Hund=Problem bei der Wohnungssuche?


  • Also ich habe eigentlich noch nie von einem Vorfall mit einem Schäferhund in den Medien gehört, verfolge sie aber auch nicht den ganzen Tag.


    Ein kleiner Hund ist insofern kein Problem, weil er, wie schon erwähnt, leicht zu stoppen ist. Ganz im Gegenteil zu einem Listenhund. Alles andere habe ich schon oben geschrieben.


    MfG Switched

  • Was willst du mit einem Agressiven um sich herum beißenden aber kleinen Hund machen? Die können genau so zubeißen und nicht mehr los lassen. Auch bellen sie meist viel mehr (größenwahn) und ich glaube nicht das man das im Haus haben will...


    Was ist denn bei einem Listenhund so schlimm das man ihn nicht in seiner wohnung leben lassen will?

  • in den Medien macht es sich doch besser wenn es ein Listenhund ist als ein "Deutscher Schäferhund"


    es gibt genug Vorfälle mit anderen Hunden da muss man nur die Augen aufmachen. Wenn man sich aber an den Listenhunden "fest beißt" ist es klar das man nix anderes mehr sieht
    Nun habe ich keinen Bock mehr

  • Zitat


    Meine Vermieterin wohnte gleich im Nebenhaus und konnte immer in den Innenhof schauen wo mira gerne mal frei gelaufen ist. Kaum war sie frei wurde schon wieder gemeckert... aber wenn man eben keine andere Wahl hat? Nicht jeder hat den Luxus und das Geld sich eine große Wohnung zu leisten wo der vermieter Hunderte von km weit weg wohnt... und ich glaube das Fragt auch niemand...so .... Wohnen sie denn auch hier? das wollen wir nähmlich nicht :D


    Ich denke mal, dass es nicht schwierig ist, das herauszufinden. Da muss man den Vermieter nicht fragen. Außerdem hat das nichts mit Luxus oder Geld zu tun. Auch müssen es nicht hunderte von Kilometern sein. 40 km (in Berlin wäre es das andere Ende) reichen doch. ;)



    Zitat

    obwohl ein pauschales hundehaltungsverbot in mietwohnungen vom bgh untersagt wurde, sehe ich hier in berlin immer noch viele inserate, die hunde bzw. haustiere von vornherein ausschließen.


    Bei Immobilienscout haben sie es aber rausgenommen.

  • Zitat

    Bei Immobilienscout haben sie es aber rausgenommen.


    Wo das denn? Und wann? War gerade eben noch drin, ist im Hintergrund noch geöffnet - da finde ich genug Inserate in denen das angegeben ist: Ja, Nein, nach Vereinbarung ;)

  • Zitat


    Wo das denn? Und wann? War gerade eben noch drin, ist im Hintergrund noch geöffnet - da finde ich genug Inserate in denen das angegeben ist: Ja, Nein, nach Vereinbarung ;)


    Hast recht, war wahrscheinlich Zufall, dass in der Region, wo ich geschaut habe, absolut keine Wohnung mit "Nein" angeboten wurde. Vor nicht allzu langer Zeit sah das noch anders aus. Haben sich vielleicht doch einige zu Herzen genommen. Und gegen die Formulierung "nach Vereinbarung" ist ja nichts einzuwenden.


    Natürlich ist das alles Augenwischerei. Wenn man einen Mieter nicht will, findet man tausend andere Gründe. Insbesondere dann, wenn man eine attraktive Wohnung zu vermieten hat, um die sich die Leute reißen. An erster Stelle steht wohl immer das Einkommen und die SCHUFA-Auskunft. Und wer nimmt schon gerne Mieter mit einem nicht gerade üppigen Gehalt, wenn diese noch ein oder mehrere Hunde durchbringen müssen. Wenn es aber kaum potentielle Mieter gibt, wird wohl jemand, der ein Vielfaches der Miete verdient, mit Kusshand genommen - und das auch mit Deutscher Dogge.

  • Darauf spekuliere ich auch gerade - Landesbeamtin auf Lebenzeit und saubere SchuFa.... Mal schauen, hoffentlich bringt's was. Werde es wohl bis heute abend erfahren....

  • Die Klausel für das generelle Verbot der Tierhaltung ist seit 20.03.2013 unzulässig - es muss vom Vermieter im Einzelnen abgewogen werden.
    Es gibt viele Vermieter, die Hunde gerne mit aufnehmen (lieber als Kinder) denn die Schäden, die ein Hund verursacht (verursachen könnte) sind durch die Haftpflichtversicherung
    abgedeckt. Schäden, die durch Kinder (z.B. vermackte Türrahmen tec.) verursacht werden muss der Vermieter hinnehmen.

  • Zitat

    Die Klausel für das generelle Verbot der Tierhaltung ist seit 20.03.2013 unzulässig - es muss vom Vermieter im Einzelnen abgewogen werden.
    Es gibt viele Vermieter, die Hunde gerne mit aufnehmen (lieber als Kinder) denn die Schäden, die ein Hund verursacht (verursachen könnte) sind durch die Haftpflichtversicherung
    abgedeckt. Schäden, die durch Kinder (z.B. vermackte Türrahmen tec.) verursacht werden muss der Vermieter hinnehmen.


    Das habe ich bis jetzt leider noch nicht gemerkt. Ich habe allerdings auch kein Kind. Aber mit Mira (großer Hund) eine Wohnung zu finde ist hier unmöglich... entweder Katzen oder kleine Hunden.
    Obwohl Mira den ganzen Tag außer Haus wäre und wie schon geschrieben Haftpflicht versichert ist.

  • Aktuell sucht eine Freundin dringend hier in Frankfurt eine neue kleine Wohnung mit einem Mix der 60 cm Schulterhöhe aufweist. Keine Chance! Für die kleinen Wohnungen werden Alleinerziehende mit einem Kind oder Rentner gesucht. Das Hauptargument für sie am Telefon ist fast immer - kleiner Hund bis 35 cm ist Ok, 60 cm ist viel zu groß. Selbst wenn sie es mal bis zur Besichtigung der Wohnung schafft, die Frage nach der Größe des Hundes kommt immer. Das ist richtig frustrierend, denn sie hat nur noch 2 Monate.

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