Danke, Birgit! Ich habe den Beitrag auf der Homepage von Sitz, Platz, Fuß gefunden. Leider steht dort keine nähere Quellenangabe.
(Und ich habe in Deinem Beitrag Dein Zitat als solches kenntlich gemacht und die Quelle hinzugefügt - bitte diese Angaben nicht vergessen, auch wenn man einen Text aus einer Zeitschrift abtippt! ;))
Außerdem ist die Aussage, dass Tierschutzverträge mit einer entsprechenden Kastrationsklausel sittenwidrig wären, so nicht richtig. Sie sind wenn, dann wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig. Und auch das nicht zwingend (je nach Einzelfall), bzw kommt insbesondere eine Teilnichtigkeit in Betracht. Das Ergebnis, dass der ganze Vertrag nichtig sei, wäre doch recht unbefriedigend, besonders für den Käufer / neuen Besitzer.
Hmm, so ganz mag ich mich da nicht drauf verlassen, obwohl es klasse wäre, wenn bei der Auslegung des § 6 TSchG in diesem Punkt endlich ein wenig mehr Klarheit bestünde.
LG, Caro