Bissigen Hund beim Ordnungsamt melden?
- Paloella
- Geschlossen
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Ihr seid doch alle plöd ;-)
"Wenn der Hund eines Polizisten angefallen wird"
Nö, aber wir mögen es, wenn solche Formulierungen ein heißes Thema entschärfen!
Birgit
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Sonst wären es ja auch nur Gerüchte, genau das was ihr beim Thread schreiber bemeckert
Netter Versuch, aber danke nein.
Birgit
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Selbstverständlich kann ich melden wenn mir bei einem Tierhalter etwas komisch vorkommen. Und sei es nur das der jenige der mit dem Hund gassi geht ihn nicht halten kann. jetzt kommt es aufs jeweilige Bundesland an. Aber bei uns ist der Rotti ein Anlagehund und darf nur von jemanden ausgeführt werden, der zu einen den Sachkundenachweis hat und der auch berechtigt ist den Rotti zu führen.
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Zitat
Selbstverständlich kann ich melden wenn mir bei einem Tierhalter etwas komisch vorkommen. Und sei es nur das der jenige der mit dem Hund gassi geht ihn nicht halten kann. jetzt kommt es aufs jeweilige Bundesland an. Aber bei uns ist der Rotti ein Anlagehund und darf nur von jemanden ausgeführt werden, der zu einen den Sachkundenachweis hat und der auch berechtigt ist den Rotti zu führen.
Was bitte möchtest Du uns jetzt damit sagen???
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Zitat
Sonst wären es ja auch nur Gerüchte, genau das was ihr beim Thread schreiber bemeckert
Die TS verhält sich doch super, wenn wir einige unglückliche Aussagen einfach mal streichen ;-) (und mit unglücklichen Aussagen kenn ich mich aus )
Sie hat ne Frage gestellt, darauf bekam sie diverse Antworten über die sie nun nachdenken kann.
Ich habe nicht das Gefühl das sie beratungsresistent ist, sondern einfach nur menschliche Wesenzüge hat (Angst ...).
Ich empfinde die Art und Weise wie sie schreibt noch als sehr angenehm. Wie oft lesen wir hier "der Hund hat geknurrt, ich zeig den HH an"
Sie schreibt selbst "hörensagen ist keine Grundlage!
manchmal braucht man eben nur für sein Bauchgefühl nen bissel Bestätigung.
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Das wenn ich der Meinung bin, ein HundeHALTER ist nicht in der Lage seinen Hund zu halten, dann kann ich dieses beim Ordnungsamt melden. Denn der Halter muß dazu in der Lage sein.
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Zitat
Selbstverständlich kann ich melden wenn mir bei einem Tierhalter etwas komisch vorkommen.
klar, wenn du dich lächerlich machen willst, schon
nur passieren wird nix.
ZitatUnd sei es nur das der jenige der mit dem Hund gassi geht ihn nicht halten kann.
das ist doch in diesem fall nur eine vermutung der tratscher. meldest du jeden, bei dem es eventuell sein könnte, dass er den hund nicht halten kann?
Zitatjetzt kommt es aufs jeweilige Bundesland an. Aber bei uns ist der Rotti ein Anlagehund und darf nur von jemanden ausgeführt werden, der zu einen den Sachkundenachweis hat und der auch berechtigt ist den Rotti zu führen.
in niedersachsen gibt es keine rasselisten.
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Zitat
Das wenn ich der Meinung bin, ein HundeHALTER ist nicht in der Lage seinen Hund zu halten, dann kann ich dieses beim Ordnungsamt melden. Denn der Halter muß dazu in der Lage sein.
Suchst du vorher denn auch das Gespräch mit dem jeweiligen HH???
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das ist doch in diesem fall nur eine vermutung der tratscher. meldest du jeden, bei dem es eventuell sein könnte, dass er den hund nicht halten kann?
Nee ich glaube, das hat die TS selbst gesehen. Aber ich kann mich auch irren.
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Zitat
Das wenn ich der Meinung bin, ein HundeHALTER ist nicht in der Lage seinen Hund zu halten, dann kann ich dieses beim Ordnungsamt melden. Denn der Halter muß dazu in der Lage sein.
dann hoffe ich mal, dass dich jemand beim oa anscheißt, wenn dein hund mal nicht auf rufen zu dir zurück kommt.
gruß marion
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- Vor einem Moment
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