Jugendliche mit -eigenem- Hund! -> Der Talk-Thread
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Hey,also ich bin zwar kein anwalt, aber soweit ich weiß muss er doch bis...keine ahnung 27 oder so zahlen, solange du kein Einkommen hast...
Und wenn du studierst hast du ja in dem sinne keins... da werden eben alle einkünfte und ausgaben berechnet und dann wirst du sehen...Natürlich hoffe ich fürdich das er weiter so zahlt, wie gedacht!!
LG Mandy
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Der kann doch nicht einfach sagen, dass er jetzt nichtmehr zahlt :irre:
Soweit ich weiß muss er zahlen bis du 23. oder so bist. Und würde es nicht, wenn er nichtmehr zahlt, mehr Bafög geben?
Geh auf jeden Fall zum Anwalt damit, dass kann ja wohl nicht sein.Männer ey...
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Er kann Dir auf jeden Fall nicht einfach so den Unterhalt streichen, dafür müsste er entweder weniger als ca. 1060 Euro (Sebsterhaltungsbedarf) verdienen oder Du müsstest selber genug Geld verdienen.
Er muss solange zahlen, wie du deine erste Ausbildung (dazu zählt auch ein Studium) machst, ich meine maximal bis 25.
Da würde ich auf jeden Fall mit zum Anwalt gehen, normalerweise müsstest Du da auch nur 10 Euro für bezahlen, wenn Du kein Einkommen hast.
Mein Tipp ist hier aber, sei vorsichtig beim Einklagen solange die Summe, die er nachzahlen müsste, nicht hoch genug ist, damit sind wir nämlich mal schön auf die Klappe gefallen, weil die Klage abgelehnt wurde, da der Betrag noch nicht hoch genug war.
Je nachdem wie quer sich dein Vater stellt, kannst Du Dich auf einen langwierigen Prozess einstellen.Bafög kannst Du übrigens auch bekommen, wenn Du Unterhalt bekommst, für das Bafög ist der tatsächliche Unterhalt vollkommen irrelevant. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass Du nicht mehr Bafög bekommen würdest, weil Dein Vater keinen Unterhalt mehr zahlt, da die sich nur daran orientieren, was er eigentlich zahlen könnte bzw. müsste.
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Seine schnell hingeklatschte Begründung war, dass es eine neue Regelung gäbe, dass er -da er noch eine 2jährige Tochter hat- nurnoch für die Jüngere aufkommen müsse und die Ältere bekommt keinen Unterhalt mehr.
Finde ich mehr als dubios, klingt echt bescheuert. Ohne Unterhalt bin ich, egal ob zuhause wohnend oder woanders, momentan echt gear***t! Mein Momentanes "Taschengeld" für alle Ausgaben (handy, buskarte, kleidung, tierfutter) ist der Unterhalt vom Vater - wenn das weg ist, is nixmehr mit Handy, Bus, Tierfutter...
Ohman so ne kacke
Zum Anwalt geh ich 100%ig, selbst wenn wirklich Unterhalt wegfällt müsste ich doch irgendwie anders Unterstützung bekommen!? ALG, Bafög, irgendwas??
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Was machst du denn?
Bafög steht dir zu, wenn deine Eltern nicht zu viel verdienen.Die Begründung deines Vaters greift nur dann, wenn er nach Abzug des Unterhalts für das jüngere Kind seinen Selbsterhaltungsbedarf erreicht.
Also wenn er nicht genug verdient, geht in der Tat das jüngere Kind vor.
Verdient er aber genug, müsste er auch weiterhin für dich unterhaltspflichtig sein. -
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Beide Eltern selbstständig mitlerweile, das machts nicht leichter :-/ Kommt also -aus Sicht des Amts!- echt viel Geld rein, 9/10 gehen aber auch sofort wieder drauf.
Bei meinem Vater weis ichs net, der hats schon immer draufgehabt sein Einkommen so zu drehen wie er das grade braucht. Ich behaupte, er hat auf jeden Fall genug um mir meinen Unterhalt zu zahlen, er behauptet er kommt graaaaade so über die Runden. (Ach...auf einmal..!?)
Bei meiner Mutter kommt auch einiges rein, aber das was übrig bleibt hält grade so über Wasser :-/
Ich mach garnix - momentan Schülerin + 400euro-Job, ab Oktober -falls ich genommen werde- studieren. Also auch Ausgaben (Gebühren, Bücher, blablabl) ohne wirkliche Einnahmen.
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Hmm, dann ist es schwierig mit dem Bafög, die gehen halt einfach danach, was die Eltern verdienen und da ist es denen ziemlich egal, ob man davon nun was bekommt oder nicht.
Wobei ich es vielleicht trotzdem mal versuchen würde, oder z.B. einfach mal den Bäfogrechner anschmeißen.Dein Vater muss im Zweifelsfall erstmal nachweisen, dass er jetzt weniger verdient.
Ja, beim Studium kommt einiges auf dich drauf, wobei ich sagen muss, dass ich mich trotz relativ teurer Wohnung und Auto die ersten Monate gut über Kindergeld, 400 Euro Job und Unterhalt finanzieren konnte.
Musst du denn unbedingt ausziehen oder kannst du noch ein bisschen zuhause wohnen bleiben? -
Ich KANN schon, aber ich WILL nicht :-/ Wenns sein muss bleib ich, hilft ja nix.
Ich hatte ja auch mit Job + Kindergeld + Unterhalt gerechnet - damit käme ich locker über die Runden trotz Wohnung! Aber so fällt quasi genau soviel geld weg, wie ich für die Miete brauche - ohne Unterhalt, keine Bude und auch sonst nix
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ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI ABI :megagrin: :kg:
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Icephönix:
Von mir weiß ich, dass Eltern mindestens für die erste Ausbildung unterhaltspflichtig sind.
Den geregelten Unterhalt kann man übers Landesamt für Finanzen einklagen!Ich hatte mit Bafög zB ziemlich zu kämpfen weil ich erst mal beweisen musste dass ich nicht mehr unterhaltspflichtig bin (weil ich schon eine Ausbildung&Weiterführung gemacht hab und zudem noch eine ganz andere Richtung eingeschlagen hab als vorgesehen).
War ganz schön aufwendig... :/Erni: Glückwunsch!
Bei mir ging gestern des neue Semester an
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