Wer fragt da nach regelmäßiger Erwerbstätigkeit?
Regelmäßige Erwerbstätigkeit ist kein Tatbestand des Rechtsbegriffs "gewerbsmäßig", sondern des Rechtsbegriffs "gewerblich". Und das meinte ich mit "zwei Paar Schuhe".
Es geht bei dieser Versicherungsklausel ausschließlich um die Unterbringung eines Hundes bei gewerbsmäßig tätigen Hundesittern.
Vielen Dank, das hat mich noch etwas umgetrieben.
Wenn die Tochter also das entsprechende Alter besitzt, sollte eine (dem Jugendschutzgesetz entsprechende) Regelung möglich sein.