amstaff und maulkorb pflicht

  • huhu,


    wollte nur mal kurz anfragen, meine freundin hat vor 4-5 wochen einen knapp 1 jährigen amstaff aus bayern übernommen, und hat ihm ein halti umgebunden.


    reicht dieser aus? weil er steht ja noch (die prüfung noch nicht gemacht) unter maulkorb pflicht.


    ich kann mir das nicht so wirklich vorstellen den es ist ja in keinster weise ein beiss schutz. sie sagt aber der würde ausreichen und ist auch erlaubt.


    p.s der hund lebt jetzt in nrw nähe essen falls das was damit zu tun haben sollte wo sich der hund befindet.

  • so ein quark.. halti ist doch nur ne führungshilfe...
    wenn der hund damit jemand beissen will, schafft er das und bricht sich vermutlich auch noch das genick, weil deine freundin am halti zerrt....

  • Uiiih,


    da riskiert deine Freundin aber viel. Wenn ihr der falsche Ordungsamtsmensch mit schlechter Laune über den Weg läuft, sehr teuer oder Hund erst mal wegen Halterunfähigkeit auf Verdacht im Tierheim.


    Grüße


    Herbert & Bellini :evil:

  • uff


    na das es den hund am beissen nicht hinter war mir ja klar, sieht selbst ein leihe, aber sie ist der festen überzegung das dieses haltie zulässig ist.


    ich glaub da sollte ich noch mal versuchen mit ihr zu reden. denke mal es tut ihr leid weil der kleine das niemals kennen gelernt hat, in bayern dürfen die laut vorbesitzerin auch ohne leine laufen und man würde es nicht so eng sehen.


    hmm klingt auf jeden fall nicht wirklich gut.

  • also in den Verordnungen heißt es, es muss eine das Beißen verhindernde Vorrichtung getragen werden. Ob das Halti eine solche ist, ist dann wirklich Ermessenssache des Ordnungsbeamten, bzw. Polizisten. Hatte aber bisher noch nie Probleme damit, und es wurde überall akzeptiert. Ich habe mich nämlich für das Halti entschieden, weil es nicht ganz so schlimm aussieht wie ein Maulkorb, und auch für den Hund zum Tragen angenehmer ist (soweit man nicht wie beuscheuert an der am Halti befestigten Leine rumzert).


    Lieben Gruß
    Linda

  • Ja das ist doch mal was Positives, wenn es so gehandhabt wird.


    Ich hatte nur gehört, dass man in Rheinland-Pfalz da auch noch ne Prüfung für machen muss, damit man Halti oder Gentle benutzen darf.


    Grüße
    Herbert & Bellini :evil:

  • Zitat

    also in den Verordnungen heißt es, es muss eine das Beißen verhindernde Vorrichtung getragen werden. Ob das Halti eine solche ist, ist dann wirklich Ermessenssache des Ordnungsbeamten, bzw. Polizisten.


    Eher eine Ermessenssache des Gerichtes, für den Fall, dass der Ordnungsbeamte oder der Polizeibeamte die "falsche" Meinung vertritt.
    Grundsätzlich verfügen beide über keinerlei Ausbildung die Funktionsfähigkeit einer mechanisch wirkenden Beisshemmung zu beurteilen.


    Wenn ein Halti einmal als ausreichend angesehen wird, ein anderes mal aber nicht, ist das immer einen Prozess wert.


    Gruß
    Wakan

  • :winken:


    Ich würde mich bei dem zustäbdigen Ortungsamt mal erkundigen! Und wenn die mit dem Halti einverstanden sind, das am besten noch schriftlich geben lassen. Ich möchte da nicht auf den Ermessensspielraum von Polizei und Ordnungsamtbeamten angewiesen sein.
    Lieber auf Nummer sicher gehen, .....


    Liebe Grüß


    Gina

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