Gesetzliches zur Kastration - Klärung

  • Hallo Ihr Lieben :winken:


    In einem anderen, kleinen Forum von Freunden und Bekannten, haben wir gerade eine Diskussion über pro und contra von Kastrationen. :roll:


    Ich möchte hier jetzt KEINE Grundsatzdebatte zum Thema vom Zaune brechen, die gibt es hier bereits zur Genüge ;)


    Meine Frage bezieht sich auf diesen Auszug des TSchG:


    Punkt 5:
    für mich bezieht sich dieser Abschnitt z.B. auf streuende Katzen (ggf. Freigänger) und herrenlose Straßenhunde. NICHT auf Hunde (um es mal eben auf diese zu Beschränken), die dauerhaft in menschlicher Obhut und Gesellschaft leben.


    Wie versteht Ihr das? Und gibt es ggf. irgendwie eine detaillierte Beschreibung, auf was genau sich diese Aussage in Punkt 5 bezieht?


    Und eine ganz blöde Frage:

    Zitat

    zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


    Kann mir das mal eben jemand erklären? Ich steh gerade völlig auf dem Schlauch :???:


    Liebe Grüße,
    Kathi

  • Die weitere Nutzbarmachung bezieht sich weniger auf Hunde. Also es meint nicht Kastrieren, damit der Teppich nicht verdorben wird. Es betrifft mehr die Haltung von z.B. Pferden, Ziegen, Schafen, Eseln, etc., wo die Haltung insbesondere mehrerer männlicher Tiere zwar generell möglich ist, aber eben viel aufwändinger.
    Man kann es aber auch auf die Haltung von Haushunden übertragen, wenn man mehrere, verschiedengeschlechtliche Hunde hält. Sicher kann man auch da die unkontrollierte Fortpflanzung vermeiden, das schaffe ja sogar ich. Aber es kann ja z.B. auch zu Spannungen in der Gruppe kommen, weil z.B. eine Hündin alle anderen massiv angeht, wenn die läufig werden. Hier müsste man sich auf dauer trennen und eine Kastration könnte evtl. Abhilfe schaffen. Zumindest wenn man weiß, wann man wen kastrieren sollte. Auch bei Rettungshunden könnte man so argumentieren, die sollen schließlich nie abgelenkt sein. Aber wie weit die Meinungen da auseinandergehen, das sieht man dann am Diensthund. Logischerweise sollte der dann auch eher Kastrat sein, denn der soll meinetwegen Drogen oder Sprengstoff suchen und keine heiße Dame. Aber Diensthunde sollen nach Möglichkeit ihre körperliche Unversehrheit behalten, sagen zumindest die meisten zuständigen Landesministerien.


    Und da es eben um massive wirtschaftliche Interessen geht, hat das zuständige Ministerium eher einen Maulkorb. Es plädiert vorsichtig für ein Belassen der natürlichen Zustände. Mehr geht nicht, sonst kommt Lobbykrach. Wie bei allen anderen Themen leider auch. Ist mehr politisches Zerren als Erarbeiten echter Lösungen. Nicht anders als das Scheintheater um die deutschen AKWs jetzt.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Nun, der Tierschutzbericht der Bundesregierung legt es eigentlich eindeutig fest. Demnach sieht es so aus:



