Umschreibung in Registerpapiere

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung gemacht mit der Umschreibung von AT von nicht VDH zugehörenden Vereinen in Registerpapiere zwecks Ausstellung oder Sport? Welche Auflagen hattet Ihr?

    Mir wurde der Eintrag verweigert, weil der Hund noch nicht alt genug ist (mind. 12 Monate), trotz vollständiger VDH-AT und ZZL der Elterntiere. Nun ist meine Überlegung, direkt über den VDH zu schreiben sowie ne kurze schriftliche Mitteilung ans Kartellamt (die aber z.zt. keine Zeit haben sich mit so belanglosen Dingen zu beschäftigen, nach tel. Nachfrage), da dies eine diskreminierung darstellt und die Ausstellungen gerade in der Jüngstenklasse dadurch ausfallen.

    Bitte keine Kommentare bzw. dann holt man sich doch direkt einen Hund mit VDH-AT wenn man ausstellen will.
    Ich züchte selber, in einem nicht VDH-Verein, aus persönlichen Gründen. Da dort meine Rasse aber nicht so doll vertreten ist würde ich gerne mit meinem eigenen Nachwuchs auch auf die VDH Ausstellungen gehen um mich mit den anderen messen zu können. Außerdem ist es immer ein toller Interessenaustausch und man trifft viele Bekannt wieder.

    VG Silvia

  • Wo liegt das Problem?

    Auch wenn die Elterntiere VDH-Ahnentafeln haben, bekommen die Welpen diese nicht automatisch.
    Meine beiden Riesenschnauzer hätte sich selbst mit vorher erteilter Zuchtzulassung vermehren können und es hätte keine Papiere gegeben, wenn ich nicht im entsprechenden Rassehundezuchtverein Mitglied bin.

    Bleibt also nur das Registerpapier. Aber für die Ausstellung desselben ist es völlig egal, ob die Eltern des Hundes VDH-ATs haben, ob der Hund selber andere Papiere hat, oder ob seine Herkunft unbekannt ist. Es geht dabei allein um die Phänotypbestimmung. Und die geht eben erst bei einem ausgewachsenen Hund.

    Also stellst du den Hund entweder auf den großen VDH-Schauen aus, da kommt man auch mit "anderen" Papieren hin oder du wartest bis du Registerpapiere bekommen kannst und stellst den Hund dann auf den Schauen des betreuenden VDH-Rassehundezuchtvereins aus.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Meine Welpen haben ATs, nur halt nicht vom VDH/PSK und ich zähle mich keineswegs zu den "Vermehrern/Hinterhofzüchtern". Gehe genauso auf Ausstellungen in unserem "Di..i"-Verband wie vorher mit meinen anderen Hundin auf FCI/VDH-Ausstellungen hier und im Ausland, unterliege genauso den Zuchtauflagen und Wurfabnahmen usw. wie im anderen VDH angeschlossenem Verein.

    @ Schnauzermädel: Bzgl. der Ausstellungen muss ich Dir leider widersprechen.
    VDH-Ausstellungen sind nur mit Registerpapieren möglich, oder halt bei den Mischlingswettbewerben. Im Ausland nur Baby und Jüngstenklasse mit "anderen Papieren", danach mit Registerpapieren.
    Phänotypbestimmung eines Hundes mit vollständiger FCI/VDH-AT Abstammung der Elterntiere ist nicht mehr nötig. Sollte strotzdem eine Phänotypbestimmung von nöten sein bzw. gefordert werden, freut sich das Kartellamt, weil damit gegen die FCI- & VDH-Zuchtordnung verstoßen wird und wird bei Beschwerdeschreiben mit drastischen Geldstrafen gegen den entspr. Verein geahndet.
    Und in der VDH-ZO steht in keinster Weise ein Mindestalter für die Erteilung von Registerpapieren.

    Und ich möchte hier nicht darüber diskutieren warum ich nicht im PSK züchte, das wäre dann eher ein Thema fürs Schnaupi.

    LG Silvia

  • Aber ist die Phänotypbestimmung nicht das ganz normale Vorgehen?
    Wie sollte es denn deiner Meinung nach bei dir geschehen? Und gegen was in der Zuchtordnung wird denn da verstoßen?
    Ich hab mich damit nicht soooo sehr beschäftigt, mein Hund hat ja VDH-Papiere aber es würde mich mal interessieren ;)

  • Öhm, ich hatte jetzt meine Riesen nur als Beispiel genommen, weil sich die eben anboten und ich da meist ein Pärchen hatte. Was du nun vom PSK möchtest oder eben auch nicht, dass kann ich doch nicht ahnen. Ich hatte nicht nachgeschaut, ob man irgendwo sieht, was für Hunde du hast. :D

    2002 musste der VDH bereits Hunde mit nicht VDH/FCI-ATs auf seinen Ausstellungen zulassen. Das gilt allerdings nicht für die Ausstellungen der einzelnen Zuchtvereine, also auch nicht für den PSK, da brauchst du Registerpapiere.

