ZitatBeim Ausfüllen des Antrages können Sie selber mitbestimmen, ab wann Ihr Liebling geschützt sein soll. Beantragen Sie den sofortigen Vorsorgeschutz im AGILA Tierkrankenschutz, dann beginnt der Vertrag am 1. des bei Antragstellung laufenden Monats. Wenn Sie nicht den sofortigen Vorsorgeschutz wünschen, dann beginnt der Vertrag am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Versicherungsschutz besteht für Leistungen im Vorsorgeschutz - sofern gewählt - mit Vertragsbeginn, für Leistungen infolge Unfallls/Verkehrsunfalls am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Für alle anderen Krankheiten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn.
- Wenn du "sofortigen Schutz" ankreuzt, dann beginnt 1. dein Vertrag bereits im laufenden Monat, da er auf den Monatsersten zurückdatiert wird. Somit fängt dein Vertrag bereits zum 1.6. an und nicht zum 1.7..
- Gleichfalls, so sehe ich das zumindest, hast du bei Leistungen in Folge von Unfällen/Verkehrsunfällen auch den Schutz ab 1.6. und nicht erst ab 1.7..
- ABER: Alles, was unter "regulären" Untersuchungen/Ops läuft, hat eine Wartezeit von 3 Monaten.
Des Weiteren spricht die Agila von "sofortigem Vorsorgeschutz":
ZitatBei dem Hund und bei der Katze sind die jährlichen Vorsorgemaßnahmen (bis 100 EUR Tierkrankenschutz Exklusiv / bis 65 EUR Tierkrankenschutz) enthalten. Bis zu diesem Betrag können Sie alle Vorsorgeleistungen, wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenprophylaxe mit der AGILA abrechnen.
Somit sind eben Impfungen, Wurmkur etc. ab dem 1.6. 2012 bis zu einer Summe von 100 Euro erstattungsfähig. Alle anderen Untersuchungen/OPs mit 3monatiger Wartezeit.