Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
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http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Hallo,
im obigen Link findet man das niedersächsische Hundegesetz NHundG, welches seit 2003 gilt.
Dort findet sich u.a. §10, welcher besagt, daß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und aufrecht erhalten werden muß.
Dachte bisher immer, die sei nicht Pflicht.
Tangiert mich eigentlich nicht, weil ich ja eine hab. Aber wer kommt denn hier aus Niedersachsen und kennt dieses Gesetz oder wurde evtl. mal überprüft diesbezüglich? Man schafft es ja nicht mal, alle Hundehalter dahingehend zu überprüfen, ob sie überhaupt steuerlich gemeldet sind. So ein Gesetz macht doch nur Sinn, wenn es auch durchgesetzt wird...!
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Gilt der § 10 nicht für sogenannte Listenhunde?
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ich komme ja auch aus NDS, hab davon aber noch nichts gehört
ist sowas nicht Gemeinden-abhängig ?meine beiden sind zwar versichert, aber wir wurden auch noch nie überprüft.
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Ich lese daraus, dass das für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes gilt, nicht für "Otto-Normalhund"
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Zitat
Ich lese daraus, dass das für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes gilt, nicht für "Otto-Normalhund"
Hallo,
den Gedanken hatte ich auch, aber ICH kann das nirgends rauslesen. Dann stünde es ja als Absatz unter dem entsprechenden Paragraphen. Für mich hat der §10 eine allgemeine Gültigkeit, oder bin ich zu blöd, ein Gesetz zu lesen und zu verstehen...!?
Das ganze Gesetz ist ALLGEMEIN, außer die §en zu den gefährlichen Hunden. Und an das Gesetz müssen sich doch auch die Landkreise halten, oder? Die können doch nicht ihr eigenes über das niedersächsische stellen.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
Aber wer kommt denn hier aus Niedersachsen und kennt dieses Gesetz oder wurde evtl. mal überprüft diesbezüglich?*fingerheb* ich
gruß marion
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Hallo,
Du wurdest überprüft?
Ist der Rotti eigentlich ein Listenhund in NDS...?
rotti-frauchen, klär mich auf, bitte. Wirfst mir ja grade nur Bröckchen hin...
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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hallo betty,
in niedersachsen gibt es keine listen mehr. je nach gemeinde kann es sein, dass man für bestimmte rassen keine haltergenehmigung bekommt, oder auch einen erhöhten steuersatz zahlen muß.
ich glaube nicht, dass die haftpflicht schon für alle pflicht ist. aber im gespräch war es mal.
wir mußten das alles im jahre 2000 vorweisen. das vet.-amt kam zu besuch und hat alle papiere geprüft.
auf der straße mußten wir nur die sachkunde und den wesenstest vorweisen. dazu natürlich den perso.
gruß marion
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Hallo,
ja, ich weiß, daß wir keine Rasselisten haben...war blöd ausgedrückt, weil es vorher drum ging, ob das mit der Haftpflicht nur für Listenhunde gelte.
Gibt halt auch Paragraphen für "gefährliche Hunde". Da zählen aber ja keine Rassen in dem Sinne dazu. Ich find das alles sehr schwammig formuliert, ehrlich gesagt.
rotti-frauchen, hast Du den Wesenstest freiwillig gemacht? Weil Auflagen gibt es ja pauschal keine in Niedersachsen. Oder bin ich jetzt zuuuu neugierig, wenn ich da nachhake?
Interessiert mich halt, weil der Rotti, so toll ich diese Hunde auch finde, eben ins Bild der "gefährlichen Hunde" paßt.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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Zitat
rotti-frauchen, hast Du den Wesenstest freiwillig gemacht?ja, den test haben wir gezwungermaßen
freiwillig gemacht, denn ich wollte meinen hunden den leinen- und maulkorbzwang ersparen und uns die erhöhte steuer für zwei hunde.
mit bestandenem test hatte man mit einem kat2 hund die normale steuer, und keinen leinen- und mailkorbzwang.
jeder, der mit einem unserer hunde auf die straße wollte, mußte den wesenstest mit dem jeweiligen hund gemacht haben. die sachkunde natürlich nur einmal. die dazugehörigen papiere mußten immer mitgeführt werden. und der hund mußte eine rote marke tragen. diese sollte dann außenstehenden die ungefährlichkeit des hundes anzeigen. lol
als gefährlich kann heute jeder hund eingestuft werden, falls mal etwas vorfällt.
du kannst ruhig fragen. ist ok.
gruß marion
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