Soka - Besondere Interesse nachweisen?
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Mal rein interessehalber. Wenn ich mich für einen sogenannten "Kampfhund" interessieren würde (sitzen ja genug in den TH), kommen da ja besondere Auflagen auf einen zu.
Ich wohne ja in Hessen, da heißt es:§ 14 Erteilung der Erlaubnis
(1) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 darf nur erteilt werden, wenn
die antragstellende Person ein besonderes Interesse zur Haltung des gefährlichen Hundes nachweist,
Wie soll man denn ein besonderes Interesse nachweisen? Viele holen sich die Soka's rein aus Sympathie, liebe zur Rasse oder einfach weil der Funke übergesprungen ist zu einem Hund, der eben ein "Kampfhund" ist. Reicht das als "Interesse"?
Würde mich jetzt mal interessieren wie genau sowas abläuft.
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Schließ mich der Frage mal an, den das hab ich mich auch schonmal gefragt und irgendwann soll ja mal einer einziehen
lg
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Keiner ne Idee??
Lg
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huhu,
alsooooo, in hessen ist es relativ "entspannt", wenn man sich einen listenhund anschaffen will. in manchen bundesländern geht es nur, wenn man einen hund aus dem tierheim aufnimmt. in hessen darf man auch von privat einen listenhund aufnehmen... aber da in den tierheimen ja etliche nasen sitzen, die gerne einen warmen sofaplatz hätten, dürfte die auswahl nicht gerade gering sein.
die vermittlung aus einem tierheim an private halter dient der entlastung des tierheims und liegt daher im besonderen öffentlichen interesse...
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Ah okay, so ist das gemeint. dachte man müsste jetzt irgendwie was besonderes wollen mit dem Hund.
Danke.
Lg
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Zitat
Viele holen sich die Soka's rein aus Sympathie, liebe zur Rasse oder einfach weil der Funke übergesprungen ist zu einem Hund, der eben ein "Kampfhund" ist. Reicht das als "Interesse"?
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Als ich in Bayern vor 6 Jahren einer Haltungserlaubnis fuer meinen Pitbull beantragte erklaerte ich mein "Interesse" das mein Mann als Soldat nach Bayern versetzt wurde (es eben kein freiwilliger Umzug war) und der Hund schon in unserem Besitz war.
Zumindest in Bayern haette reines Interesse an der Rasse nicht ausgereicht um eine Haltungserlaubnis zu erlangen.
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Es reicht das örtliche Tierheim zu entlasten als öffentliches Intresse.
Denn die Tierheime werden bei Anlagenhunden sehr oft mit Steuergeldern unterstützt. Wenn es sich um eine Sicherstellung handelt bezahlt der Staat sogar die komplette Unterbringung.
Es liegt also im öffentlichen Intresse das der Hund nicht mehr auf Kosten des Steuerzahlers lebt. -
Zitat
Es reicht das örtliche Tierheim zu entlasten als öffentliches Intresse.
Denn die Tierheime werden bei Anlagenhunden sehr oft mit Steuergeldern unterstützt. Wenn es sich um eine Sicherstellung handelt bezahlt der Staat sogar die komplette Unterbringung.
Es liegt also im öffentlichen Intresse das der Hund nicht mehr auf Kosten des Steuerzahlers lebt.Interessant! Danke!
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Im Prinzip gibt es in allen Bundesländern, die diesen Passus in ihren Verordnungen oder Gesetzen haben nur 3 Möglichkeiten:
-Man übernimmt einen Hund aus dem TH oder man erspart durch die Übernahme einen TH-Aufenthalt (das dann aber vorher mit der zuständigen Behörde klären), dann besteht ein berechtigtes Interesse und zwar das der Allgemeinheit, weil so eben keine Kosten aus Steuergeldern bezahlt werden müssen.
-Man ist eine anerkannte Forschungseinrichtung und braucht genau diese Rasse für wissenschaftliche Zwecke.
-In vielen Bundesländern klappt auch ein Zuzug mit Soka, wenn der vorher im alten Bundesland angemeldet war und offiziell gehalten werden durfte oder es dort keine Liste gab. Bayern stellt sich da allerdings an. Da ist es dann eben ein berechtigtes, persönliches Interesse.LG
das Schnauzermädel
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