
-
-
Ich hatte in einem Forum einen Beitrag von Mo Peichl gefunden mit dem Hinweis zu einem Beipackzettel von Nobivac T: "dass schon nach einer Impfung ein Eintrag für drei Jahre gemacht werden kann, wenn der Hund zum Zeitpunkt dieser ersten TW Impfung mindestens 12 Wochen war".....
Ok, wir können natürlich "des lieben Friedens willen
" den Abreisetermin auf den >21 Tag nach TW Impfung mit 3 Monaten verlegen.
Aber irgendwie richtig ist das ja eindeutig wohl auch nicht formuliert.....Der TA muss sich doch -eigentlich- nach dem Beipackzettel für die Impfbestimmung richten: also 12 Wochen muss der Welpe sein dann muss ein Eintrag für 3 Jahre erfolgen.
Das wir ins Ausland wollen, wäre dann, streng genommen, unser Risiko und hat nichts mit dem Impfmindesalter (12 Wochen) zu tun.
Sehe ich das richtig? -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Buchtipppppp .
Monika Peichl
Haustiere impfen mit VerstandDie Meinung von Prof. Ronald Schultz zum Thema Hunde ist sehr interessant
-
Zitat
Buchtipppppp .
Monika Peichl
Haustiere impfen mit VerstandDie Meinung von Prof. Ronald Schultz zum Thema Hunde ist sehr interessant
und die wäre?
ich will mir dich deswegen nicht extra das Buch kaufen
-
Liebe Maanu , ich kann leider nicht das Buch wiedergeben - in vielen Studien wird durch Titerwerte die Langzeitwirkung der Impfungen nachgewiesen und die Unsinnigkeit und vor allem Gefährlichkeit von Combiimpfungen belegt -. vielleicht solltest Du es doch mal kaufen
das Fazit von Prof.R.Schultz ist grob umschrieben - Grundimmunisierung ist wichtig und reicht ein Leben lang
-
Zitat
Der TA muss sich doch -eigentlich- nach dem Beipackzettel für die Impfbestimmung richten: also 12 Wochen muss der Welpe sein dann muss ein Eintrag für 3 Jahre erfolgen.
Sehe ich auch so. Und ganz ehrlich, kein Zöllner, noch nicht mal auf dem Flughafen, hat mich je nach dem Impfpass meiner Hunde gefragt. Es rechnet doch sowieso keiner nach. Und wenn der TA es nach dem Beipack einträgt isses doch auch gut.
LG Sabine
-
-
Das Buch habe ich mir letzte Woche geholt. Leider gibt es nur ca. 46 Seiten für Hunde, der Rest ist für andere Haustiere.
Das alte Buch Hunde impfen mit Verstand war nur (wie der Titel schon sagt
) für Hunde und soll (lt. Vorwort im jetzigen Buch) viele wissenschaftl. Ausführungen gehabt haben. Laut einer Freundin ist es schon seit längerem vergriffen.
Das hat mich dann auch bestärkt, erst mal nur die Grundimmunisierung machen zu lassen, nach der 2. Impfung dann evtl. eine Titerbestimmung.
Und dadurch konnte ich der TAH heute "contra" geben, also sie meinte, die TW Impfung würde nur für 1 Jahr eingetragen, dann müsse TW noch mal geimpft werden und dann käme der 3 Jahreseintrag.
Zum Schluss bekam ich dann die Bestätigung (s.o.)Nur dieser dämliche Impfzeitpunkt stört mich jetzt noch.
Hat vielleicht eine/r von euch einen Beipackzettel von diesem Intervet Nobivac T zur Hand und kann mal den genauen Wortlaut (betr. Impfzeitpunkt) hier reinsetzen?
Laut der TAH soll Intervet Einreisebestimmungen für EULänder angegeben haben und darin steht auch 3 Monate.... usw. -
Zitat
“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
(....)3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.(Stand: Februar 2007)
http://www.haustierimpfung.de/index2.htm
Laut TW Verordnung muss der Hund tatsächlich 3 Monate alt sein.
Laut Herstellerangabe im Beipackzettel sollte der Hund 12 Wochen alt sein...
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdfIch denke, das ist Definitionssache. Besser formuliert wäre das mit der Angabe von Tagen. Aber ich denke, wenn sich ein TA auf den Standpunkt stellt, 12 Wochen = 3 Monate wäre das rechtlich zu argumentieren. Ist allerdings nur eine persönliche Einschätzung von mir.
LG Sabine
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
-
Zitat
Laut TW Verordnung muss der Hund tatsächlich 3 Monate alt sein.Laut Herstellerangabe im Beipackzettel sollte der Hund 12 Wochen alt sein...
http://www.pharmazie.com/graphic/A/36/8-20136.pdfIch denke, das ist Definitionssache. Besser formuliert wäre das mit der Angabe von Tagen. Aber ich denke, wenn sich ein TA auf den Standpunkt stellt, 12 Wochen = 3 Monate wäre das rechtlich zu argumentieren. Ist allerdings nur eine persönliche Einschätzung von mir.
LG Sabine
Hallo Sabine,
sorry, wie war das... wer lesen kann ... ist klar im Vorteil... sorry, ich hatte deinen 2. Link nicht geöffnet und gelesen...... du hast ja schon den Beipackzettel eingestellt.
DANKE dafür -
Zitat
....und die Unsinnigkeit und vor allem Gefährlichkeit von Combiimpfungen belegt -. vielleicht solltest Du es doch mal kaufen
das Fazit von Prof.R.Schultz ist grob umschrieben - Grundimmunisierung ist wichtig und reicht ein Leben lang
Wo und wie wird nicht nur Unsinnigkeit, sondern gar Gefährlichkeit von Combiimpfungen belegt?Das einzige Problem, von dem ich weiss ist die Kombi mit Tollwut, da sind oft gewisse Titer niedriger. Die Combi ohne TW gibt so hohe Titer wie Einzelimpfungen. Warum den Hund mit Einzelimpfungen zudröhnen und mehrfach mit den problematischen Hilfsstoffen belasten?
-
Wie schon gesagt , das Buch ist umfangreich und ausführlich - ich kann Dir aber ein Beispiel nennen -
pro zusätzlichem Impfstoff steigt die Gefahr einer Nebenwirkung (von leichter Abgeschlagenheit bis tod) um 24,2 % :|
In der "Deutschen Impfempfehlung" werden Nebenwirkungen garnicht aufgeführt ,da bei uns keine Meldepflicht besteht .
In anderen Ländern besteht eine 72 Stunden Meldepflicht oder sogenannte "freiwillige Meldepflicht" über auftretende Nebenwirkungen nach Impfungen.Wie schon gesagt , ich kann es nur empfehlen , denn in meinem Hundeumfeld sind in den letzten 3 Jahren alleine 5 Hunde an massiven Nebenwirkungen verstorben (vom TA bestätigt - Schulterzucken - kann passieren - kein weiterer Kommentar vom TA)
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!