Kann man mir den Hund wegnehmen??? Betrifft Hamburg

  • Hallo, bin sehr beunruhigt!!!!

    unser Hund ist läufig; und darüber hinaus seitdem sie läufig ist, nicht mehr mit jedem Hund verträglich. Sie bellt, knurrt, macht Luft-Beissen, umkreist die Hunde. Ich muss sie eng an der Leine führen, wenn ich in der Ferne einen Hund sehe, weil ich nicht weiß, ob und wie sie reagiert.
    Aber bei 3 Hunden (Rüde, 2 Hündinnen) hier in der Nachbarschaft weiß ich, sie geht ab .... also nehme ich sie ganz eng, versuche sie mit Leckerchen abzulenken und in eine andere Richtung zu bringen.

    Heute morgen jedoch konnte ich nicht ausweichen. Ich hielt einen kläffenden, knurrenden Hund mühselig fest ... und Bingo, der Verschluss des Halsbands ging auf; Hurley stürzte die 5 Meter auf den angeleinten Hund zu, lieferte das ganze Programm. Frauchen schrie, ich versuchte einen wilden Hund zu fangen; der andere Hund drehte, bellte, knurrte und wehrte sich. Es gab aber kein echtes Gebeiße. Schließlich hatte ich einen fürchterlich aufgeregten erschöpften Hund gefasst. Aber die Besitzerin des anderen Hundes erklärte sehr böse, sie würde mich anzeigen; ich müsse meinen Hund (9 Monate alt) anleinen (war sie ja!!!), und sie hätte nichts gegen spezielle Rassen ....
    gerade der letzte Punkt beunruhigt mich. Unser Hund ist ein Lab-Mix, was der Mischanteil ist, ist nicht bekannt. Der Vater ist reinrassiger Labi, die Mutter eine blonde schlanke Fast-Labi-Maus. Aber unser Hund erweckt bei vielen Staffordshire-Assoziationen. Wir hören oft "Scheiß-Kampfhund" oder ähnliches ... sie ist außerdem weitgehend schwarz.
    Ich habe extra nochmal die Herkunftsfamilie kontaktet. Da gibt es KEINEN Hinweis auf Pit oder Staff. Da die Familie aus Pinneberg kommt, weiß sie auch, was das in HH bedeutet...
    Aber es gibt auch Aussagen, Labi-Dalmatiner, Labi-Boxer etc.

    Ich habe jetzt wirklich Sorge!!!! Wegen der anderen Unarten (und sowieso) arbeiten wir seitdem sie da ist in der Hundeschule, jede Woche Training. Wir schauen Rütter und Cesar Milan, lesen viel, sind also dabei .... aber wg. Zeit, Arbeit und zwei Kinder, 12 und 4, kann ich nicht ständig mit ihr arbeiten.

    Hundewiese, Hundestrand machen wir (seitdem sie bei uns ist) fast täglich, wenn sie nicht läufig ist. Sie wird immer als liebenswerter, vorsichtiger Hund empfunden, kann mit allen, groß und klein, sehr lieb spielen.
    Nur hier in der Nachbarschaft punkt sie rum, seitdem sie Teenie oder mehr ist ... aber eben nur mit einigen ...
    Na ja, Hundeführerschein würde sie (und wir) momentan nicht bestehen ... "komm" funktioniert nicht ...

    Was meint Ihr???? Konnte heute morgen vor Sorge nicht essen. Wir lieben unseren Hund wirklich!! Investieren Zeit, Geld und Herz.

    Womit kann und muss ich rechnen?

    Viele Grüße aus Hamburg
    Hurley und Frauchen

  • Ui. Erstmal tief Luft holen. So schnell wird dir der Hund nicht weg genommen, schon gar nicht, wenn eigentlich (!) nichts passiert ist. Der andere Hund ist ja nicht verletzt, oder? Wenn die Frau euch anzeigt, dann kann es sein, dass ihr eine Nachricht vom (ich will jetzt nichts falsches sagen) Amtsveterinär bekommt, der dann euch entweder vorlädt (ist mir passiert, als man erzählte ich hätte einen Kampfhund) oder der Amts-Vet möchte sich ein Bild von eurem Hund vor Ort machen. Wie hier passiert: https://www.dogforum.de/der-amtstierar…t148906-40.html

    Aber ich glaube nicht, dass man euch wegen einem einzigen Vorfall der noch nicht mal blutig endete (GsD) gleich den Hund weg nehmen wird.

