Private Hundebetreuung

  • Wisst ihr das wie das bei einer privaten Hundebetreuung aussieht? Muss man ein Gewerbe anmelden? Braucht man irgendwelche Unterlagen? Braucht man eine bestimmte Versicherung?


    Uns haben Bekannte gefragt wie es denn bei einer privaten Hundebetreuung aussieht. Wir wissen es auch nicht aber finden die Frage interessant, deswegen frage ich hier mal nach. Vielleicht wisst ihr das und könnt uns was dazu sagen.


    Lg
    Sacco

    • Neu

    Hi


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    • Zitat

      Wisst ihr das wie das bei einer privaten Hundebetreuung aussieht? Muss man ein Gewerbe anmelden?


      Jede Tätigkeit, welche du mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, muss gewerblich angemeldet werden. Kostet je nach Gemeinde zwischen 20-30 EUR einmalig. Einmal im Jahr gibst du dann eine EÜR beim Finanzamt ab (zumindest solange du Kleinunternehmer bist), diese entscheiden dann, ob dein Gewerbe als Hobby zu bewerten ist. Wenn sie das so beurteilen mußt du keine EÜR mehr abgeben.


      Zitat

      Braucht man eine bestimmte Versicherung?


      Unabdingbar ist eine Versicherung speziell für Gassigänger. Die kostet ca. 200 EUR im Jahr und bildet die wichtigste Basis. Wenn dir der Hund mal wegläuft und eine Massenkarambolage verursacht siehst du sonst ziemlich blaß aus.


      z.B. hier: http://hundekonzepte.accaris.de/site.html und hier http://www.tierversicherung.bi…sicherung_hundesitter.php

    • Vielen dank dann sind wir wieder ein wenig schlauer.


      Aber wie sieht das denn aus wenn man das ohne Bezhalung macht? Greift dann nicht die Versicherung von dem Hund? Bei uns ist hüten von dritten ( kein Gewerblicher) mit versichert.


      Lg
      Sacco

    • Gewerblich ist es in dem Moment, indem du Geld dafür nimmst. Es war falsch ausgedrückt, dass es einer Gewinnerziehlungsabsicht bedarf.


      Paragrafen 2 des Umsatzsteuergesetz:
      (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.


      Machst du es einmalig, dann ist es auch kein Gewerbe, führst du immer wieder Hunde aus, dann machst du es nachhaltig und damit gewerblich.

    • Ja das stimmt schon. Nur frage ich mich gerade wie man Steuern zahlen soll, wenn man kein Geld bekommt. Aber man würde es dann ja immer wieder machen nur ohne Geld.
      Oder wie ist das wenn die Personen einen dann kein Geld zahlen aber einem andere Güter dafür mitbringen. Sprich Lebensmittel oder andere Sache? Oder es kein Geld vereinbart wurde sie dir aber doch eine kleine "Spende" geben, obwohl du es nicht wolltest. Ok die kleine "Spende" würde dann ja sicherlich als Einkommen zählen.


      Lg
      Sacco

    • es gibt etwas, das nennt sich gefälligkeit.


      Zitat

      Beziehung zwischen Personen, in deren Rahmen eine rechtlich nicht geschuldete Leistung erbracht wird.


      Wird eine Leistung im Rahmen als Gefälligkeit erbracht, wollen sich die Parteien nicht rechtlich binden.
      Entsprechend abgegebene Erklärungen fehlt es am Rechtsbindungswillen der Parteien.
      Sie wollen nicht für den Eintritt und daraus entstehende Folgen einstehen und sich einer Haftung nicht unterwerfen.
      Die Leistung erfolgt lediglich aus freundschaftlichen, gesellschaftlichen oder moralischen Gründen.


      Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstip…lligkeitsverhaeltnis.html


      insofern könnte man sagen, dass das unentgeltliche hüten/ausführen eines hundes (z.b. vom nachbarn, der tagsüber nicht zuhause ist), auch wenn es täglich gemacht wird, eine gefälligkeit ist.


      inwieweit man da dann eine "belohnung" anehmen darf z.b. mal essen gehen oder auch mal ein geldgeschenk - das müsste wohl dann wirklich das finanzamt wissen oder ein steuerberater.

    • Wir müssen eh beim Steuerberater anrufen. Da kann ich dann gleich mal die Frage stellen. Es interessiert uns schon wie genau das jetzt ist. Unsere Bekannten sind da eher einer anderen Meinung.


      Lg
      Sacco

    • Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht was das Problem tatsächlich ist. Du willst den Hund vom Nachbarn betreuen. .. mach das doch einfach ... wenn es zwischen dir und dem Nachbarn abgesprochen ist, dann kräht doch kein Hahn nach, ob er dir nun eine Dauerwurst dafür gibt oder nen 10er in die Hand drückt? Ich denke nicht, dass du deswegen gleich im Knast gehst wegen Steuerhinterziehung :D .

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