Urlaub m. SoKas im europäischen Ausland

  • Hat jemand einen Linktipp für mich, wo es um Einreisebestimmungen geht für Rassen, die hier gemeinhin auf der Liste stehen. An sich erstmal nur europäisches Ausland (an sich erstmal nur Italien, Österreich, Frankreiche, BeNeLux, Dänemark). Und die Rassen, die ausser den üblichen Verdächtigen wie AmStaff, Pit StaffBull noch ins Raster fallen.

    Ich scheine beim Googlen gerade talentfrei zu sein und finde nichts aktuelles... :???:

  • Und auch nicht nach Dänemark!!! Wenn du ganz sicher gehen willst google für die einzelnen Länder die Botschaften. Also z. B. fränzösiche Botschaft. Dort findest du eigentlich immer die aktuellen Einreisebestimmungen.

  • wie echt jetzt?holland hat das gesetz gekippt??heisst also ich darf da endlich mal hin??das wär ja ne wucht :D

    frankreich würde ich auch meiden..ich wollte letztes jahr rüdiger mit auf spanientour nehmen,habe es dann aber lieber gelassen,aufgrund der dortigen bestimmungen

  • http://bln.niederlandeweb.de/de/content/com…iere/start_html


    Hunde, Katzen und Frettchen
    Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:

    Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.

    Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.

    Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Aggressive Hunde
    Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.

    Welche Hunderassen dürfen in die Niederlande einreisen?
    Alle Hunde dürfen in die Niederlande einreisen. Der Hund muss über einen EU-Pass verfügen, gegen Tollwut geimpft sein, und durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein.

    Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
    Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.

    Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
    Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten dürfen in die Niederlande mitgenommen werden und zwar maximal fünf Vögel ohne Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).

    Schildkröten und andere Terrarientiere
    Ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat und diese Tiere dürfen ebenso wie bei Wellensittichen und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen (Washingtoner Artenschutzabkommen, http://www.cites.org).

    Pferde
    Pferde im Intraverkehr benötigen einen Pass, einen Chip und ein Gesundheitszertifikat, dies sollte vom Veterinäramt ausgestellt sein. Da es sich nicht um einen kommerziellen Transport handelt, brauchen Sie keine Transportgenehmigung.

    Für die Einreise mit einem Pferd in die Niederlande wegen Umzugs brauchen Sie ein vom Kreisveterinäramt ausgestelltes Exportzertifikat. Eventuelle Zollbestimmungen können Sie nachfragen beim niederländischen Zoll, Telefon 0031 45 5743031.

    Mini-Schweine
    Man benötigt ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.

  • In Frankreich gibt's zwei Listen:

    Liste 1 sind alle Sokas, die aber FCI Papiere vorweisen können.
    Das sind dann 'Wachhunde' und die müssen mit kurzer Leine und MK geführt werden,
    dürfen aber eingeführt und gehalten werden.

    Liste 2 sind dieselben Rassen, deren Mischungen und Pitbulls, die aber keine
    FCI Papiere haben.
    Die werden gnadenlos eingezogen und auch euthanasiert.

    Schizophren, find ich. Total.

    Wir sind letztes Jahr von Madrid in die Schweiz gefahren, mit dem Auto.
    Meine Freundin, die dabei war, hat eine Staff-Bullterrier-Hündin.
    Wir sind bis kurz vor die Franz. Grenze, haben die Hunde nochmal pinkeln lassen,
    und sind dann nachts durch Frankreich gefahren.
    Erst morgens früh in der Schweiz haben wir die Hunde wieder rausgelassen.
    Ich hätt ja so gerne auf halber Strecke in Frankreich übernachtet,
    das mach ich immer, wenn ich alleine mit meinen beiden unterwegs bin.
    Aber das war uns mit der SoKa Hündin einfach zu heiss.

    LG
    Chrissi

  • ich würde mich noch nicht mal trauen da durch zu fahren :
    Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
    Die Hunde der ersten und zweiten Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden.

    Im öffentlichen Raum sind Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine zu führen und es besteht Maulkorbpflicht.

    Anmerkungen:


    - Rottweiler dürfen nach Frankreich einreisen. Für sie besteht aber Maulkorb-und Leinenpflicht.

    - Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen.
    Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.

    Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen.

  • danke lucylou :)

    und ja frankreich und seine stumpfsinjigen hundegesetze..da drehen sich jedesmal meine fussnägel nach innen wenn ich die lese..vor allem wenn ich schon lese

    "Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten werden allgemein „Pit-bulls“ genannt), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Internationalen Hundeverband (http://www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind (Siehe Fotos im Album oben rechts anuf der Seite).Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT nach Frankreich mitzunehmen."


    was ein unfug..da würde ja unter umständen sogar ein labbi mit drunter fallen...und pinot zb auch...und der kommt sogar aus frankreich :headbash:

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