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So...
Da es ja immer wieder in Freds diskutiert wird....
Erlaubt oder Verboten, Ausnahmen ja oder nein !?
Ich habe mir erlaubt, die für mich, lehrreichsten, interessantesten und objektivsten Texte und Links hier zu posten.
Wer weiteres, hilfreiches Material hat oder weitere aussagekräftige Links, mag es gerne anhängen
Auch wenn es sehr lang ist, lohn sich das Lesen auf jeden Fall ( vielen Dank Herr Richter )
Viele Altuser hier werden diese Publikation wohl kennen (war halt vor meiner Zeit im DF ) aber ich kannte ihn nicht und
er wurde, seitdem ich im DF bin, nicht verlinkt oder gepostet.
Ich möchte hier nicht über Sinn oder Unsinn des Tele diskutieren
sondern einen Blick auf die rechtliche Lage in D werfen und versuchen,
gerne mit Hilfe der anden User, ein wenig Licht ins " Dunkle " :/
zu werfen.http://www.zuechter-net.de/tie…eizgeraete-tierschutz.pdf
Edit: wegen doch reichlich unklarer Beschreibung über die Verwendung
des Textes hier nur der Link zu den Ausführungen von Herrn RA Richter.
Danke fürs Verständnis.Weiterhin :
Seite 18 ...
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_ [...] ublicationFile.pdf/838-07(B).pdf ??? ( ich kann nicht mehr öffnen ?)
... nun ja, es handelt sich um die Empfehlung, Telreiz... für Hunde-
trainer und Sachverständige zu erlauben )... so hätte man es gerne... lt. Bundesrat...
Was auch immer die Intention dahinter ist
( gut, Pfefferspray darf man auch kaufen )Sowie :
http://www.kft-online.de/_data/BVERWG_Original.pdf
Und letztendlich :
wikipedia suche Telereizgerät ....
( verlinken funzt bei mir nicht )unbedingt die Diskussion lesen !!!
Grüße
Susanne -
- Vor einem Moment
- Neu
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Gute Idee, dieser Fred! Danke!
LG
cazcarra -
Vielleicht bin ich blind, aber wo ist die Quelle zu dem Zitat?
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Murmel...
lezten 7 Zeilen im Zitat !Susanne
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Das ist keine Quelle! Außerdem steht da "Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben". Also bitte WO kommt der Text her und hast du die Erlaubnis des Autors? Denn das DF ist weder privat noch intern
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Kommt möglicherweise von Hier:
http://www.zuechter-net.de/tierrecht/tierrechtallgemein.htmDer Artikel wurde aber auch mehrfach im Internet publiziert sowie in der Zeitschrift WUFF.
Gruss
Gudrun -
Ok, hab verstanden!
Reicht das ?
und könntest du es einfügen?Quelle:
Telereizgeräte (Wuff - Das Hundemagazin - Teil 1: Ausgabe Nov 2007, Teil 2: Ausgabe Dez 2007/ Jan 08 )Danke
Susanne -
mit freundlicher Genehmigung des Autors
....
ZitatWenn man das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nimmt, dann ist dort nicht von einem totalen Verbot die Rede, der Einsatz kann möglich sein, wenn es entsprechende Regelungen z.B. in einem Bun-desland gibt.
Jetzt gab es bereits Jahre vor dem Urteil in NRW eine Sonderregelung. In anderen Bundesländern war der Einsatz nicht verboten, in NRW dagegen schon. Hier musste man eine spezielle Sachkunde nachwei-sen (die wird bei einem Diensthundeführer aber meist angenommen, ansonsten ist die Prüfung nicht so schwer) und dann den Einsatz für ein bestimmtes Problem für einen bestimmten Hund genehmigen lassen. Das war nur für Dienst- und Jagdhunde möglich, evtl. in sehr seltenen Fällen für völlig verkorkste Hunde bei einem Trainer mit entsprechenden Nachweisen.
Und jetzt scheiden sich die Geister:
Die Gegner meinen, dass es komplett verboten sei und die Verordnung, die das in NRW regelt, nicht ausreicht, weil es eben nur eine Verordnung ist und kein Gesetz, das der Landtag abgesegnet hat.
Das zuständige Ministerium dagegen sieht keinen Handlungsbedarf, weil die Verodnung genau das sei, was im Urteil gefordert wurde.Da bisher niemand dagegen geklagt hat, muss man davon ausgehen, dass die NRW-Regelung bestand hat und das dann eben erlaubt ist.
LG
das Schnauzermädel
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