Jetzt komme ich aber zu meiner Frage, ich bin fleißige aber stille Mitleserin in @Chris2406 Thread und da ist es doch so dass die Mcs ja bei den Rindern sind und dort auch ein Stromzaun ist. Gibt es dann da Ausnahmeregelungen oder bewegen sich die HsH alle am Rande der Legalität?
Lg Elke
Tjaha....
Passend zum Konzept des laienhaften Wolfsmanagements in D, hat sich da von den Verantwortlichen im Vorfeld niemand wirklich Gedanken zu gemacht, wie das mit den Herdenschutzhunden, die offiziell gefordert und in vielen Bundesländern ja bereits auch gefördert werden, dann in der Praxis aussieht und wie sich diese Praxis dann mit der Tierschutzhundeverordnung vereinbaren lässt.
Der Wolf ist seit 20 Jahren (!) zurück in D und in diesen 20 Jahren ist es nicht geschafft worden, den Passus "gilt nicht für HSH im Einsatz" in die VO aufzunehmen. Die Schweiz hat das z. B. mal eben ergänzt - in D müssen wir da noch 20 Jahre drauf warten.
Rein auf Gesetztestexte bezogen, manövrieren wir Tierhalter mit HSH also auf einem sehr schmalen Grat, allerdings gibt es offizielle Aussagen von Umwelt- und Landwirtschaftsministerien, die den Veterinärbehörden nahe legen, die entsprechenden Passagen nicht allzu eng auszulegen und auch offizielle Interpretationen (Verordnungstexte sind ja nie so eindeutig, dass man sie nicht auf verschiedene Arten interpretieren könnte), die aussagen, dass sich die E-Zaun-Sache nur auf Minimal-Flächen-Größen bezöge.
Es gibt aber bisher in D in 20 Jahren keinen mir bekannten Fall, in dem ein Weidetierhalter deshalb nennenswerte Probleme mit den zuständigen Veterinärbehörden bekommen hätte - es wird lediglich darauf geachtet, dass z. B. Nachtpferche für Schafe mit HSH dabei nicht zu klein ausfallen.
Sollte so etwas mal passieren, dass ein Weidetierhalter deshalb Probleme bekommt, hätte er alle möglichen Naturschutzverbände an seiner Seite, die ihn dann unterstützen würden.
Für die Praxis der HSH im Einsatz ist das aber nur ein Rand-Thema - die HSH lernen den (dann oft gedrosselten) E-Zaun bereits als Welpen kennen und das war es dann. Die Zauntreue eines HSH hängt vor allem von der Bindung an seine Herde ab, nicht davon, wieviel Schmackes auf dem Zaun ist. Der HSH kennt den Zaun und hält immer den entscheidenden Abstand, egal, was da vor seiner Nase passiert. Der testet das nicht 12 x täglich aus.
Mir persönliche gefällt das nicht, dass ich wegen schlafender Politik gegen diese Verordnung verstoßen muss, um meine Weidetiere vor dem Wolf zu schützen - da das Thema in entsprechenden Kreisen aber in aller Munde ist und sich alle zur stillschweigenden Übereinkunft bekennen, da niemandem einen Strick draus zu drehen, bleibt uns Tierhaltern nur das Abwarten, bis der Gesetzestext i-wann dann mal an den Bedarf angepasst wird.
Wenn HSH gegen Wölfe eingesetzt werden sollen und müssen, gibt es noch ganz andere Tierschutzfragen, die viel dringlicher wären.
LG, Chris