Bild-Zeitung hetzt in Hamburg wieder die Stimmung auf...
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dann hast du dich verarschen lassen. denn das hundegesetz besagt, dass hunde unter einem jahr von der leinenpflicht befreit sind.Das wäre mir absolut neu - wo steht das oder wer sagt das?
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Hi
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tja.
bild halt. könnte man sagen und zur tagesordnung übergehen.
sicher, jemand, der hunde mag, wird wegen eines solchen artikels nicht zum hundehasser - und umgekehrt könnte man wohl jemanden, der hunde nicht mag, auch nicht durch positive artikel "bekehren"..
aber die art und weise wie der artikel geschrieben ist - sorry, der ist unter aller kanone.
"eine ständige gefahr" - das kommt natürlich super. ebenso wie der stinkende hund im cafe....(wär ich zynisch, könnt ich sagen: hättet ihr nicht die raucher aus den cafes verbannt, dann würdet ihr die hunde nicht riechen - aber ich verkneifs mir
).
ich bin froh, dass ich am anderen ende der republik in einer beschaulichen, ehrpusseligen, spiessigen aber wirklich hundefreundlichen kleinstadt wohne......
einen kleinen wahren kern hat der artikel allerdings: diejenigen hhs die eben völlig ignorant durch die gegend latschen, ihre hunde überall hin kacken lassen, keinerlei rücksicht nehmen auf andere - die ziehn natürlich immer alle aufmerksamkeit auf sich - und die anderen, die nicht-ignoraten und rücksichtsvollen dürfen es ausbaden.
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Schwachsinniger Artikel
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Schwachsinniger Artikel
Sehe ich genau so...
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Das wäre mir absolut neu - wo steht das oder wer sagt das?
im hundegesetz eben. einfach mal nachschauen.
§9 Absatz 9. das oa hält sich nur einfach selbst nicht daran, hab schon von vielen gehört die "abgezockt" wurden.
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im hundegesetz eben. einfach mal nachschauen.
§9 Absatz 9. das oa hält sich nur einfach selbst nicht daran, hab schon von vielen gehört die "abgezockt" wurden.
Befreiung von der Anleinpflicht (HundeG Teil II, § 9)
Hundehalter werden durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Gehorsamsprüfung von der Anleinpflicht befreit. Die Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung muss der Hundehalter mit sich führen, wenn er sich mit seinem abgeleinten Hund in der Öffentlichkeit aufhält.Da steht nichts vom Alter eines Hundes, da wäre ja auch unsinnig, weil das Alter eines Hundes ja nicht nachweisbar ist.
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einen kleinen wahren kern hat der artikel allerdings: diejenigen hhs die eben völlig ignorant durch die gegend latschen, ihre hunde überall hin kacken lassen, keinerlei rücksicht nehmen auf andere - die ziehn natürlich immer alle aufmerksamkeit auf sich - und die anderen, die nicht-ignoraten und rücksichtsvollen dürfen es ausbaden.Und genau da liegt der Hund begraben.
Und ehrlich gesagt kann ich die Leute, die sich in ihrer Anbeigung gegenüber Hunden und deren Haltern bestätig fühlen, grundsätzlich ziemlich gut verstehen. Ich stoße in meinem Alltag auf so manches, was völlig verpeilt oder ignorante HH verzapft haben, was mich selbst als HH tierisch aufregt... und das die Bild mal wieder in die Kerbe haut, ist doch kein Wunder....
Da hilft nur eins - selber ein gutes Vorbild sein und damit möglichst viele Leute davon überzeugen, dass nicht alle Hunde bzw. HH doof sind -
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Befreiung von der Anleinpflicht (HundeG Teil II, § 9)
Hundehalter werden durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Gehorsamsprüfung von der Anleinpflicht befreit. Die Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung muss der Hundehalter mit sich führen, wenn er sich mit seinem abgeleinten Hund in der Öffentlichkeit aufhält.Da steht nichts vom Alter eines Hundes, da wäre ja auch unsinnig, weil das Alter eines Hundes ja nicht nachweisbar ist.
Weiter unten... ja doch unter einem Jahr, wenn man einen Nachweis hat...bla bla...
sorry,
aber ob der Hund nun 11 Monate oder 13 Monate alt ist... was soll so eine bescheuerte Bestimmung??? -
Den Paragraphen gibt es in Niedersachsen nicht
ZitatIch durfte 30 Euro blechen, weil ich ohne Hundeführerschein meinen Welpen auf einer Hundeauslauffläche an der Schleppleine hatte!!! Ist das noch normal?
!
das lese ich eben erst genau. Wann war das? Gibt es bei euch die Brut- und Setzzeit - also Leinenpflicht? Wenn ja, gilt diese auch auf einigen Auslaufflächen. Hier in Hannover darf die Leinenlänge beispielsweise 150 oder 200 cm nicht überschreiten. Wobei das OA bei uns im Park ein Auge zudrückt, wenn die Hunde an der Schlepp laufen und niemanden belästigen :)
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Boah, ich fass es nicht! 200 cm Leinenlänge maximal? Auf Auslaufflächen? Wo bleibt der Sinn von Auslaufflächen?
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