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Hundesteuer ?! - seid ihr angemeldet?
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Hallo,
seit dem 01.01.16 gilt das Neue Hundegesetz.Dann gibt es keine Listenhundsteuer mehr. -
22. Februar 2016 um 15:15
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Hundesteuer ?! - seid ihr angemeldet? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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@Schweineliesel Was für ein Gesetz soll dies sein? Hab davon noch nicht gehört.
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Das gibts nur in Schleswig-Holstein, soweit ich weiß.
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Ja, es gibt seit dem 1.1.2016 ein neues Hundegesetz. Dieses reglementiert aber nicht die Hundesteuer der Gemeinden.
Gemeinden, die eine erhöhte Steuer für Hunde bestimmter Rassen haben, können sich in diesem Fall auf das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz beziehen. -
Das es ein neues Landeshundegesetz in S-H gibt, wusste ich. Aber an sich ist doch die Hundesteuer Kommunenabhängig und hat mit dem Bundesland nichts zu tun.
In NDS gibt es ja schon länger keine Rasselisten mehr, dennoch zahlt man in vielen Kommunen erheblich höhere Steuern.
Hab gerade mal für Kiel und Lübeck geschaut und da finde ich nach wie vor höhere Steuersätze für Pittbull, Staff und Co.!
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Moin,
die Hundesteuer darf zwar für einige Rassen etwas höher sein,aber für einen ehemaligen Listenhund nicht höher als vorher.
Wer einen Sachkundenachweis hat,kann eine Ermäßigung beantragen.
Die Ordnungsämter müssen den Begriff Kampfhund,so steht es in meinem Steuerbescheid,widerrufen. Dafür soll ich 200 Euro bezahlen.
Ich arbeite noch daran ob das korrekt ist.Da dieser Widerruf Bestandteil des neuen Hundesgesetzes ist. -
@Schweineliesel das stimmt einfach so nicht. Erst recht nicht in allen Bundesländern, aber auch nicht in den Bundesländern, die offiziell keine Listen haben.
Ob Sachkundenachweis obligatorisch ist, ist auch in jedem Land unterschiedlich.
Schau doch zb mal in die Verordnung von Hannover, da muss man trotzdem extrem erhöhte Steuern zahlen, der Sachkundenachweis ist sowieso Pflicht und bringt einem für Steuererlass gar nichts.Den Begriff Kampfhund gab es noch nie offiziell, es wird in der Politik immer nur von Listenhunden der Kat. 1 und 2 gesprochen. Was sollen die da jetzt widerrufen? Und wieso sollst du Geld für deren Widerrufung bezahlen?
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Moin,
die Hundesteuer darf zwar für einige Rassen etwas höher sein,aber für einen ehemaligen Listenhund nicht höher als vorher.
Wer einen Sachkundenachweis hat,kann eine Ermäßigung beantragen.
Die Ordnungsämter müssen den Begriff Kampfhund,so steht es in meinem Steuerbescheid,widerrufen. Dafür soll ich 200 Euro bezahlen.
Ich arbeite noch daran ob das korrekt ist.Da dieser Widerruf Bestandteil des neuen Hundesgesetzes ist.Doch.
Jede Gemeinde darf selbst festlegen wie hoch die Steuer für Hunde sein soll. Und wie ich schon weiter oben geschrieben habe, orientieren sich Gemeinden in S-H jetzt nicht mehr an der Landeshundeverordnung, sondern am Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz.
Einige Städte und Gemeinden reduzieren die Steuer bei bestandenem Wesenstest/Sachkundenachweis/Hundeführerschein. Aber auch hier gibt es keine einheitliche Regelung.
Jeder kann sein eigenes Süppchen kochen. Die Steuer darf nur nicht so hoch angesetzt werden, dass sie einem Verbot gleich kommt (Gerichtsurteil in Bayern 2014 (?) ).@Czarek
Doch. Im u.a. bayrischen Hundegesetz wird von Kampfhunden gesprochenIn Bayern entschied sich der Gesetzgeber, bestimmten Rassen generell eine „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu unterstellen. Diese Rassen werden im Gesetz "Kampfhunde" genannt. Die entsprechende Verordnung heißt "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" – im Volksmund auch Kampfhundeverordnung genannt.
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Die Bayern wieder
Danke für die Aufklärung!
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Ich wohne in Nds in einer ländlichen Gegend und zahle 48 € im Jahr. Hier gibt es keine Abstufung. In der Stadt, in der ich arbeite, zahlt man für "normale" Hunde 72 € im Jahr und für "gefährliche" Hunde 720 € im Jahr.
"Gefährliche" Hund sind die, bei der die Fachbehörde die Gefährlichkeit nach § 7 des Nieders. Gesetzes über das Halten von Hunden festgestellt hat. Von daher gibt es hier die sogen. Listenhunde auch nicht mehr. Hunde werden hier erst durch Beißvorfälle o. ä. als gefährlich eingestuft.
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