Gesetzliches zur Kastration - Klärung

  • Danke, Birgit! Ich habe den Beitrag auf der Homepage von Sitz, Platz, Fuß gefunden. Leider steht dort keine nähere Quellenangabe.
    (Und ich habe in Deinem Beitrag Dein Zitat als solches kenntlich gemacht und die Quelle hinzugefügt - bitte diese Angaben nicht vergessen, auch wenn man einen Text aus einer Zeitschrift abtippt! ;))


    Außerdem ist die Aussage, dass Tierschutzverträge mit einer entsprechenden Kastrationsklausel sittenwidrig wären, so nicht richtig. Sie sind wenn, dann wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig. Und auch das nicht zwingend (je nach Einzelfall), bzw kommt insbesondere eine Teilnichtigkeit in Betracht. Das Ergebnis, dass der ganze Vertrag nichtig sei, wäre doch recht unbefriedigend, besonders für den Käufer / neuen Besitzer.


    Hmm, so ganz mag ich mich da nicht drauf verlassen, obwohl es klasse wäre, wenn bei der Auslegung des § 6 TSchG in diesem Punkt endlich ein wenig mehr Klarheit bestünde.


    LG, Caro

  • :ops: Sorry, Caro. Ich denke das nächste Mal dran und danke für das Kenntlichmachen.


    War wohl ein Anfall von Betriebsblindheit.....


    Caro, wenn mich ein Vertrag zum Gesetzesverstoss oder einer Ordnungswirdrigkeit auffordert, sprich in den Bereich zur Begehung einer "Straftat" oder Ordnungwidrigkeit veranlasst, dann ist er sittenwidrig.




    Birgit

  • Beim Hund ist es eh vergleichsweise witzlos, weil die jeweiligen Hundegesetze und die Sicherheitsverordnungen der einzelnen Gemeinden regeln, wie ein Hund zu halten ist. Das ist immer so, dass er keinen anderen belästigt oder gefährdet. Damit ist eine unkontrollierte Fortpflanzung dann aber auch ausgeschlossen. Und eine Kastration als Mittel der Wahl anzusehen andere Gesetze und Verordnungen brechen zu können, das kann es nicht sein.


    Und einen Hund nur unter Kastrationsauflage abzugeben, DAS empfinde ich von Tierschutzorganisationen als arg scheinheilig. Denn einen Hund ohne Nachwuchs zu halten, das ist viel leichter als einen Hund halbwegs artgerecht zu halten. Wenn sie einem dem leichten Teil nicht zutrauen, wieso geben sie einem dann überhaupt einen Hund? Sind wir dann bei nur satt und sauber? Ist das dann Tierschutz?
    Verbotsklauseln mit Vertragsstrafe wären ebenfalls möglich, sie sind durchaus rechtlich haltbar zu formulieren und die evtl. anfallenden Strafgelder könnten sinnvoll genutzt werden.
    Einzelfallentscheidungen, wo man darüber redet, dass man Bauchschmerzen hat, wenn jemand Rüde und Hündin einer Moderasse intakt halten möchte, auch da sehe ich jetzt nicht das Riesenproblem, wenn man vernünftig miteinander reden kann.
    Aber dann reden wir vom Schutz des einzelnen Tieres, von Kümmern, nicht von Massenabfertigung unter dem Mantel des "Tierschutzes".
    Zumal das nur ganz normale Leute sind, die einen Verein gegründet haben. Sicherlich eherenhaftes sozialies Engagement, aber richtiger werden irgendwelche Ideen davon nicht und Gesetze werden auch nicht unwirksam.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Die im §6 als Ausnahmemöhlichkeit genannte Kontrolle der Fortpflanzung bezieht sich hier nicht auf den Haushund.


    Dazu gibt es eine Aussage in dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre.


    Das ganze mag ja in der Theorie stimmen, aber die Praxis sieht wohl anders aus. Jeder Halter sollte seinen Hund jederzeit abrufen können und wenn nicht, dann sollte der Hund an der Leine gehen. So weit die Theorie. Aber die Wahrheit sieht doch anders aus. Ist nicht jedem schon mal der Hund abgehauen, aus dem heimischen Garten, oder war auf dem Spaziergang nicht abrufbar oder oder oder. So gesehen besteht schon die Möglichkeit, dass die heiße Hündin gedeckt wird. Da braucht doch Nachbars Lumpi nur mal über den Zaun zu hüpfen. Da können die Familienverhältnisse noch so geordnet sein, so was passiert. So was kann jedem passieren.


    Ich bin ein Kastrationsbefürworter, gebe ich ganz ehrlich zu. Damit kann man einige Uups-Würfe verhindern. Jeder Halter weiß natürlich selbst, wie gut er auf seinen Hund achten kann. Ich komme allerdings vom Dorf, und da ist es leider noch Gang und Gebe, dass Hundi auch mal alleine mit sich selbst gassi geht. Und in solchen Fällen fände ich eine Kastration angebracht.

  • Also wenn ich im Dorf meinen Hund frei laufen lassen möchte, also morgen Tür auf Hund raus und abends kommt Hund wieder, dann denke ich JA. Dann sollte ich die Risiken für den Hund in Kauf nehmen. Gehe ich mit meinem Hund gassi und mein Hund hört gut, dann würde ich ihn auch nicht zwingend kastrieren. Aber im Dorf kenn ich wirkich die Situation, dass die Hunde tagsüber ihre eigenen Wege gehen und sich dann theoretisch ja auch unkontrolliert vermehren können. Und dann hört man wieder, das der Bauer von nebenan Welpen loswerden will oder man hört gar nix weil er sie direkt ertränkt hat. Und dann denke ich, dass Kastration die beste Alternative ist. Mal davon abgesehen, dass man keinen Hund unbeaufsichtig draußen rum laufen lassen sollte. Wer das will, sollte sich ne Katze holen.

  • @ Abessinierin: Das ist natürlich völlig richtig!! Die Möglichkeit hatten wir ja gerade total außer Betracht gelassen. Ich korrigiere mich, wer seinen Hund frei (also ohne HH) draußen rumlaufen lassen will, sollte sterilisieren oder kastrieren.


    Was mir zum Thema Dorf und kastrieren gerade noch einfällt. Viele, die ihre Rüden kastrieren lassen, tun das mit der Begründung "Das muss sein. Er wird dann ruhiger." Da kann ich dann auch nur mit dem Kopf schütteln. Die Begründung ist total bekloppt. Leider stößt man da dann aber oft auf taube Ohren.

  • Das liegt meiner Meinung nach in der Hand des Halters. Ich kann jeden verstehen, der aus solchen Gründen seinen Hund kastrieren lässt.


    Lässt jemand allerdings seinen Hund kastrieren, weil er der Meinung ist, er sei dann leichter zu händeln und zu erziehen, dann kann ich das nicht nachvollziehen.

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