Böse Tierschutz Lobby?!

  • Zitat

    Höfliche Frage: Sind die Opfer dadurch wieder am Leben, macht es das ganze Verbrechen ungeschehen, begreift der Täter dadurch, was er getan hat und kann er seine Fehler dadurch erkennen und bereuen?


    Wenn nicht, dann stellen wir uns mit solchen Aktionen auf ein und dieselbe Stufe mit dem Täter.


    nein, das war das falsche Zitat! Ich wollte meinen Kommentar unter das hier setzen:


    Zitat

    Ein Unrecht rechtfertigt ein anderes nicht. Wer sich dazu hinreißen lässt Rache zu üben, stellt sich auf die gleiche Stufe mit dem Täter und ist kein deut besser.
    Ich bin stolz auf und dankbar für den Rechtstaat in dem wir leben.

  • Zitat

    Mimi, musste der Staat, auch wenn jemand ein Kind tötet hat er seine Rechte nicht verloren und darf im Verhör nicht körperlicher oder seelischer Gewalt bedroht werden.


    Die 3000,-€ Schmerzensgeld waren durchaus berechtigt. So bitter das auch ist.


    Wir haben diese Frage heute auch diskutiert und ich finde durchaus, dass die Richter hier das richtige Signal gesetzt haben. Es waren immerhin 10.000 € gefordert.


    Wenn wir diesen Weg einmal einschlagen, gibt es kein Zurück mehr. Heute ist es ein Täter, der ein Kind ermordet hat, dem wir seine Rechte wegen seiner Tat absprechen. Morgen ist es eventuell ein Räuber und uübermorgen jemand, von dem die Ordnungshüter überzeugt sind, dass er der Täter sei und irgendwann vielleicht jemand, von dem man gerne möchte, dass es der Täter ist.


    Ich bin da der Überzeugung, dass man diesen Weg gar nicht erst beschreiten darf und sehe mich durch Fälle, wie in Amerika, wo Unschuldige (wie z.B. John Thompson) jahrelang in Todeszellen sitzen, bis jemand ihre Unschuld nachweist, bestätigt.

  • Mich würde mal interessieren, ob die "Menschenrechtler" hier noch genauso denken würden, wenn jemand z.B. ihr Kind entführt hätte und ob sie zustimmen würden, wenn ihnen ein Beamter sagt "es besteht die Chance, dass ihr Kind überlebt, wenn ich demjenigen Sage, ich könnte ihm wehtun".. bzw, ob es ihnen dann noch irgendetwas bedeuten würde der moralisch überlegene zu sein.



    Ich bin mal so ehrlich und sage, wenn irgendein Ar*** mein Kind entführen würde und die Chance bestehen würde das es überlebt, würde es mir sowas von am Allerwertesten vorbei gehen WIE das geschieht - und ob ich hinterher noch moralisch überlegen bin.



    Das dieser Typ Schmerzensgeld bekommen hat, ist unter aller Sau.

  • Zitat

    Ich kann es dir nicht sagen, aber genau darum haben wir einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung ;)



    Was es mit Rechtsstaat zu tun hat, wenn jemand für seine Straftaat auchnoch belohnt wird, das erschließt sich mir nicht so recht ;)

  • Ach komm, so dumm biste nicht.
    Er wird nicht für seine Straftat belohnt, sondern für das ihm geschehene Unrecht entschädigt.
    Achja und er trägt ordentliche Teile der Gerichtskosten, somit zahlt er sogar drauf. ;)

  • Nun, es ist ein offenes Geheimnis, dass meine Kids missbraucht worden sind.


    Und Nein, ich würde die Mittel nicht als legitim und gerechtfertigt ansehen und Nein, ich wäre auch nicht damit einverstanden, wenn diese eingesetzt werden.


    Ach ja, noch etwas: In Panik haben Leute schon die interessantesten Dinge gestanden, angebl. Verstecke benannt, angebliche Opfer genannt- die allesamt falsch waren.


    Nur um aus der Situation herauszukommen.


    Zeit, die im Ernstfall dem Opfer fehlt.


