IMPFEN nirgends wird mehr gelogen

  • Herr und Frau Dr. Lorenz waren meine TÄ.
    Dort sind wir seit über 10 Jahren hingegangen.
    Leider seit diesem Jahr in Rente........... :( :


    Die Nachfolgerin wollte nicht glauben das unsere Ayla eine Impfreaktion hat, Sie hat nach Flöhen gesucht....................


    Gruß Uli

  • Zitat

    Die Nachfolgerin wollte nicht glauben das unsere Ayla eine Impfreaktion hat, Sie hat nach Flöhen gesucht....................


    Sei froh, dass die Deinen Hund nicht gestanzt hat und einer Antibiotikakur unterzogen hat. Das ist ja leider Usus.


    Den Impfschaden bitte beim Pei melden!!!



    LG Sabine

  • Da 4 von 8 Welpen betroffen waren hat jemand der Welpen Besitzer eine Mail an Intervet geschrieben. Die Welpen wurden allerdings in der 8. Woche geimpft, das steht so in den Zuchtbedingungen lt. Labradorclub (LCD).


    Die Impfstoffe Nobivac SPPPi + Lepto sind allerdings erst ab der 9. Woche zugelassen.........Man könnte sich an den TA wenden der geimpft hat aber es ist ja Gott sei Dank "nichts" passiert. Die Kleinen sind wieder Topfit.


    Gruß, Uli

  • Zitat

    Da 4 von 8 Welpen betroffen waren hat jemand der Welpen Besitzer eine Mail an Intervet geschrieben.


    Menschenskinders, das ist der Hersteller...Das reicht nicht. Impfschäden sollten alle dem PEI gemeldet werden, sonst wird das unter den Teppisch gekehrt. Es werden immer wieder Statistiken kursieren, die FALSCH sind, wenn keiner sowas meldet.


    Der impfende Tierarzt sollte sich auf Druck des Züchters hier mal ranmachen:


    http://vetweb.pei.de/ta/index_…6cd4d0225ba986c4b7339927c


    Problematisch in solchen Impfstoffen ist die Lepto-Komponente. Als Ganzkeim-Bakterizin sind diese Impfstoffe als nebenwirkungsträchtig bekannt.


    Leute, sorgt dafür, dass solche Dinge ordnungsgemäß gemeldet werden damit die Statistiken endlich mal stimmen!


    Und dass nichts passiert ist, kann man heute noch nicht sagen. Viele Nachwirkungen von Impfungen kommen mE erst viel später zum Tragen, wenn zB wieder nachgeimpft wird.


    Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass ausgerechnet diese Kombi vom Zuchtverein gefordert wird. Hier sollte der Züchter mal Überdenken, ob er nicht den Einsatz eines Impfstoffes fordert, mit weniger Komponenten wie Nobivac SP.



    LG Sabine

  • Zitat

    Da 4 von 8 Welpen betroffen waren hat jemand der Welpen Besitzer eine Mail an Intervet geschrieben. Die Welpen wurden allerdings in der 8. Woche geimpft, das steht so in den Zuchtbedingungen lt. Labradorclub (LCD).


    Die Impfstoffe Nobivac SPPPi + Lepto sind allerdings erst ab der 9. Woche zugelassen.........Man könnte sich an den TA wenden der geimpft hat aber es ist ja Gott sei Dank "nichts" passiert. Die Kleinen sind wieder Topfit.


    Gruß, Uli


    Hey Uli, Euer Welpi ist ja der Hammer. Dieser Dackelblick - zu cool!! Ihr müsst UNBEDINGT einen FOTOTHREAD von ihm/ihr machen und mir das mitteilen. Eine Knutschkugel - ich habe mich sofort verliebt :herzen1:


    Sorry für OT!!!

  • Zitat

    Beruht jetzt nur auf Hörensagen, also unbedingt anrufen und erkundigen:
    http://www.tierarzt-wagemann.de/


    Toi toi toi,
    Kay


    Hallo Kay


    Mit Ihm kann man zwar gut diskutieren, lässt sich sich aber nicht von seinem Impfschema abbringen. (8.,12.,16. Woche + 15 Monate das volle Programm :( : )


    Ich habe jetzt einen TA gefunden. Melde mich aber erst mit seinem Namen wenn unsere Ayla geimpft ist, so wie ich das möchte. (PN ist möglich) Vor allem das der 3 jährigen Schutz nach einmaliger Impfung eingetragen wird.


    Gruß, Uli

  • Ich habe heute den Impftiter von meiner 15 monatigen Hündin bekommen. Sie wurde mit 7 Wochen gegen SHP geimpft und dann nicht mehr. Titer gegen SP vorhanden, alles prima...


    So viel zum Impfen nach bekanntem Impfschema...


    LG Sabine

  • Hallo ihr Lieben


    hab nicht alle 10 seiten jetz gelesen,
    aber eine Frage trotzdem:


    WENN ein Hund von einem tollwütigen Fuchs gebissen würde, und ich kann keinen gültigen Tollwut-Impfe-Nachweis bringen, weil ich nur alle 2 Jahre auffrischen möchte. wäre das dann einen Grund für den TA, meinen Hund gar einschläfern zu lassen? Sowas erzählte mir unser zuständiger Förster..


    LG

  • Ich würde es so sehen:


    Wenn kein gültige Impfung nachweisbar (lt Impfausweis) ist kann dies unter Umständen passieren.


    Aber : viele Tollwutimpfungen sind (lt Beipackzettel) für drei Jahre zugelassen, so dass su auch einen Dreijahreseintrag in deinen Impfausweis bekommst, so dass du dann eine gültige Impfung nachweisen kannst. Dann kann dein Hund nicht eingeschläfert werden, sondern bei akuten Verdachtsmomenten wird er unter Quarantäne gestellt.


    Was zählt ist der Impfausweis und die Eintragungen darin.


    VG skydep

  • Richtig.
    Und wenn Dein TA nur 1 Jahr einträgt obwohl der Impfstoff für 3 Jahre zugelassen ist,habt ihr ein Problem.


    Auszüge aus der Tollwutverordnung


    § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht
    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
    (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.


    Ich weiß Beamtendeutsch :???:


    Gruß, Uli


    http://bundesrecht.juris.de/to…JNR011680991BJNG000601308

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