Neues Gesetz zur Haltung von Hunden
-
-
Hallo Zusammen,
in dem "neuen Bremer Gesetz über das halten von Hunden" steht drin, dass bei der Vermutung es handle sich um einen Listenhund oder auch Mischling eines Solchen, nun nicht mehr die Behörde zuständig ist DAS zu beweisen, sondern der Halter.Nur leider kann ich nirgends nachlesen WIE ich das denn wohl beweisen kann, ein DNA Test ist ja nicht zulässig.
Weiß hier jemand wie?
Gruß
Sabrina -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Wieso soll denn der Halter beweisen, dass er einen vermutlichen Listenhund(/Mischling) besitzt?
Das würde ich doch gar nicht wollen.
Oder meintest du, dass der Halter nachweisen muss, dass es sich NICHT um einen Listenhund oder einen Mischling aus diesen handelt?
*verwirrt ist*
-
genau das meine ich. Also wenn der Halter Angezeigt wird einen solchen Listenhund oder auch Mischling zu haben, muss er beweisen dass es keiner ist.
Das war vor der Änderung genau andersrum.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!