• Hallo an alle
    Ich suche nachdem nun unsere kleine Labrador-Mix-Maus eingezogen ist und wir den Garten gerade zum leinenfreien Bereich umbauen, d.h. gerade ein Gartentor kaufen :smile: einen tollen Spruch für ein Hundewarnschild.
    Habt ihr auch Schilder am Zaun?
    Im Net hab ich bis jetzt nur die alten Sprüche wie Hier wache ich und so gefunden... hätte gern was nettes vielleicht lustiges...
    Freu mich auf eure Ideen!

  • ich hab bei nachbarn mal eins gesehen, das hatte ne strichliste. standen alle "opfer" drauf, das fand ich ganz witzig. ich weiß ja nicht, ob du sowas schon gefunden hast.

    ich glaub zu witzig würd ich nicht machen, womöglich nehmen die leute es nicht ernst....

  • Bei uns steht "Vorsicht, bissiger Hund".

    Ganz lustig find ich das von unserem Nachbarn: "Den ersten beißen die Hunde" - "den letzten auch"

    Nur als Tipp: Trotz des Schild bist du nicht vor Haftung gefeit. heißt, wenn trotz des Schilds jmd. bei dir auf's Grundstück kommt und gebissen wird bist du Schuld.

  • Wir haben ein selbstgemachtes Schild mit Foto und dem Spruch "Vorsicht! Äußerst aufmerksame Empfangsdame! (Rund um die Uhr im Einsatz)"

    Ist allerdings veraltet, da wir ja schon länger 2 "Empfangsdamen" haben... muss mal ein neues machen... :ops:

  • Hallo,

    mir hat eine Rechtsanwältin (spezialisiert auf Tierrecht) gesagt, dass man auf jeden Fall ein Schild an einen Garten machen muss. JEDER, egal ob Gast, Einbrecher oder Verirrter muss vor Eintritt erkennen können, dass ein freilaufender Hund im Garten ist.

    Beispiel
    Einbrecher betritt euren Garten. Dann wird er wegen Raub oder Hausfriedensbruch, etc verklagt. Falls dein Hund den Einbrecher beißt oder so kannst du als Halterin auch verklagt werden, wenn es nicht sichtbar außen steht...

    Klingt doof, ist aber deutsches Recht :headbash:

    Liebe Grüße,
    Judith

  • Zitat

    Hallo,

    mir hat eine Rechtsanwältin (spezialisiert auf Tierrecht) gesagt, dass man auf jeden Fall ein Schild an einen Garten machen muss. JEDER, egal ob Gast, Einbrecher oder Verirrter muss vor Eintritt erkennen können, dass ein freilaufender Hund im Garten ist.

    Beispiel
    Einbrecher betritt euren Garten. Dann wird er wegen Raub oder Hausfriedensbruch, etc verklagt. Falls dein Hund den Einbrecher beißt oder so kannst du als Halterin auch verklagt werden, wenn es nicht sichtbar außen steht...

    Klingt doof, ist aber deutsches Recht :headbash:

    Liebe Grüße,
    Judith

    Wenn der Hund beißt, bist du immer dran - selbst wenn du dem Einbrecher das Schild vor die Augen tackerst.

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