Kupierte Rute... Probleme mit dem Gesetz
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Ja wenn dich jemand anzeigt und du keine Kupierbestätigung wegen medizinischer Indikation oder Papiere aus einem Land wo kupieren noch erlaubt ist, vorlegen kannst, kannst auch du Ärger bekommen.
Grade beim Dobermann sollte man auf gut untersuchte und wesensfeste Elterntiere Wert legen. Bei einem Vermehrer ohne Papiere der sich dazu noch über das Gesetz hinwegsetzt, wäre ich da sehr sehr skeptisch...
Wenn du aktuelle Würfe suchst: http://www.dobermannwelpen-vermittlung.eu
Türlich muss man auch bei den DV Züchtern noch mal aussieben, aber da brauchst du dir wenigstens keine rechtlichen Gedanken machen. -
27. Juli 2011 um 12:31
schau mal hier:
Kupierte Rute... Probleme mit dem Gesetz - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Stimmt! Aber auch der Import von kupierten Hunden ist strafbar. Ich frage mich warum das nicht auch so gehandhabt wird. *seufz*Nein ist er nicht!
Wenn die Wundränder abgeheilt sind, darf jeder kupierte Hund ganz legal nach Deutschland einreisen, wenn er die gängigen Importauflagen erfüllt. -
Wenn schon kupiert, dann schenke doch einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause.
Es sind auch recht junge Hunde (1 - 2 Jahre alt) vertreten.
http://tierheim-tiere.de/cgi-bin/basepo…ms=3&range=0,30
Oder schau' auf der Dobermann-Nothilfe-Website!
Da das Kupieren, wie bereits mehrfach erwähnt, seit Jahren verboten ist, stammen die Welpen entweder nicht aus Deutschland oder sie wurden ins Ausland gekarrt, um sie dort kupieren zu lassen :explode: .
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Zitat
Nein ist er nicht!
Wenn die Wundränder abgeheilt sind, darf jeder kupierte Hund ganz legal nach Deutschland einreisen, wenn er die gängigen Importauflagen erfüllt.
Oh, tatsaechlich, habe mich da mit den Niederlanden vertan. Obwohl ich hier neulich auch zwei vollkupierte Dobis gesehen habe
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Ich finde die Eingangsfrage völlig absurd..

Es ist doch nicht umsonst verboten zu kupieren, was spielt es da für eine Rolle ob sich der Käufer in einer Gesetzeslücke befindet oder nicht?

- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Ja wenn dich jemand anzeigt und du keine Kupierbestätigung wegen medizinischer Indikation oder Papiere aus einem Land wo kupieren noch erlaubt ist, vorlegen kannst, kannst auch du Ärger bekommen.
Das müsste dann ja für alle kupierten Hunde gelten, auch wenn sie aus dem Tierheim kommen!? Ich habe aber noch nie gehört, das man z.B. bei einem Boxer mit kupierter Rute aus dem Tierheim zum Übernahmevertrag auch noch eine Kupierbestätigung oder ähnliches bekommt. Oder reicht es bei rechtlichen Problemen bzw. wenn man Ärger mit dem Ordungsamt bekommt aus, wenn man den Übernahmevertrag vom Tierheim vorlegt?
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Es ist doch vollkommen egal, ob Du Dich strafbar im rechtlichen Sinne machst - moralisch verwerflich ist es allemal, wenn Du einen ausländischen Vermehrer, der verstümmelt, oder aber einen deutschen Vermehrer, der illegal verstümmelt oder die Welpen zwecks Verstümmelung ins Ausland karrt, unterstützt!
Es ist krank, einem Hund die intakte Rute abzuschneiden und daher vollkommen richtig, dass das in D verboten ist.
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Zitat
Das müsste dann ja für alle kupierten Hunde gelten, auch wenn sie aus dem Tierheim kommen!? Ich habe aber noch nie gehört, das man z.B. bei einem Boxer mit kupierter Rute aus dem Tierheim zum Übernahmevertrag auch noch eine Kupierbestätigung oder ähnliches bekommt. Oder reicht es bei rechtlichen Problemen bzw. wenn man Ärger mit dem Ordungsamt bekommt aus, wenn man den Übernahmevertrag vom Tierheim vorlegt?
Bei den TH Hunden hast du ja einen Übernahmevertrag bzw einen Pflegevertrag und kannst somit nachweisen, dass der Hund nicht auf dein Betreiben hin kupiert wurde.
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Zitat
Okay, das so etwas nicht unterstützt werden sollte sehe ich ein.
Und auch gegen persönliches Empfinden und kundtun zu dieser Sache ist verständlich!Ich wollte mit diesem Thread aber keine Grundsatzdiskussion starten. (Da gibt es im Forum schon einige!)
Die Frage war lediglich ob der Züchter die Straftat an den Käufer "weitergibt" und dieser dann belangt wird, oder ob der Züchter (welcher ja kupiert hat) die Konsequenzen tragen muß.
Bitte nur hierauf antworten.
DankeIch kann ja meine Klappe wieder nicht halten, aber für mich liest es sich nach diesem Post so wie: Leute ich will nur wissen ob ich mich strafbar mache wenn ich diesen Hund kaufe, ansonsten hol ich ihn mir sowieso....nur will ich dafür nicht verknackt werden...
wir sind hier in nem Forum, da muss man schonmal mit Gegenfragen rechenen....Ansonsten hast du deine Antwort ja bekommen...sorry wenn ich falsch liege hört sich für mich einfach so an, denn wenn ich mich für diese Rasse interssiere, informiere ich mich vorher und das nicht nur über kupierte Ohren sondern auch darüber wo ich einen seriösen Züchter finde.
LG
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Phipz (TS)
Hättest Du denn gern einen kupierten Dobermann ?
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