    Was ändern die vorhandenen Papiere der Eltern daran?
    Man kann nicht nachvollziehen, ob es die Eltern sind und wie sieht es mit den Voraussetzungen aus? Kann man auch nicht nachvollziehen.
    Ich finde es merkwürdig eine Leistung von einem Verein zu fordern, dem man nicht angehört.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Ich finde es merkwürdig eine Leistung von einem Verein zu fordern, dem man nicht angehört.

    Nicht nur merkwürdig, sondern ziemlich dreist. Besonders der Hinweis auf das Kartellamt.

    Ein Mindestalter von 12 Monaten klingt für mich sehr vernünftig in Anbetracht der Tatsache, wie sehr sich heranwachsende Hunde verändern. Keiner kann bei einem Welpen erkennen, ob er mal das wird, was der Besitzer da so sagt. Und 12 Monate sind noch wenig, wenn ich bedenke, wie lange manche Rassen brauchen, um ihr typisches Fell zu entwickeln.

  • Und ich hänge noch etwas an, weil du so gegen den VDH wetterst.
    Der hat nichts damit zu tun, das regelt die PSK-ZO:
    Und die sagt eben 3 Dinge:
    Erstens haben nur Mitglieder des PSK ein Recht auf Eintragung ihrer Hunde ins Zuchtbuch. Aber als PSK-Mitglied darfst du nur Mitglied in anderen VDH-Vereinen sein und alle deine Welpen müssen bei VDH-Vereinen eingetragen werden.
    Zweitens muss für die die Überwachung des Wurfes innerhalb des PSK geschehen seen, also ist es völlig egal, was für Papiere die Elterntiere haben, die Welpen sind im PSK gezogen worden.
    Drittens zur Phänotypisierung müssen die Hunde mind. 12 Monate alt sein.

    Und die einzelnen Vereine dürfen eben ZOs haben, die über die Anforderungen der VDH-ZO hinausgehen.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Weiß gerade auch nicht wo hier das Problem ist, man darf mit Dissi-Papieren doch auf VDH-Ausstellungen ausstellen, nur wenn die direkt von einem angeschlossenen Verein ausgerichtet werden nicht, oder?

    Und Registerpapiere dürfen nunmal erst ab einem gewissen Alter ausgestellt werden weil hier ja eine Phänotypisierung stattfindet, gerade Züchter werden ja wissen das Welpen/Junghunde sich noch extrem verändern können, wer weiß was da alles versucht wird einzuschmuggeln...

    Sonst schließe ich mich Schnauzermädels Postings an ;)

  • Vielleicht solltest du mal darüber nachdenken, dass es bei Ausstellungen nunmal darum geht, entsprechende Hunde die dem VDH zur Zucht zur Verfügung stehen, bzw deren Nachwuchs zu sichten und es daher vollkommen sinnlos ist erstmal überhaupt HUnde zuzulassen, die dem eh nicht entsprechen?

    Lässt man es doch zu, so muss man erstmal sehen, dass der Hund überhaupt der Rasse nach den Ansichten des VDHs entspricht - und das sieht man eben nicht bei einem Hund unter 12 Monate, bzw bei vielen HUnden eben noch nicht mal dann.


    Im übrigen finde ich es eine ziemliche Frechheit, wenn ich auf der einen Seite nur gegen einen Verein arbeite, mich dann hinterher hinzustellen und quasi zu nörgeln das mir wer meinen Lolli weggenommen hat - wenn doch in deinem Verein alles besser ist, warum stellst du dann nicht da aus?
    Dafür ist der VDH dann doch wieder gut genug??

    Achja, und es gibt im übrigen nur ein Urteil, dass der VDH nicht alle nicht unter ihm gezogenen Hunde öffentlich als MIschlinge bezeichnen darf - aber nach welchen Kriterien er seine Wettbewerbe gestaltet ist immernoch sein privates Verngnügen und zum Glück muss auch ein Kartellamt sich nicht mit derart Unverschämten Anfragen beschäftigen!

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