bei uns in der Gegend hatte ein Bauernhof unerwartet Nachwuchs von einem Appenzeller (Hündin) und Swissydog (Rüde (Appenzeller – Berner)) bekommen.
Die Hündin scheint reinrassig Appenzeller zu sein; der Rüde ein Mix zwischen Appenzeller x Berner)
Die Ahnentafel des Rüden ist vom DHS und der Hündin vom HVD.
Wie kann der Rüde eine Ahnentafel haben, wenn er ein Mischling zweier Rassen ist? Welcher Dachverband liegt hier zugrunde?
Die Zucht mit den zwei Tieren war geplant nur für einen späteren Zeitpunkt bis die Zuchterlaubnis vom Verband da ist.
Geplante Mischlingszucht?
Upswürfe sind das eine; geplante Mischlingszucht ist Vermehrung - mehr nicht!