gesetz dem Fall, es wurde "gut" gemacht) oder wo die Fehlerquote geringer ist, kann hier sicher niemand beantworten.
    In dem Fall kann ich wieder einem der vorhergehenden Kommentare zustimmen: Eigentlich weiß hier wirklich keiner genau, wovon er spricht. Wir leben alle noch, und es gibt wohl auch keine Untersuchungen die die entsprechenden Fehlerqouten untersucht hätten.


    Und dieses Argument, der Schuss sei illegal angeht - ich denke, das ist eine Sache die einem Menschen der seinen hund liebt und ihm einen guten Abschied gewähren will, vollkommen egal ist. Gesetze hören oftmals da auf zu beeindrucken, wo es um das Leben derjenigen geht, die uns etwas bedeuten.
    Das ist KEINE Legitimation für Straftaten, aber ich finde es erklärt sehr gut, warum man nie darüber reden hört, dass Hunde zum Zwecke der Euthanasie erschossen werden. Und warum solche Fälle nie angezeigt werden.


    Ich kann auch als Nichtjäger mit beiden Varianten leben - gesetz dem Fall, dass a) eine Euthanasie wirklich sinnvoll ist und b) ich mir so sicher bin wie es nur geht, dass der Ausführende sein Handwerk auch versteht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!