    Sieh halt zu, dass dir das nie wieder passiert.

    Und tieeeeef durchatmen! ;D

  • erstmal: Leinenzwang besteht erst ab 1 Jahr. :smile:

    Wenn dich die Nachbarin anzeigt, musst du wahrscheinlich zum Amtstierarzt. Aber hier wird nicht so schnell ein Hund weggenommen. Hast du mal ein Foto? Dann kann man ja mal schauen, ob sie wirklich nach Staff aussieht :)


    Zu den Leckerli: das ist FALSCH.
    Nicht mit Leckerli ablenken, das ist Käse...


    Zitat

    Ich muss sie eng an der Leine führen, wenn ich in der Ferne einen Hund sehe, weil ich nicht weiß, ob und wie sie reagiert.


    genauso Käse...


    Bist du in einer Hundeschule oder in einem Hundeverein?
    Lass dir dort mal ein bisschen erklären und üb da Hundebegnungen mit ihr. :smile: ;)

  • Zu beachten
    Ab 1.1.2007 gilt: Außerh. des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin gilt: Hunde müssen angeleint werden z.B. in Grünanlagen, in Einkaufszentren u. Fußgängerzonen. An bestimmte Orte (z.B. Spielplätze) dürfen Hunde nicht mitgenommem werden. Gefährliche Hunde sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.
    Quelle: http://www.hamburg.de

    In Hamburg besteht für jeden Hund Anleinpflicht, da ist das erste Jahr nicht ausgenommen.
    LG von Julie

  • Zitat

    In Hamburg besteht für jeden Hund Anleinpflicht, da ist das erste Jahr nicht ausgenommen.
    LG von Julie

    mööp, falsch ;)

    § 8
    Anleinpflichten

    (1) Hunde sind außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der eigenen Wohnung, an einer geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen. Im eingefriedeten Besitztum Dritter dürfen Hunde nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts ohne Leine geführt werden. Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten.

    (2) An einer höchstens 2 m langen geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen sind


    1. Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich belästigt haben,

    2. läufige Hündinnen,

    3. Hunde, die in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen mitgeführt werden,

    4. Hunde, die in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen mitgeführt werden.


    § 9
    Befreiung von der Anleinpflicht

    (9) Hunde, die jünger als zwölf Monate alt sind, sind von der Anleinpflicht nach § 8 Absatz 1 befreit, wenn die Person, die mit dem Hund angetroffen wird, einen eindeutigen Nachweis über das Alter des Hundes (zum Beispiel Zuchtpapiere, tierärztliche Altersbestimmung) bei sich führt und diesen auf Verlangen den Bediensteten der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden vorzeigt und zur Prüfung aushändigt.

    Nachzulesen:im hamburger hundegesetzt

  • Das ist auch nicht die Frage der Threaderstellerin gewesen. :) Laut der Seite von Hamburg gilt für läufige Hündinnen Leinenpflicht. Wie man es auch auslegen mag, jeder der ein wenig Hirnmasse besitzt hält seine läufige Hündin an der Leine. So hat es ja die TE auch gemacht nur leider ist das Halsband aufgegangen.

  • Zitat

    Hunde, die jünger als zwölf Monate alt sind, sind von der Anleinpflicht nach § 8 Absatz 1 befreit,
    wenn die Person, die mit dem Hund angetroffen wird, einen eindeutigen Nachweis über das Alter des
    Hundes (zum Beispiel Zuchtpapiere, tierärztliche Altersbestimmung) bei sich führt und diesen auf Verlangen
    den Bediensteten der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden vorzeigt und
    zur Prüfung aushändigt.

    http://www.hamburg.de/contentblob/20…hundegesetz.pdf


    und die TS muss ja nu nicht unbedingt erzählen, dass die Hündin läufig war ... ;)

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