Kampfhund ja oder nein???
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Hallo zusammen,
hab mal ne frage zum Thema "Kampfhunde" (ich mag das Wort nicht)
weiß jemand wie das mit Welpen ist die eine Mischung aus American Bulldog und Husky sind, zählen die dan in Kat.2 oder gar nicht mehr als Kampfhund.
vielleicht kennt sich da jemand aus.
Ich will mich auch auf der Gemeinde informieren aber die haben auch manchmal keine Ahnung.
Die haben doch wirklich den Hund einer Freundin(Shar Pai) als Shi Zu aufgenommen weil sie die Rasse nicht kannten.Grüße SAN
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Hi,
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Ja, auch Mischlinge gelten als gefährliche Hunde.
http://hunde-gesetz.de/tag/kampfhundIm Übrigen würde ich persönlich von einen Mix der beiden genannten Rassen abraten

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Mischling ist Mischling, oder nicht? Es gibt Mischungen, da hat man keinen Tau, was alles drin is... was dann?

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Danke für den Link, ja es geht um Würzburg.
Also wenn ich das richtig versteh müsste man später mit gewissem Alter ein Negativzeugnis (weil Kat. 2) beantragen, der Hund wird begutachtet, wenn er brav ist bekommet mann.... wird er mit bestandenem Zeugniss dann zu " normalem Hund" erklärt oder wie ist das.
Ich kenn mich da gar nicht aus hab mich noch nie damit befasst.( eine bekannte möchte sich so einen zulegen da sie jemanden kennt der einen Unfallwurf hat.)
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Da dürfte es einige Probleme geben
1. Mischlinge fallen unter Kategorie 1, für deren Haltung man eine besondere Erlaubnis benötigt. Die wird auch nur erteilt, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. In NRW z.B. dürfen die Hunde der Kat 1 nur über Tierheime vermittelt werden, nicht privat.
2. Die Zucht mit den Hunden und ihren Mischlingen ist verboten in Bayern und den meisten anderen Bundesländern. Darunter fallen auch Ups-Würfe. Die Hunde müssen kastriert sein. Der Besitzer des Kat1 -Elternhundes könnte ein großes Problem bekommen, wenn er in Deutschland ansässig ist.-- Der junge Mischlingshund muss ebenfalls kastriert werden.
3. JEDER der den Hund führen will, braucht den großen Sachkundenachweis.
4. Ab dem 6. Monat muss der Hund in den meisten Ländern Maulkorb tragen (es gibt bestimmte Ausnahmen, z.B. in NRW kann der Hund, wenn er vor dem 6. Monat vermittelt ist und dem Vet-Amt der Besuch einer Hundeschule nachgewiesen wird, von der Maulkorbpflicht ausgenommen werden, BIS er alt genug ist für den Wesenstest (15 oder 18 Monate, je nach Bundesland). Die Befreiung, bei bestandenem Wesenstest gilt aber nur, wenn der Hund von demjenigen geführt wird, der ihn auch beim Wesenstest geführt hat.
Man geht nicht einfach mal irgendwo hin und holt sich einen Kat1 Mischling, insbesondere wenn man offenbar gar nicht mit der Rechtslage vertraut ist. Sprich bitte mit deiner Freundin darüber. Die Mischung mit Husky finde ich auch nicht ohne.
Die Besitzer des Wurfes sollten sich an den nächsten TS verein wenden wegen der Vermittlung in sachkundige Hände. Das ist m.E. der einzige Weg, verantwortungsvoll damit umzugehen und den Hunden eine Chance zu geben.
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Der American Bulldog fällt nicht unter Kategorie 1 und somit auch nicht Mischlinge aus ihm.
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Zitat
Im Übrigen würde ich persönlich von einen Mix der beiden genannten Rassen abraten
wieso denn ?

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Zitat
Da hast du spätestens dann ein Problem, wenn dein Mischling "rassespezifische Merkmale" eines SoKa aufweist und du damit an die "falschen" Leute gerätst...
Genau. Er muss noch nicht mal tatsächlich ein Kat1 - Mischling sein. Es reicht heutzutage schon, wenn ein Hund gestromt ist um Ärger zu bekommen. Wir haben hier die Halterin eines gestromten Hundes, die führt immer eine Kopie eines Rassenachweises mit, um beweisen zu können, dass er kein Kat1 Hund / bzw. Mischling ist.
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Zitat
Der American Bulldog fällt nicht unter Kategorie 1 und somit auch nicht Mischlinge aus ihm.
Stimmt -- habe grad gesehen, in Bayern nicht. In Bayern Kat 2
Ändert aber nichts am gesagten, ausser am Zuchtverbot. Das Zuchtverbot besteht bei Kat 2 und ihrem Mischlingen nicht -- der rest läuft genau so wie bei Kat 1.
- Vor einem Moment
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