ZitatAlles anzeigenHallo!
Ich hab mich jetzt (noch!) nicht durch den Thread gelesen, bin also absolut nicht auf dem Laufenden.
Da das anscheinend aber noch gar nicht besprochen wurde, möchte ich kurz zu Bedenken geben, dass die Verkäuferin klar gegen das Gesetz gehandelt hat und belangt werden kann (/sollte??).
Ich kenn mich zwar nur mit österreichischem Recht aus, aber auch in Deutschland darf man keinen kranken Hund als gesund verkaufen.
Ob man sich das antun will oder nicht bleibt natürlich jedem überlassen, aber meinem Rechtsempfinden entspräche es, die Dame im Notfall auch anzuzeigen.
Allein als Präventivmaßnahme - aber auch, weil ich das Geld brauch und nun mal absolut zu recht einen Anspruch darauf hab.
lg
Haste Recht mit, ist im deutschen Gesetz auch nich anders. Aber was solls bringen?
Sie möchte den Hund behalten, und tut alles dafür.
Die ehem. Besi interessiert das gar nicht, die ist froh, den Hund los zu sein, meinste, die Bezahlt noch was an Behandlungen für das Tier?