    Und: Gibt es solche Methoden im Verhör, dann kann es passieren, dass ein evt. Geständnis weil es erzwungen worden ist nicht anerkannt wird.


    Tja, und dann?


    Im übelsten Fall kommt der Täter aufgrunddessen frei und kann auch noch den Staat verklagen.


    Sehr schön. Aber dafür hab ich dann ein bissi Guantanamo-Feeling aufkommen lassen.

  • Zitat

    Ach komm, so dumm biste nicht.
    Er wird nicht für seine Straftat belohnt, sondern für das ihm geschehene Unrecht entschädigt.
    Achja und er trägt ordentliche Teile der Gerichtskosten, somit zahlt er sogar drauf. ;)



    Das hat nichts mit dumm zu tun, nur ist mein Rechtsempfinden glücklicherweise von dem ganzen Paragraphenjungel noch nicht ganz so verdreht worden.


    Wirklich geschehen ist ihm doch im übrigen auch nichts - da könnte ich das ganze ja noch irgendwie verstehen. Gesagt hat der Beamte wohl nur "Er könnte ihm wehtun". Wie schlimm. Das ist natürlich extremes psychisches Leid. :muede:


    Hier wird ein Exempel statuiert, bei dem einem Schwerverbrecher zugesprochen wird, dass er Ermittlungen behindern darf, nur mit Samthandschuhen angefasst werden darf und das seine psychische Unversehrtheit (die ja sicher von diesem schlimmen Satz total beeinträchtigt wurde) über dem Leben seines Opfers steht.



    Möchte man sich mit derartigen "Rechtsentscheidungen" identifizieren? Nein danke.

  • Zitat

    Was es mit Rechtsstaat zu tun hat, wenn jemand für seine Straftaat auchnoch belohnt wird, das erschließt sich mir nicht so recht ;)


    Zu deiner ersten Frage, kann ich ganz klar sagen, dass ich das höchstselbst übernehmen würde, wenn ich mir Chancen ausrechnen würde, mein Kind dadurch zu retten. Das würde es aber nicht richtiger machen und vor einem Gericht hoffentlich als Ausdruck meiner Verzweiflung gewertet werden. Du gehst davon aus, dass derjenige dem gedroht wird, auch derjenige ist, der Dreck am Stecken hat. Leider sind wir Menschen aber nunmal den hang dazu, Macht zu missbrauchen und das nichtmal zu merken - zumindest anfänglich nicht (siehe auch das Stanford-Gefängnis-Experiment, wobei da gerade das Setting mit Dr. Zimbardo als Versuchseiter und Beteiligtem ohne vernünftiges Abbruchkriterium, genau dies zeigte).


    Was, wenn nun Du selbst derjenige bist, von dem die Ordnungshüter denken, Du hättest deinem Kind was getan? Wie sieht es dann aus? Wie gesagt, das ist ein Weg, auf dem es keine Grenze und kein Zurück gibt.


    Und nun zu dem zweiten Statement: die beiden Taten sind unabhängig voneinander zu betrachten. Die Straftat wurde hier nicht von dem Täter des Mordes begangen, sondern von den Polizeibeamten. Wie wir bei Hunden ja immer wieder bemängeln, findet in Deutschland nicht das Verursacherprinzip in der Rechtsprechung Anwendung.

  • Zitat

    Was, wenn nun Du selbst derjenige bist, von dem die Ordnungshüter denken, Du hättest deinem Kind was getan? Wie sieht es dann aus? Wie gesagt, das ist ein Weg, auf dem es keine Grenze und kein Zurück gibt.



    Was hier gerade (bewusst?) durcheinander geworfen wird, ist das erzwingen eines Geständnisses, mit dem Versuch Leben zu retten.



    Der Täter hatte die Tat gestanden. Vollkommen ohne Drohungen. Es war absolut klar, dass es sich um den Täter handelte. Das einzige was noch zu lösen war, war der Aufenthaltsort des Kindes, den derjenige nicht preis geben wollte - und das macht meiner Meinung nach einen großen Unterschied.

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