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Wenn ich einen Hund hätte, der die Impfung nicht vertragen hat, würde ich wahrscheinlich erst mal abwarten, und den Hund später impfen lassen. Vorher Titer machen (mit frühestens 16 Wochen).
Wenn SP-Titer vorhanden, von der Impfe Abstand nehmen.
Ich würde generell nicht im Zahnwechsel impfen, auch SHP nicht.
Meine Meinung obwohl da wahrscheinlich viele "jaulen". Es gibt von Nobivac übrigens auch SP. Wird dieser Imfpstoff ab 12 Wochen gegeben, kann der TA auch 3 Jahre eintragen.
LG Sabine
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Ersteinmal vielen Dank , für die schnelle Antworten.
Ich habe gerade angerufen und mehr als eine viertel Stunde mit dem TA gesprochen.Das war in sehr gutes Gespräch.
Ja, er hat meinen Impfstoff und er impft auch getrennt.
Den Zwingerhusten(Pi) und Leptospirose(L) will ich ganz weglassen!Nun muss mich noch damit auseinander setzen ob unbedingt 4 Impfungen in der 8.,12.,16. Woche und 15. Monat notwendig sind um die Grundimmunität zu erreichen.
Ich denke 8. und 12. Woche sind ausreichend (oder vielleicht noch SP in der 16. Woche?)................Gruß, Uli
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Überleg doch mal vor der Impfung in der 16. Woche eine Titerüberprüfung machen zu lassen. Hat die Impfung angeschlagen- musst du nicht noch einmal impfen lassen.
Wenn du dazu mehr wissen möchtest- such doch mal nach "maternale Antikörper".
Ich find es toll, dass du dir so einen Kopf um die Impfungen machst.
Dein wuff wird es dir dankenLG skydep
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Wenn der Hund noch nicht geimpft ist, dann kannst du auch bestimmen lassen, wann die maternalen Antikörper einer Impfung nicht mehr im Wege stehen und kann dann einmalig impfen.
LG
das Schnauzermädel -
Das einmalige Tollwut Impfen bekommt man aber nicht eingetragen.
Man muß erst mal einen TA finden der nach der ersten Impfung beim Welpe 3 Jahre einträgt.
Die TÄ tragen nach der ersten Impfung nur 4 Wochen ein!
Wir fahren aber regelmäßig nach Holland.
Da brauchen wir den Eintrag im Impfausweis.Gruß, Uli
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Gegen TW würde ich erst viel später impfen, wenn das Immunsystem entwickelt ist. Aber auch hier kann der Tierarzt ab der 12 Woche einmalig impfen und 3 Jahre eintragen. Für einen Auslandsaufenthalt würde ich meinen Hund vorher nicht mit TW impfen, sondern den Hund zuhaus lassen oder woanders hin fahren.
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdf
LG Sabine
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hey ich wusste gar nicht das man den auch nur alle 3 jahre impfen braucht und welche schäden das impfen haben kann
hab mich bisher auf den TA verlassen :/DANKE das ihr mir die augen geöffnet habt
1 frage hätt ich allerdings noch ihr schreibt immer das der TA die impfung für 3 jahre gültig einschreiben muss
ist das nur so bei dem EU-Impfpass ?
denn bei Taylis heimtier impfass für D steht nichts davon wie lange die impfung gilt -
@ Sabine
Ich hatte mich falschausgedrückt:
Wir haben jetzt keinen Urlaub geplant!Wir fahren nur mit Hund in Urlaub oder gar nicht!!
Meistens fahren wir nach Holland, deshalb benötigen wir einen gültigen Eintrag im Impfausweis. Denn Maßgeblich ist immer der Eintrag im Impfausweis, egal wie lange Impfschutz besteht.
Ich bin immer noch auf der Suche nach einem TA der das nach einer einmaligen Impfung macht. Vielleicht kennst du ja einen im Raum Köln.
Ich telefonier schon seit Tagen und habe immer noch keinen gefunden.Gruß, Uli
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Probiers mal hier:
Dr. Gero Wunderlich
oder da:
http://www.tierarzt-von-ammon.de/
Bitte vorher anrufen und VORHER fragen. TW so spät wie möglich!
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Zitat
Vielleicht kennst du ja einen im Raum Köln.
Ich telefonier schon seit Tagen und habe immer noch keinen gefunden.Frag doch mal da:
Dr. Lorenz
50266 Frechen Bachemoder
Dr. Wunderlich
Dürener Str. 294
50935 Köln -
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