Mir wird ein dritter Hund unterstellt :(

  • Schriftlich (auch per Fax und ggf. Boten) Einspruch einlegen gegen die Zahlungsaufforderung des OA.


    Edit:


    Ach es geht ja vorab nur um eine Anmeldung und keine Z-Aufforderung :roll:


    Dann eben gegen die Forderung der Anmeldung Widerspruch einlegen, ebenso schriftlich.

  • Das ist ja mal ne Geschichte ... :???: ... wow ... erstmal lass dich :streichel: ... in D muss man schon echt manche Dinge über sich ergehen lassen!


    Ich würde an deiner Stelle aber keine Eidesstattliche Erklärung abgebe, sollte da irgendwer doch irgendwie etwas anderes beweisen können (frag mich nicht wie, aber man weiß nie), dann bist du dran ... wegen ... :???: ... Urkundenfälschung ? ? ? ich weiß es nicht ... jedenfalls hab ich das so an der Uni gelernt (hab nur 2 Rechtscheine gemacht!).


    Ich würde denen schreiben, dass du zwei Hunde besitzt, eine von deiner Versicherung beglaubigte Kopie deines verischerungsscheines von der Haftpflicht für deine beiden Hunde dazulegen und dann erstmal abwarten!


    Ganz ehrlich, wenn die dennoch Zhalungen verlangen, würde ich es drauf anlegen ... sowas würde ich mir nicht gefallen lassen!


    :zensur: LG, Henni!


    Edit: du bist nicht in der Beweispflicht!

  • Zitat

    Ich würde an deiner Stelle aber keine Eidesstattliche Erklärung abgebe, sollte da irgendwer doch irgendwie etwas anderes beweisen können (frag mich nicht wie, aber man weiß nie), dann bist du dran ... wegen ... :???: ... Urkundenfälschung ? ? ? ich weiß es nicht ... jedenfalls hab ich das so an der Uni gelernt (hab nur 2 Rechtscheine gemacht!).


    Wäre dann doch eher ein 'dran sein' wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt :???:


    Aber du hast schon Recht aussiemausi, eine EV abgeben will wohl überlegt sein.


    Ich würde dem OA nichts grundlos beweisen :roll:

  • Zitat

    Wäre dann doch eher ein 'dran sein' wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt :???:


    Aber du hast schon Recht aussiemausi, eine EV abgeben will wohl überlegt sein.


    Ich würde dem OA nichts grundlos beweisen :roll:


    Ich sag ja, ich hab keine Ahnung, wegen was man dann dran ist ... nur dass es da kaum ein Entkommen gibt ... :D ... Danke für deine Hilfe!


    LG

  • soweit ich weiß ist es in deutschland so, dass man dir nachweisen muss, dass du im unrecht bist (studiere jura). in einem prozess muss einem angeklagten auch nachgewiesen werden, dass er die tat begangen hat. das heißt, klappt das nicht, gibt es auch keine strafe.
    demnach würde ich an deiner stelle einspruch einlegen, dem vorwurf widersprechen. wenn die keine nachweise vorlegen können, dass du einen dritten hund hast, musst du auch nicht zahlen.

  • Wie gesagt, es kann sich verwaltungstechnisch nur um eine Anhörung handeln...Sachverhalt schildern und gut. Widerspruch legt man nur gegen einen Verwaltungsakt ein.

  • Normalerweise kommen die aber nur auf die Idee, wenn denen jemand sagt, daß Du drei Hunde besitzen würdest.


    Wir haben hier glücklicherweise ein recht kleines OA mit nur vier Beamten. Glücklicherweise, weil wir einen "netten" Nachbarn haben, der bereits viermal dem OA mitgeteilt hatte, daß mein Freund und seine Ex-Frau unangemeldete Hunde hätten. Jedesmal kam ein Schreiben, daß sie erfahren hätten, daß zwei unangemeldete Hunde rumlaufen würden. Also hat mein Freund jedes Mal da angerufen, die Steuernummern etc. der Hunde genannt und versichert, daß die Hunde angemeldet wären.
    Beim vierten Beamten stellte sich dann heraus, daß alle anderen bereits einen Vermerk im Computer hatten und nachdem dann alle Beamten durch waren, kam auch keine Post mehr.
    Als wir jetzt unseren Hund angemeldet haben, sind wir persönlich zum OA gefahren und haben uns erkundigt, was wir alles anmelden müssen und die bisherigen Erfahrungen mit dem Nachbarn geschildert.


    Also, was ich eigentlich damit sagen wollte: normalerweise kommen die nur auf die Idee, wenn ihnen jemand "steckt", daß Du mehr als zwei Hunde hast. Ich würde vermutlich nochmal hinfahren oder anrufen und fragen, wie sie auf die Idee kommen, daß Du drei Hunde hättest und ansonsten schriftlich mitteilen, daß bei Dir nur zwei Hunde leben.


    Wie die dann reagieren, kann ich nicht sagen, aber notfalls würde ich es auf eine Klage oder ähnliches ankommen lassen, ich kann mir nämlich auch nur vorstellen, daß sie Dir beweisen müssen, daß es drei Hunde gibt. Hast Du denn vielleicht auch "nette" Nachbarn oder Bekannte, die da Stunk machen wollen?

  • Also ich würde das Ordnungsamt zunächst einmal fragen, woher sie denn Ihre "Weisheit" haben.
    Die müssen dazu ja auch Argumente vorbringen können. Mach ihnen klar, dass dir diese Vorgehnsweise merkwürdig erscheint, du möchtest gern mehr von ihnen wissen als einfach eine Zahlungsaufforderung hinzunehmen.


    Viel Glück!!!!!

  • Also ich sehe das so unangemeldeter Hund = Steuerunterschlagung = Straftat
    und wenn mich nicht alles täuscht muss eine Straftat einem erst mal Bewiesen werden. Wie soll man denn seine NICHTschuld beweisen?????



    EDIT: Einfach Widerspruch einlegen, bzw. einfach schreiben hier lebt kein Dritthund. Dann Ist das Ordnungsamt wieder im Zugzwang.....

  • :smile:
    Ich würde mich gar nicht darüber aufregen. wenn ich nur zwei Hunde habe , dann sind es nur zwei. Wer was anderes behauptet, soll das bitte auch beweisen.
    Da könnte das OA oder wer auch immer, von jedem Zahlungen verlangen, die keinen Hund haben.In dem Sinne: Höö sie haben einen Hund -- bitte bezahlen.
    Und wenn ich dann nicht beweisen kann , daß ich keinen hab , dann zahl ich,was? Nee das geht ,glaub ich, nicht so einfach.
    Du hast gesagt ,du hast nur zwei, zahlst nur zwei, und damit muß das OA
    Dir beweisen , daß da ein dritter ist.
    :D Und sollte doch jemand auf Kontrolle kommen, dann setzt du einen Stoffhund ,den dritten eben,in den Flur. :lol: :lol:
    Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Immer schön freundlich bleiben und Nein sagen lernen.
    Viel Glück.

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