Mogli wurde angegriffen

  • Muss diesen alten Thread mal ausgraben.

    Der Hund ,der meinen Mogli damals angegriffen hat , hat nun einen anderen Rüden verletzt.

    Es lief genau ab wie bei uns . Der Rotti-Mix schiebt sich unterm Maschendraht durch und stürzt sich auf den anderen.Dieser hat nun Bissverletzungen am Rücken.

    Nach "meinem " Vorfall hab ich nichts unternommen .

    Was meint ihr ? Soll man nun doch das Ordnungsamt einschalten ?

  • Naja , ich hab es als "dumm gelaufen " abgetan . Mogli ist ja nichts passiert . Und der andere Hundehalter verhält sich ansonsten ,wenn man ihn auf der Straße trifft , korrekt . Ich bin seitdem auch nicht mehr an diesem Grundstück vorbei gegangen.Wusste also nicht ,ob er was unternommen hat ,um den Hund am Ausbrechen zu hindern.

    Warum kann das Jetzt nur der andere ? Kann man sowas nicht anonym melden ?

  • das oa kann jeder jederzeit informieren, und dafür muss es nichtmal zu verletzungen gekommen sein.
    es reicht, wenn ein mensch sich, seine kinder oder andere tiere, durch den hund bedroht sieht.

    ich finde, wenn soetwas wiederholt vorfällt, sollte man das gespräch mit dem hh suchen.
    z.b. ihn auffordern, den zaun zu verbessern, bzw. den hund zu sichern.
    geschieht das nicht in angemessener zeit..........das oa informieren.

    lg

  • Doch, man kann sich beim Tierschutz anonym melden.
    Ich habe das gemacht, weil ein Hund an einer Kette an eine Hütte angebunden war und die stand an eine vielbefahrenen Starße. Das tat mir so leid und ich habe beim Tierschutz angerufen. die haben dann danach geschaut.

    Aaaaber - was nützt das in deinem Fall? Dem Hund wird es sicher bei seinem Herrchen gut gehen.
    Einzig der Zaun - der müste unten richtig ZU sein.
    Das könntest du doch dort am Telefon mit dem Amt besprechen und auch deine Befürchtungen, was meinst du?

  • Zitat

    Naja , ich hab es als "dumm gelaufen " abgetan . Mogli ist ja nichts passiert . Und der andere Hundehalter verhält sich ansonsten ,wenn man ihn auf der Straße trifft , korrekt . Ich bin seitdem auch nicht mehr an diesem Grundstück vorbei gegangen.Wusste also nicht ,ob er was unternommen hat ,um den Hund am Ausbrechen zu hindern.

    Warum kann das Jetzt nur der andere ? Kann man sowas nicht anonym melden ?

    :hust: ich finde es blöd, wenn man ein dreiviertel Jahr später erst aus "aktuellem" Anlass seinen Vorfall schildert.

    Zudem, anonym schmeckt immer nach Nachbarschaftstreit und ähnlichem und dementsprechend wird dem dann auch oft nachgegangen.....

    Deshalb sollte jetzt der betroffene Halter den aktuellen Vorfall beim OA melden.

  • Boaah , ich könnte grad platzen :explode:

    Habe gerade die Nachbarin mit dem verletzten Hund getroffen.

    Es hat sich herausgestellt , dass es bereits das 3.Mal ist ,dass ihr Hund angegriffen wurde. Die beiden anderen Male ging es glimpflich ab , diesmal wurde ihr Hund schwer am Rücken verletzt. Er hatte wahnsinnige Schmerzen und sie mussten täglich zum TA.
    Sie weiß von einigen anderen Hundehaltern ,dass denen das gleiche passiert ist.
    Das Ordnungsamt wurde bereits MEHRFACH informiert und es wurde NICHTS ,rein GAR NICHTS unternommen.

    Sie erstattet nun Anzeige bei der Polizei und ich unterstütze sie gegebenfalls.
    Der andere Hundehalter versucht nun ,ihr eine Teilschuld unterzujubeln. Behauptet,ihr Hund wäre nicht angeleint gewesen. Was erstens nicht stimmt ( sie hat einen Zeugen ) und zweitens ist das doch in dem Fall völlig irrelevant ,nicht wahr ?

    SEIN Hund ist aus dem Grundstück ausgebrochen und es ist die verdammte Pflicht des Besitzers ,sein Grundstück gescheit zu sichern!

  • Ist jetzt böse, aber sagt denn die örtliche Presse dazu?

    So etwas dürfte sie doch brennend interessieren, zumal dem zuständigen OA die Lage bekannt ist und man von deren Seite aus nicht agiert.

  • Du meinst ,man könnte das OA anprangern ??

    ich weiß nich so recht.... . Meinste ,das bringt was ? Interessant wäre es schon..hmm.

    In einem anderen Forum meinte jemand ,dass das OA gar nichts unternehmen DÜRFE ,solange keine Anzeige bei der Polizei vorliegt. Ob das stimmt ? Ich kanns mir nicht vorstellen.
    Denn wenn z.B. jemand den Leinenzwang missachtet ,sind sie ja auch sofort da.

  • Ich meine, dass man durchaus die Presse informieren könnte.

    Zumal dieser Hund ja schon mehrfachh auffällig war und man schon mehrfach das OA vergeblich um Hilfe bat.

    Was m.M.n. nicht an eine Anzeige des Vorfalles bei der Polizei gekoppelt ist.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!