Der Jagdhunde Austausch Thread
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Fuer den Falknerschein braucht man doch auch den JS? Verstehe da den Zusammenhang zwischen Falknerschein und nicht schiessen nicht?
Der Falknerschein setzt den JS voraus, ja.
Falknerschein 'solo' ist ja quasi nur ein Sachkundenachweis -vereinfacht ausgedrückt- -
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Der Falknerschein setzt den JS voraus, ja.
Falknerschein 'solo' ist ja quasi nur ein Sachkundenachweis -vereinfacht ausgedrückt-Außer in NRW, dort kann man auch nur den Falknerschein machen.
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Und auch damit aktiv jagen gehen Drag?
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Kannst du mir zeigen wo das ueber NRW steht? Kenne drei Leute, die den JS in NRW nur wegen dem
Falknerschein gemacht haben. Das waere dann ja dumm gelaufen -
Ich kann mir auch schlecht vorstellen, dass dies dann ein Falknerjagdschein ist, einen Falknerschein solo kann man in NRW sicherlich erwerben, weshalb auch nicht
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Und auch damit aktiv jagen gehen Drag?
Eigentlich schon, Voraussetzung ist ja unter anderem, dass man theoretisch den Jagdschein bekommen könnte:
Zitat(3) Zu der Prüfung dürfen vom Landesjagdsamt nicht zugelassen werden:
1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Bewerber, denen nach §17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muß.Der Jagdschein selbst steht nicht als Vorraussetzung:
Zitat1) Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens einen Monat vor dem Termin beim Landes- jagdsamt einzureichen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf;
2. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr.
Das Landesjagdsamt kann im Einzelfall verlangen, daß ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beige- bracht wird.
(3) Zu der Prüfung dürfen vom Landesjagdsamt nicht zugelassen werden:
1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Bewerber, denen nach §17 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muß.
(4) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist dem Bewerber rechtzeitig vor dem Termin für die mündliche Prüfung bekanntzugeben. Wird der Bewerber zur Prüfung nicht zuge- lassen, erhält er einen schriftlichen Bescheid.http://www.vpnk.de/falknerei/downloads/fpo_nrw.pdf
Im Vergleich dazu die Prüfungsordnung von Bayern
Zitat1. der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
2. ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf,
3. bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, 4. das [b[Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung oder die bestandene eingeschränkte Jägerprüfung oder eine amtlich beglaubigte Ablichtung davon[/b]
5. der Nachweis über die falknereiliche Ausbildung nach § 19 Abs. 1 und 2 oder - bei Prüfungsvor- bereitungen außerhalb Bayerns - an einer vergleichbaren Ausbildung.Und ja, beim kleinen Jagdschein muss ja gar nicht geschossen werden und der kleine Jagdschein reicht in allen Bundesländern für den Falknerschein aus.
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Was hat man denn von einem
Falknerschein? Darf man damit Greifvoegel halten? Kenne ehrlich gesagt nur den Falknerjagdschein. -
Zitat
Was hat man denn von einem
Falknerschein? Darf man damit Greifvoegel halten? Kenne ehrlich gesagt nur den Falknerjagdschein.Ja sorry, die korrekte Bezeichnung ist Falknerjagdschein
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Und für den reicht auf alle Fälle der kleine Jagdschein ohne den Waffen/Schießteil. -
Hallo! Habe den Thread gerade erst entdeckt, vielleicht darf ich mich hier einreihen?
Seit Oktober letzten Jahres lebt Leila bei uns, eine zierliche DK-Hündin, die wir über eine Jagdhundvermittlung entdeckt haben. Sie wird von meinem Mann zur Zeit jagdlich ausgebildet und ist beim Training schon als kleines Streberlein verschrien.
Sie ist unser erster Jagdhund und durch sie und Männe bin ich jetzt auch auf den Geschmack gekommen und werde im September mit dem Jagdschein anfangen. Bin schon fleißig am Theorie pauken, Waffenkunde und Gesetze sind nicht so meins...Das ist Leila:
LG Sonja
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