Eigenes Grundstück mit Durchgangsverkehr
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Zitat
Ich habe mir jetzt die Links nicht durchgelesen, aber die Dienstbarkeit steht doch im Grundbuch, oder? Und auch über das Wegerecht müsste doch etwas Schriftliches vorliegen.Ich zitiere mich mal selbst (6 Beiträge zuvor):
ZitatInsofern würde ich den Hund an deiner Stelle, wenn du ihn nicht im Auge hast, ebenfalls auf einem gesicherten Grundstücksbereich halten oder den Weg zu machen (ob Wegerecht besteht, ist dem Grundbuch zu entnehmen - man könnte ja für die Nachbarn mit Carport bzw. Anhänger ein Tor einbauen, zu dem sie und du den Schlüssel habt, sodass dort der Zugang im nachbarschaftlichen Entgegenkommen gewährleistet bleibt).
Das Wegerecht wäre/ist eine Dienstbarkeit, die im Grundbuch hinterlegt wäre/ist - alles andere ist nicht verbindlich. Insofern wäre ohne Eintragung die Schließung des Grundstücks möglich, wobei eine Einigung mit den Nachbarn (Garage/Anhänger) getroffen werden müsste.
Wie ich jedoch die TS verstanden habe, will sie ja ihr Grundstück aber nicht "sperren", um Anwohner, die es schon lange gewöhnt sind, dort durchzugehen, nicht zu vergnatzen - also müsste ggf. eine andere Lösung her.
Versicherungstechnisch würde ich das mit den Schildern auf jeden Fall abklären - eine Streupflicht hat man eigentlich nur auf dem öffentlichen Bürgersteig vor dem eigenen Grundstück, wenn jedoch auf dem fraglichen Durchgangsweg nicht deutlich erkennbar ist, dass es sich um Privatgelände handelt, könnte das knifflig werden.Ich persönlich würde ja auf die "Gewohnheitsrechte" und Bequemlichkeit der anderen Leute pfeifen und das Grundstück schließen - damit wären (fast) alle Probleme gelöst.....

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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Haj,
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vielen Dank für Eure Anregungen/Tips.
Dann werde ich die Versicherung mal löchern.
Also solch ein Wegerecht ist im Grundbuch nicht vermerkt.
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VG Bianca -
Hi Bianca,
ok, wenn ein Wegerecht nicht vermerkt ist, dann würde ich einen Anwalt fragen wie das mit Gewohnheitsrechten usw. ist und ob Du das Grundstück ggf. schliessen kannst. Ausserdem würde ich ihn fragen, wie das ist, wenn Du zunächst mal nur Schilder anbringst mit dem Hinweis "Privatgrundstück - Betreten auf eigene Gefahr - wird im Winter nicht geräumt und gestreut - Hunde sind an der Leine zu führen - Achtung, freilaufender Hund". Nicht dass Du mit Anbringung solcher Schilder im Prinzip der Nutzung des Grundstücks als "öffentlicher Weg" zustimmst und später dann noch Schwierigkeiten bekommst, wenn Du doch das Grundstück zumachen möchtest.
Entsprechend der Auskünfte des Anwalts würde ich entweder das Grundstück sofort zumachen - mit dem Hinweis auf Privatgrundstück.
Oder ich würde zunächst Schilder aufstellen - und wenn das Ganze dann von Seiten der anderen doch ausartet, würde ich mir vorbehalten dann doch noch zu schliessen. Aber das w+rde wie gesagt von der Auskunft des Anwalts abhängen.Was deinen Hund betrifft - dein Hund kann keine Schilder lesen, aber er erkennt Grundstücksgrenzen - nämlich SEINE Grundstücksgrenzen im Laufe der Zeit. Er weiss, was sein Territorium ist.
Und nein, dein Hund wird ganz sicher nicht den Unterschied zwischen "diesseits der Linie 'privat' und jenseits der Linie 'öffentlich' " unterscheiden.Nun sind Chinese Crested meines Wissens nicht gerade territorial veranlagt, also könntest Du Glück haben und deinem Kleinen im Laufe der Zeit beibringen, dass er andere Menschen und Hunde ignorieren soll, indem Du ihn einfach nie hinlässt und ihn immer wieder freundlich bestätigst dafür, dass er bsp. auf Ruf sofort zu Dir kommt oder einfach irgendwo liegenbleibt.
ABER - rechne nicht mit der Einsicht anderer Menschen. Speziell solche Themen wie "Hunde anleinen" ..... Pustekuchen. Und im Zweifelsfall hat dein Hund die schlechteren Karten als "Gartenzwerg" von 5-6 kg. Deshalb wäre mein Hund sowieso nur dann in diesem "öffentlichen" Bereich, wenn ich meine volle Aufmerksamkeit beim Hund lassen könnte.
Mit den direkten Nachbarn könnte man ja Absprachen treffen von wegen Zaun und so.
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