Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Rechtsfrage nach Hundestreit
-
-
Hamburg = Leinenpflicht ... außer auf dafür ausgewiesenen Flächen. Wie das nun explizit beim Pitbull ist weiß ich nicht.
xblackfox
Ich würde alles an meinem Hund dokumentieren lassen und an mir selber (also die eventuellen Verletzungen), dann würde ich es meiner Versicherung melden, dort gibst du eine Erläuterung was vorgefallen ist und die kümmern sich - auch mit einem entsprechenden Anwalt, wenn nötig - um die Regelung mit der Gegenseite und weisen ungerechtfertigte Ansprüche zurück.Ich würd mich da gar nicht groß mit befassen ... sollen die Versicheurngen sich unterhalten.
-
13. Februar 2010 um 11:59
schau mal hier:
Rechtsfrage nach Hundestreit - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
So wie sich Hund und Halterin verhalten haben, wohl eher nicht. Geh zum TA, lass deinen Hund untersuchen und melde es deiner Versicherung.
-
Zitat
ja klar leinenzwang.
ich weiss aber nicht ob ein wesentest diesen dann aufhebt.
wobei ich bezweifle das sie nen wesenstest hat.völlig egal, ich würde es dem amt melden! wenn sie den hund nicht händeln kann stellt er eine gefahr für alle da und in dem fall kann auch kein wesentest das revidieren, auch sie selbst muss in der lage sein, den hund zu händeln.
-
Da würde ich aber erstmal klar stellen ob dort nicht für alle Hunde Leinenpflicht besteht, sonst geht der Schuss nach hinten los.
-
boah - wie gemein ist sowas denn ?
Da fühlt man sich ja nur noch hilfslos und ohnmächtig.Ich mein es geht nur "90Euro" muss ich bzw. versicherung dies voll zahlen oder wird dann hälfte hälfte gemacht ?
Hab meine haftpflicht noch nichtmal nen monat, zahlt die überhaupt ?
Werd ich dann gleich wieder gekündigt ?Soll ich wirklich wegen 3 cuts am bein zu meinen tierarzt gehen, den muss ich ja dann auch bezahlen. Bin Hartz4 - da überlegt man sich solche schritte 2x bevor man sie unternimmt.
mfg
- Vor einem Moment
- Anzeige
Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
-
Zitat
aber ich versteh da denn sinn nicht.
wenn er meinen hund angreift und meiner in notwehr sich wehrt, wieso muss ich dann zahlen ?Sowas gibts doch bei menschen in der regel auch nicht.

Ich glaub der Sinn dahinter ist, das die Notwehr sonst missbraucht würde.
Man behauptet angegriffen worden zu sein und rastet völlig aus - und muss nicht dafür grade stehen weil es ja Notwehr war.Beim s.g. Tierhalterriskio haftet jeder Halter für die Schäden, die sein Tier verursacht hat - unabhängig davon wie und warum es dazu kam.
Denn das WIE und WARUM kann ja oft garnicht zweifelsfrei geklärt werden.Deshalb muss man als Halter eben alles Mögliche tun, um von vorneherein zu Verhindern das solche Schäden entstehen können.
Haben das - wie in Deinem Fall - Beide Halter nicht getan, sind auch Beide das Risiko eingegangen und müssen jeweils für ihr Tier haften.
Ich finde das eigentlich ziemlich okay so.Schwierig wird es nur in solchen Fällen, wo man selbst mit angeleintem Hund von einem freilaufenden Hund angegriffen wird - in der Rangelei aber nur der freilaufende Schäden davon trägt. Aber sowas regeln dann gottseiddank die Versicherungen.
-
Zitat
boah - wie gemein ist sowas denn ?
Da fühlt man sich ja nur noch hilfslos und ohnmächtig.Ich mein es geht nur "90Euro" muss ich bzw. versicherung dies voll zahlen oder wird dann hälfte hälfte gemacht ?
Hab meine haftpflicht noch nichtmal nen monat, zahlt die überhaupt ?
Werd ich dann gleich wieder gekündigt ?Soll ich wirklich wegen 3 cuts am bein zu meinen tierarzt gehen, den muss ich ja dann auch bezahlen. Bin Hartz4 - da überlegt man sich solche schritte 2x bevor man sie unternimmt.
mfg
wegen diesen "nur 3 cuts am bein" durch unfall kannst du zum TA gehen, denn dafür hast du die versicherung! du reichst dieser die rechnung ein und sie holen es sich gemeinhin von der anderen versicherung wieder und du wirst ausgezahlt, da in diesem falle aber beide verletzt sind, wird wohl nur eine 50% regelung dabei raus kommen, denn auch du, bzw. deine versicherung trägt leider die kosten des anderen verletzten hundes.
wenn du jetzt auf dein hartz IV bestehen möchtest, dann hättest du dich vorher informieren sollen und sowas einplanen, darauf kannst du dich nicht ausruhen!
-
Zitat
es gibt sowas auch bei menschen
wenn dich jemand angreift und auf dich einschlägt und du zurück schlägst, kann der täter dich immer noch wegen körperverletzung anzeigen, du darfst dich wehren, aber gemeinhin ohne selber handgreiflich zu werden, armes deutschland
was anderes sind da notwehrreaktionen im affekt.und als hundehalter ist's völlig egal wer angefangen hat, wenn dein hund beißt, selbst wenn er an der leine ist und angefallen wird, hast du dafür aufzukommen, auch hier: armes deutschland

Das ist so nicht richtig, die Abwehrreaktion muss verhältnismässig und angemessen sein, sprich wenn er Dir eine Ohrfeige gibt, darfst Du ihn nicht mit einer Waffe erschiessen.
-
Hat sie dich denn schon gefunden?
Du kannst ja auch warten, ob sie dich noch mal anspricht. Und dann fragen, wie es mit MK-Pflicht bei ihrem Pit aussieht und Wesenstest. Ob sie danach auch noch das Geld für den TA will?
Also eine Art außergerichtliche Einigung erzielen
Hättest du eigentlich Zeugen aus dem Park für den Vorfall? (ZB HH der Doggenhündin, die Auslöser war)
Und behalt die Stellen bei deiner Hündin gut im Auge, können böse Abzesse draus werden, weil die Zähne tief gehen, es aber nicht gefährlich aussieht.
-
Zitat
Das ist so nicht richtig, die Abwehrreaktion muss verhältnismässig und angemessen sein, sprich wenn er Dir eine Ohrfeige gibt, darfst Du ihn nicht mit einer Waffe erschiessen.
also eine ohrfeige ordne ich aber noch nicht in die kategorie "angriff" ein
ich denke es versteht schon jeder, dass ein wirklich "angriff" gemeint ist, also wirklich etwas "bedrohliches" und eben nicht nur eine ohrfeige oder ein rempeln. - Vor einem Moment
- Neu
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!