Fotos auf Facebook

  • Hallo zusammen,


    so richtig gehört es hier nicht dazu, aber ich denke, dass einige eine Antwort auf meine Frage wissen.


    Ich habe vergangene Woche 2 Klassenfotos bei einer ehemaligen Schulkameradin auf Facebook gefunden (sind nicht befreundet).


    Da ich nicht damit einverstanden war (mein Name stand sogar darunter) habe ich ihr eine Nachricht geschrieben, mich und eine andere Freundin unkenntlich zu machen und unsere Namen zu entfernen, da wir das nicht wollen. Ansonsten müsse ich es Facebook melden.


    Sie schrieb zurück, dass sie das tun wird.


    Daraufhin wollte ich nachschaun, ob sie das wirklich getan hat und musste feststellen, dass sie mich anscheinend blockiert hat. Mit dem Account einer Freundin kann man ihre Seite finden, die Fotos allerdings nicht mehr.


    Jetzt nehme ich an, dass sie die Fotos immernoch drinnen hat, womit ich immernoch nicht einverstanden bin.


    Ich habe einem Freund eine Nachricht geschickt (er ist mit ihr "befreundet") und ihn darum gebeten, mal nachzugucken, ob wir inzwischen unkenntlich gemacht wurden.


    Ich nehme mal stark an, dass die Fotos unverändert drinnen sind.


    Nun ist meine Frage, ob ich es wirklich Facebook melden kann?
    Und wie soll ich das machen, ich komme ja jetzt nicht mal zu den Fotos?
    Eine E-Mail schreiben mit ihrem Namen und die Bilder beschreiben?


    Wäre nett, wenn mir dazu jemand eine Antwort geben könnte.


    Wenn jetzt nur noch deren Freunde die Fotos sehen können, wäre es mir ja eigentlich egal. Die kenn ich eh nicht. Jetzt geht es mir aber ums Prinzip :p

    • Neu

    Hi


    hast du hier Fotos auf Facebook* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • hi,


      ohne deine Einwilligung darf sie kein Foto von dir öffentlich zur schau stellen, denn das Recht am eigenen Bild/Bildnisrecht unterliegt dir.
      Das allgemien Persönichkeitsrecht (unterpunkt ist das Bildnisrecht) wird im Grundgesetz unter art 2 Abs 1 in verbindung mit Art 1 Abs 1 geschützt.


      veruch es FB zu melden, ansonsten bleibt dir nur noch mit dem Anwalt zu drohen.


      viele Grüße

    • So weit ich weiß, kann man sein Facebook-Profil vollkommen privatisieren.
      Was eben genau heißt, dass nur noch die Verbindungen, die sie annimmt ihre Fotos gucken können.....

    • Zitat

      So weit ich weiß, kann man sein Facebook-Profil vollkommen privatisieren.
      Was eben genau heißt, dass nur noch die Verbindungen, die sie annimmt ihre Fotos gucken können.....


      Das stimmt wohl, gibt der Freundin aber trotzdem nicht das Recht, Fotos von dir zu veröffentlichen.


      Da Facebook viel Kritik in Sachen Datenschutz abbekommt, sind die da relativ gut hinterher, wenn man es meldet.
      Ist einer Freundin von mir ebenso ergangen.


      Schreibe einfach eine Mail, ich denke, das wird zügig gehen.


      Liebe Grüße

    • Danke für eure Antworten.


      Dass das mit dem veröffentlichen von Fotos nicht so einfach ist, hab ich vorallem hier im DF gelernt :D


      Ich hatte in der Nachricht auch geschrieben, dass sie ja sicher weiß, dass das nicht erlaubt ist. War mir aber nicht sicher, wie es mit Klassen/Gruppenfotos aussieht.


      Mit einem Anwalt werd ich nicht drohen, da die Familie im Haus gegenüber wohnt und eher zu den unangenehmen Nachbarn zählen (wenn ihr versteht was ich meine ;) ).


      Ich werd jetzt erstmal warten, bis mein "Spion" geantwortet hat und werde dann eine E-Mail an Facebook schreiben. Bin mir aber doch recht sicher, dass sie nichts unternommen hat, sonst müsste sie mich ja nicht blockieren.


      Ich kann euch ja auf dem laufenden halten :)

    • Na ja, aber ein Klassenfoto ist ein Klassenfoto. Das heißt eigentlich hast Du die Erlaubnis schon mal gegeben fotografiert zu werden.


      Heißt, es ist nicht ohne Deine Erlaubnis passiert.


      Als nächstes kommt der Punkt mit der Veröffentlichung. Facebook ist zwar öffentlich, aber ob das Bild öffentlich ist in einer privatisierten Galerie? Ich weiß nicht.


      Das entspräche für mich eher einem Fotoalbum, welches ich Freunden zeige. Und beim Bild aus der Schule, ja mei, da biste halt mit drauf.


      Ist das wirklich so schlimm????

    • Souma, das Formular ist zwar gut, da sie aber nicht auf das Foto zugreifen kann, wird sie auch keine URL dazu angeben können.


      Eine allgemeine E-Mail an den Support sollte wohl auch schon etwas bringen.

    • ich meine, das du ihr sagen kannst das sie sich damit strafbar macht und du das ggf zur Anzeige bringen kannst.


      Klassenfotos sind im übrigen nicht anders zu behenadeln als Portraits.


      Die einzige Ausnahmen die das Kunsturheberschutzgesetz zulässt sind


      1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
      2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
      3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
      3. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient


      ein Klassenfoto zählt nicht darunter

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