Einreise in die Schweiz mit Hunden?

  • Heimtierausweis, TW-Impfung mindestesn 21 Tage alt oder eben regelmäßig nachgeimpft (gültig wie eingetragen im Ausweis), Hunde dürfen nicht kupiert sein.
    Möchtest du in der Schweiz dauerhaft bleiben, dann muss der Hund innerhalb von 10 Tagen bei ANIS registrieren, Urlaubshunde natürlich nicht.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Wie...Hunde dürfen nicht kupiert sein :schockiert:
    Mein Wusel kam ja schon kupiert zu uns...wußte nicht, dass das ansteckend ist :D
    Ne, mal im Ernst, lassen sie den Hund nicht rein? Wen stört denn, dass er nur ein halbes Schwänzchen hat (ausser ihn selbst vllt.)?

    Also, Impfpass, wo ersichtlich ist, dass die zwei jährlich geimpft werden reicht? Also mit der Impfung sind sie im August wieder dran, im Juli wollen wir in die schweiz. Soll ich vllt. doch lieber 21 T. bevor wir fahren schon impfen lassen?

    Vielen Dank schonmal

    LG Claudia

  • Zitat

    Wie...Hunde dürfen nicht kupiert sein :schockiert:
    Mein Wusel kam ja schon kupiert zu uns...wußte nicht, dass das ansteckend ist :D
    Ne, mal im Ernst, lassen sie den Hund nicht rein? Wen stört denn, dass er nur ein halbes Schwänzchen hat (ausser ihn selbst vllt.)?


    Urlaubsgäste dürfen ihren kupierten Hund für Kurzaufenthalte mitbringen, nur der definitive Import ist verboten.

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