    Quelle: Sitz, Platz, Fuß, Ausgabe 2/2011


    Birgit

  • Noch etwas zur Nutzbarmachung...
    Da sieht man dann eben genau, wieviel Lobbyarbeit dahinter steht.
    Ferkel werden meist kastriert, millionenfach und ewig ohne Betäubung und Schmerzbehandlung danach. Es sollte Ebergeruch beim Fleisch vermieden werden. Lange wurde nichts in dieser Hinsicht entwickelt, erst jetzt kommt Bewegung in die Sache.
    Aber die paar Cent hätte der Verbraucher verschmerzt, man hätte nicht so viel tun müssen, nur einige Wirkstoffe umwidmen oder eben früher und mit mehr Druck an "der elektronischen Nase" arbeiten, die solches Fleisch erkennt, wenn man den Eber Eber lässt. Alt genug, dass sehr viel Ferkel einen Eigengeruch entwickeln oder es in der Gruppe noch mehr Stress gibt, werden konventionelle Schweine nicht.
    Da stand ganz lange der Anspruch billig und einfach Fleisch zu produzieren ganz vorne. Nutzbarmachung vom Feinsten, gedeckt vom Gesetz, weil es angeblich nicht anders ging. Aber die Lobby der Großmäster und Riesenschlachtereien ist eben riesig.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Die im §6 als Ausnahmemöhlichkeit genannte Kontrolle der Fortpflanzung bezieht sich hier nicht auf den Haushund.


    Dazu gibt es eine Aussage in dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre.


    Hast Du dazu vielleicht eine Quellenangabe?
    Ich habe in den bisherigen Tierschutzberichten nichts dazu gefunden, bzw zumindest nicht eine so eindeutige Aussage.


    LG, Caro

  • Wenn sich § 5 & & NICHT auf Haushunde bezieht,dann kann man ja so ziemlich alle Tierheime/Tierschutzvereine in D verklagen....denn die meisten von ihnen lassen vor Abgabe eines Hudnes diesen ja kastrieren,damit es eben nicht nach der Abgabe zu einer Zucht oder Vermehrung kommt.Alle THs und Tierschutzvereine die ich hier im Großraum kenne,geben ihre Hunde nur kastriert ab,soweit der Hund bei Abgabe eben kein Welpe mehr ist.Stellenweise sind da ja auch 5-6 monate alte Tiere dabei,die ebreits kastriert sind.Wir hatten es selbst im Abgabevertrag drinstehen,haben aber unseren Rüden (den wir mit ca. 10 Wochen bekamen ) bis heute noch nicht kastrieren lassen....


    Aber generell gesehen verstoßen halt sehr sehr viel Vereine dann eben gegen dieses Gesetz-und TAs sowieso !!
    Ich habe mal irgendwo im Netz gelesen,das es nicht rechtswiedrig wäre einen Haushund ohne gesundheitliche Gründe zu kastrieren-das war irgendeine Erklärung eben zu diesem Tierschutzgesetzes von sonem Prof oder ähnliches......weiß aber nicht merh wo das stand.... :???:
    Aber egal,die TAs raten ja immer dazu,sogar in Tierkliniken-dann kann man ja haufenweise Anzeigen gegen all diese personen vornehmen.Verstehe nur nicht,warum sich größere Tierschutzorgas etc. dann diese "angeblichen" Tierschützer nicht mal zur "Brust" nehmen....

  • Zitat

    Hast Du dazu vielleicht eine Quellenangabe?
    Ich habe in den bisherigen Tierschutzberichten nichts dazu gefunden, bzw zumindest nicht eine so eindeutige Aussage.


    LG, Caro



    Jap, caro. In der Sitz, Platz, Fuss 02 wurde dieser Text veröffentlicht.


    Birgit

  • Eigentlich könnte man das locker kippen...


    Aber das wären eben erstmal Einzelfallentscheidungen, und das macht Mühe.


    Die meisten Menschen wissen es nicht besser, die Tierheime treten entsprechend selbstbewusst auf, die TA s unterstützen das, es ist schließlich deren Geld.
    Und so wird kastriert, was das Zeug hält.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Da kommt noch was hinzu: Es ist ein Vertrag und dementsprechend droht das TH bzw. der TS mit Klage oder Wegnahme der Tiere. DAS schüchtert ein. Leider.


    Denn käme es zum Verfahren, dann sehen sowohl der TS wie auch das TH verdammt alt aus.


    Nur den Weg gehen kaum Hundehalter.


    Birgit

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