Impfung nachtragen oder nachimpfen?
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Hallo!
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Eine Freundin fragte mich eben, was sie machen könne. Sie hat für ihre Hündin nur einen normalen Impfpass, keinen EU-Heimtierausweis (und wusste bis vor kurzem auch nicht, dass es den gibt/dass man den braucht). Im Juni ist die Hündin komplett durchgeimpft worden und die Impfungen sind halt in den Impfpass eingetragen worden. Nun hat sich kurzfristig ergeben, dass die beiden ins Ausland wollen und sie den blauen Heimtierausweis benötigt.
Also hat sie beim TA, der geimpft hat, angerufen und nachgefragt, dieser meinte aber, er könne die bereits erfolgten Impfungen nicht in den blauen Ausweis nachtragen, wenn sie mit dem Hund nun wegwolle, müsse nochmal neu geimpft werden.Sie will der Hündin aber nicht eine erneute Impfung zumuten, im Abstand von gerade mal 6 Wochen.
Ist es wirklich so, dass der TA die Impfung nicht nachtragen muss, sondern darauf bestehen kann, dass neu geimpft wird und die neuen Impfungen in den blauen Ausweis eingetragen werden?
Wisst ihr Genaueres?
LG, Henrike
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Hallo,
bei uns wurden sämtliche Impfungen in den EU-Pass übertragen.
Gruß
Leo -
Das darf doch nicht wahr sein, daß der nochmal neu impfen will
das ist ja lebensgefährlich.
Ich würde auch darauf bestehen, daß das umgeschrieben wird.
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Das ist totaler Quatsch! Natürlich kann/muß der Tierarzt, der geimpft hat, die Impfungen umtragen.
Nochmal impfen ist Geldschneiderei und völlig unsinnig. Das einzige was er berechnen kann ist der EU-Pass und ne Bescheinigung.
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Also wenn mein TA nachimpfen sagen würde, würde ich Auf Wiedersehen sagen! :ua_nada:
Mein Hund wurde damals im ausländischen TH grundimmunisiert und das wurde auf einer einfachen Karte vermerkt, mit Aufkleber, Datum und Stempel des damaligen TA. Erst bei der Ausreise bekam mein Hund einen Ausweis und diese alte Karte steckt ganz hinten im Pass und wurde von der ersten (deutschen) TA anstandlos zur Kenntnis genommen und die folgende Impfung wurde dann im Pass eingetragen. Es gab auch bei anderen TAs noch keine Probleme damit.LG
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Dankeschön euch!!!
Das bestätigt mir zumindest schonmal, dass es möglich ist, Impfungen umzuschreiben. Dann kann ich das so an sie weiterleiten und wir werden für sie einen TA suchen, der in der Lage ist, das nachzutragen, statt neu impfen zu wollen.
LG, Henrike
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Das Hauptproblem wird sein, dass Eintragungen in den EU Heimtierausweis theoretisch nur nach Kontrolle der Chipnummer des Hundes erfolgen dürfen.
Den Chip hat er ja beim Impfen für den normalen Impfpass sicher nicht kontrolliert, also kann er sich querstellen, nach dem Motto- ich kann ja nicht sicher sein, dass es der gleiche Hund ist....ärgerlich ist es natürlich schon und ein Nachimpfen für den Hund auch unnötig :irre3:
Viel Glück, dass es noch irgendwie klappt
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Ich sehe das Problem eher darin, dass ein anderer TA eigentlich nicht die Impfungen eintragen/unterschreiben darf die er nicht gemacht hat.
Meines Wissens nach (bin seit 11 Jahren TAH) muss der TA der geimpft hat den Pass umschreiben, wenn du es verlangst.
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Was ist mit Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind?
Bei Tieren, die schon gekennzeichnet und/oder geimpft sind, kann der Tierarzt/die
Tierärztin die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen EU-Pass
übertragen. Er/sie prüft vorher die Kennzeichnung und die Gültigkeit der
Tollwutimpfung – gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die
Impfung aufgefrischt werden.Quelle:
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Fragt doch mal bei der Tierärztekammer nach. Die haben mir auch schon mal geholfen, als ich dachte mein TA würde zuviel abrechnen.
Mir wurde damals der Impfausweis umgeschrieben. Hat ca. 11,-€ für Bescheinigung und blauer Ausweis gekostet.
Die Chargennummer wurden handschriftlich übertragen, der Hund war ohnehin tätowiert (damals noch gültig). -
- Vor einem Moment
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